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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: towo89 am 03.10.2020 16:24
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Ist es korrekt, dass man seine Jahressonderzahlung (November) zurückzahlen muss, wenn man seine Stelle zum 31.03. kündigt bzw. diese einem dann nicht mehr (komplett?) zusteht?
Wechsel wäre zu einem anderen AG der auch nach TVöD zahlt.
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Nein.
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Nö darfst du komplett behalten und verbraten.
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Die Jahressonderzahlung erhältst du für das laufende Jahr. Wenn du zum 31.03.2021 kündigst bekommst du in Nov. ´21 keine Zahlung von dem Ex-AG.