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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Secator am 05.10.2020 11:31

Titel: Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Secator am 05.10.2020 11:31
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit 01.01.2020 sitze ich auf einer EG11 Stelle bei einer großen Stadtverwaltung bei der ich bereits 2002 meine Ausbildung als Fachangestellter für Bürokommunikation absolviert habe. Da ich innerhalb der Stadtverwaltung meine Dienststelle nach einem Bewerbungsverfahren gewechselt und von E10 auf o.g. E11 Stelle aufgestiegen bin, wurde die üblicherweise im TVÖD angewendete 6-monatige Probezeit festgelegt.

Allgemein bekannt kam ja dann im März die große Coronawelle bei der es zu großen Einschränkungen im alltäglichen Dienstbetrieb auf den Ämtern kam. Aus diesem Grund wurde bei meiner Stadtverwaltung eine Dienstanweisung erlassen, die die Freistellung der Mitarbeitenden für die Kinderbetreuung vorsieht, sofern coronabedint die Kindergärten, Schulen usw.. geschlossen haben und eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Zu diesem Zeitpunkt war mein Frau schwer erkrankt im Krankenhaus und die komplette Betreuung meiner 3 Kinder (alle unter 10 Jahre alt) musste durch mich erfolgen da ich keine andere Betreuungsmöglichkeit hatte. Dies hat zur Folge das ich somit von 6 Monaten ca. die Hälfte Sonderurlaub/Dienstbefreiung gem. unsere Dienstanweisung für Corona hatte und somit nicht im Dienst war.

Offiziell wäre die Probezeit mit Ablauf 31.08.2020 abgelaufen. Im Anschluss daran habe ich eigentlich mit dem Septembergehalt mit meiner neuen EG11 gerechnet. Nun ist es aber so, das der Abteilungsleiter der Meinung ist, die Probezeit müsste verlängert werden bis Dezember 2020. Ist es denn korrekt das aufgrund der o.g. Fehlzeiten die Probezeit länger als 6 Monate laufen darf und mir bis dahin auch die Höhergruppierung versagt wird?

Es gab keine Gespräche, keine Beurteilung, sondern es wurde einfach nichts getan. Nur durch mein Aktivwerden jetzt, habe ich erfahren das man mir die Probezeit verlängern will. Da ich mit diese Situation nicht einverstanden bin und man mir den Corona-Ausfall aus meiner Sicht nicht anlasten kann, wie kann ich mich dagegen wehren?

Danke vorab für die Hilfe und Unterstützung!
Viele Grüße
Secator
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Lars73 am 05.10.2020 11:36
Der TVöD sieht bei Höhergrupierung grundsätzlich keine Probezeit vor.  Soweit die Aufgaben dauerhaft übertragen sind und Anforderung in der Person erfüllt sind besteht Andpruch auf E11. Wenn die Aufgaben nicht oder nicht dauerhaft übertragen wurden nicht.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Kaiser80 am 05.10.2020 11:49

Da ich innerhalb der Stadtverwaltung meine Dienststelle nach einem Bewerbungsverfahren gewechselt und von E10 auf o.g. E11 Stelle aufgestiegen bin, wurde die üblicherweise im TVÖD angewendete 6-monatige Probezeit festgelegt.

Kannes  sein, dass der SV nicht richtig wiedergegeben ist?
1. Wurden die Aufgaben dauerhaft übertragen oder nicht?
2.Handelt es sich um "Führung auf Probe"?
3.Handelt es sich um "Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit"?
4.Tut zwar nicht wirklich was zur Sache, aber gab es nicht sowas wie Notbetreuung???
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Secator am 05.10.2020 11:57
Der TVöD sieht bei Höhergrupierung grundsätzlich keine Probezeit vor.  Soweit die Aufgaben dauerhaft übertragen sind und Anforderung in der Person erfüllt sind besteht Andpruch auf E11. Wenn die Aufgaben nicht oder nicht dauerhaft übertragen wurden nicht.

Genau das lese ich eigentlich auch aus dem  § 2 Abs. 4 TVöD raus, aber ich bin kein Personaler und kenne mich nicht so aus.


Da ich innerhalb der Stadtverwaltung meine Dienststelle nach einem Bewerbungsverfahren gewechselt und von E10 auf o.g. E11 Stelle aufgestiegen bin, wurde die üblicherweise im TVÖD angewendete 6-monatige Probezeit festgelegt.

Kannes  sein, dass der SV nicht richtig wiedergegeben ist?
1. Wurden die Aufgaben dauerhaft übertragen oder nicht?
2.Handelt es sich um "Führung auf Probe"?
3.Handelt es sich um "Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit"?
4.Tut zwar nicht wirklich was zur Sache, aber gab es nicht sowas wie Notbetreuung???

1. Wie erfolgt die Übertragung? Schriftlich habe ich nichts bekommen!
2. Keine Führungsposition! Normaler SB
3. Nein, ich bin von einer E10 auf eine E11 Stelle gewechselt.
4. Notbetreuung gab es während der Zeit ja, aber nur für systemrelevante Berufe (Polizei, Feuerwehr, Ärzte....)

Wenn ihr noch mehr Fragen zum SV habt, nur her damit, ich beantworte sie euch gerne.

Danke schonmal für die schnellen Antworten, damit habe ich nicht gerechnet  ;)

Viele Grüße
Secator
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Kaiser80 am 05.10.2020 12:03
zu 1. Kacke! Mündlich immer Kacke!!! Wie will man nun nachweisen, dass die Aufgaben rechtswirksam und dauerhaft übertragen wurden???

Ansonsten gild dass von Lars73 vorgebrachte.

Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Secator am 05.10.2020 12:14
Gerade einen Rückruf vom PR bekommen, die Prüfen auch gerade ob die Probezeit um den Zeitraum des Corona Sonderurlaubs für die Kinderbetreuung verlängert werden darf. Man geht aber davon aus das es rechtens ist da ich für die 3 Monate Abwesenheit nicht beurteilt werden kann. Nachvollziehbar für mich aber trotzdem kann ich mir nicht vorstellen das es möglich ist. Wie gesagt es gab eine Dienstanweisung die die Befreiung während der Coronophase klar geregelt hat.

Die letzte Übertragung einer Stelle aufgrund Höhergruppierung von E8 auf damals E10 ist schon so lange her das ich mich nicht mehr erinnern kann wie das damals auf dem Amt lief. Keine Ahnung ob ich damals ein Schriftstück erhalten habe oder nicht. Aktuell habe ich nur das Schreiben über den Wechsel zum 01.02.2020 auf das andere Amt.

Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Badener am 05.10.2020 12:46
Dass der PR sich damit beschäftigt ob eine Verlängerung der "Probezeit" möglich ist, zeigt dessen Unfähigkeit. Da du innerhalb des gleichen AG die Stelle gewechselt hast, besteht für den AG keine Möglichkeit eine Probezeit nach § 2 TVöD.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Secator am 05.10.2020 12:54
Dass der PR sich damit beschäftigt ob eine Verlängerung der "Probezeit" möglich ist, zeigt dessen Unfähigkeit. Da du innerhalb des gleichen AG die Stelle gewechselt hast, besteht für den AG keine Möglichkeit eine Probezeit nach § 2 TVöD.

Hallo Badener,

danke für deinen Beitrag, bei mir in dieser großen Stadt Verwaltung in Hessen sind 6 Monate wohl Standard. bei Stellenwechsel mit Höhergruppierung. Würde mich wundern wenn das unrecht wäre und bisher noch niemand geklagt hat. Das hätte man sicher mitbekommen.

Nur noch mal zur Verdeutlichung: Ich arbeite seit 2002 innerhalb einer großen hessichen Stadtverwaltung mit mehreren Ämtern. Nun habe ich innerhalb der Stadtverwaltung von meinem bisherigen Amt mit E10 Bewertung zu einem anderen Amt innerhalb der gleichen Stadtverwaltung auf eine E11 Stelle gewechselt.

Danke nochmal an alle für die Hilfe!

Gruß
Secator
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Texter am 05.10.2020 13:00
Grundsätzlich kann eine Tätigkeit vorübergehend zur Erprobung übertragen werden.
Das hat aber nichts mit der Probezeit aus § 2 TVöD zu tun.

Erhälst du aktuell ein Zulage zur EG 11?
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Badener am 05.10.2020 13:03
Vermute man überträgt die höherwertigen Tätigkeiten erst nach 6 Monaten und nutzt dies als "Probezeit".
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Kaiser80 am 05.10.2020 13:04

danke für deinen Beitrag, bei mir in dieser großen Stadt Verwaltung in Hessen sind 6 Monate wohl Standard. bei Stellenwechsel mit Höhergruppierung. Würde mich wundern wenn das unrecht wäre und bisher noch niemand geklagt hat. Das hätte man sicher mitbekommen.

Hilft dir konkret ja nicht weiter, aber leider leider ist sowas (gerade bei Kommunalvewaltungen) immer noch Usus.
"Und wer sich wehrt, der wird bei uns nix mehr..." Also wird 6 Monate "Dreck gefressen"...

Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Spid am 05.10.2020 13:09
Wir halten also fest: es geht nicht um eine - üblicherweise ohnehin wirkungslose - Probezeit. Eine andere auszuübende Tätigkeit wurde weder nur vorübergehend noch nicht nur vorübergehend übertragen. Tarifrechtlich ist also nichts relevantes geschehen. Ansonsten gilt: wenn man es mit sich machen läßt...
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Secator am 05.10.2020 13:10
Grundsätzlich kann eine Tätigkeit vorübergehend zur Erprobung übertragen werden.
Das hat aber nichts mit der Probezeit aus § 2 TVöD zu tun.

Erhälst du aktuell ein Zulage zur EG 11?

Hi,

danke für deinen Beitrag. Ich erhalte keine Zulage für vorübergehend höherwertige Tätigkeiten! Über eine "Erprobungszeit" wurde ebenfalls nicht gesprochen. Wichtig nochmal, es ist eine SB Stelle keine Führungsposition.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Secator am 05.10.2020 13:13
Wir halten also fest: es geht nicht um eine - üblicherweise ohnehin wirkungslose - Probezeit. Eine andere auszuübende Tätigkeit wurde weder nur vorübergehend noch nicht nur vorübergehend übertragen. Tarifrechtlich ist also nichts relevantes geschehen. Ansonsten gilt: wenn man es mit sich machen läßt...

Genau weil ich es nämlich "....nicht mit mir machen lassen will..." will ich tätig werden.  8)
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Spid am 05.10.2020 13:15
Du hast es doch schon mit Dir machen lassen.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Organisator am 05.10.2020 13:17
Verstehe ich das richtig:

Du hast dich auf eine E 11 - Stelle beworben
Du wurdest genommen
Dir wurde gesagt, dass du die neuen Aufgaben erstmal probeweise für 6 Monate übernehmen sollst
Du hast nichts schriftliches (z.B. Aufgabenübertragung dauerhaft oder befristet) dazu bekommen

Dazu noch die Bonusfrage - Wer hat dir gesagt, dass du die Aufgaben übernehmen sollst und welche Funktion hat dieses Person?
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Secator am 05.10.2020 13:44
Du hast es doch schon mit Dir machen lassen.

Ja klar, aufgrund Gutglaubens und Unwissenheit. Jetzt heißt es wohl ums Recht kämpfen!
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Spid am 05.10.2020 13:47
Welches Recht? Dir ist nichts übertragen worden, also gibt es auch keinen Anspruch.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Secator am 05.10.2020 14:28
Verstehe ich das richtig:

Du hast dich auf eine E 11 - Stelle beworben
Du wurdest genommen
Dir wurde gesagt, dass du die neuen Aufgaben erstmal probeweise für 6 Monate übernehmen sollst
Du hast nichts schriftliches (z.B. Aufgabenübertragung dauerhaft oder befristet) dazu bekommen

Dazu noch die Bonusfrage - Wer hat dir gesagt, dass du die Aufgaben übernehmen sollst und welche Funktion hat dieses Person?

Ja ich habe mich auf eine E11 beworben und wurde nach Bewerbungsverfahren genommen mit Wechsel der Dienststelle zum 01.01.2020.
Nein mir wurde nicht gesagt das ich die Aufgaben Probeweise für 6 Monate übernehme. Innerhalb dieser hessischen Stadtverwaltung ist der normale Weg so, ab Wechselzeitpunkt nach max. 6 Monate erfolgte die Höhergruppierung. Bisher gab das auch noch nie Probleme, jetzt das erste Mal...
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Spid am 05.10.2020 14:33
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch darauf, daß einem eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird. Eine Tätigkeit, die nicht übertragen wurde, muß man allerdings auch nicht ausüben.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Bastel am 05.10.2020 14:34
Aber einen neuen Arbeitsvertrag hast du auch nicht oder? Hast du überhaupt irgend etwas schriftliches?
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Spidersangel am 05.10.2020 14:34
Also nach Verwaltungsvorschrift Dhwdsisg (Das haben wir doch schon immer so gemacht).

Ist nur leider im Geltungsbereich des TVÖD nullkommanull aussagekräftig.
Solange Du aber keine schriftliche Übertragung irgendwelcher Tätigkeiten von einer hierzu berechtigten Person erhalten hast...........hilft Dir das leider vor Gericht auch nicht weiter.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Organisator am 05.10.2020 14:38
Ja ich habe mich auf eine E11 beworben und wurde nach Bewerbungsverfahren genommen mit Wechsel der Dienststelle zum 01.01.2020.

Was hast du mit welchem Inhalt dazu schriftlich bekommen?
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Secator am 05.10.2020 14:42
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch darauf, daß einem eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird. Eine Tätigkeit, die nicht übertragen wurde, muß man allerdings auch nicht ausüben.

Sofern diese Übertragung nur schriftlich erfolgen kann und nicht mit Dienstantritt und praktischer Übernahme der Aufgaben, muss ich nochmal in meinen Unterlagen schauen was ich bekommen habe. Parallel dazu werde ich noch mal Einsicht in meine Personalakte beantragen, evtl. findet sich ja da eine Schreiben a´la Stellenübertragung.

Aber einen neuen Arbeitsvertrag hast du auch nicht oder? Hast du überhaupt irgend etwas schriftliches?


Einen neuen Arbeitsvertrag gibt es nicht weil ich einen Vertrag mit der Stadtverwaltung (übergeordnet) habe und nicht mit dem jeweiligen Amt.

Also nach Verwaltungsvorschrift Dhwdsisg (Das haben wir doch schon immer so gemacht).

Ist nur leider im Geltungsbereich des TVÖD nullkommanull aussagekräftig.
Solange Du aber keine schriftliche Übertragung irgendwelcher Tätigkeiten von einer hierzu berechtigten Person erhalten hast...........hilft Dir das leider vor Gericht auch nicht weiter.

Ich sag mal vorsichtig ja so wie ich es als Beschäftiger die letzten Jahre mitbekommen habe. Bin wie gesagt nicht aus dem Personalbereich, merke aber das die SB´s da leider auch unsicher sind mit Ihrem Wissen.

Ich schaue nochmal zu Hause in meinen Unterlagen was ich alles bekommen habe.

Danke noch mal an Alle für Eure hilfreichen Beiträge!

Beste Grüße
Secator
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Secator am 05.10.2020 14:44
Ja ich habe mich auf eine E11 beworben und wurde nach Bewerbungsverfahren genommen mit Wechsel der Dienststelle zum 01.01.2020.

Was hast du mit welchem Inhalt dazu schriftlich bekommen?

Schaue ich heute Mittag nach Dienstschluss in meinen Unterlagen nach, was genau ich bekommen habe.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Spid am 05.10.2020 14:48
Ein neuer schriftlicher Arbeitsvertrag ist auch nicht erforderlich. Auch Stellen sind tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit. Wurde Dir keine andere auszuübende Tätigkeit durch den AG - nicht subalternes Führungspersonal, sondern jemand, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf - nur vorübergehend oder nicht nur vorübergehend übertragen, hast Du erstens nicht gemacht, was der AG Dir aufgetragen hat, und zweitens eine höherwertige Tätigkeit für lau ausgeübt.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Kaiser80 am 05.10.2020 15:20
Und Land auf Land ab passiert dies leider (an)dauernd... mal Unwissenheit, mal Absicht und ich weiss gar nicht was ich schlimmer finden soll
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Secator am 06.10.2020 09:41
Hallo Zusammen,

also ich habe nochmal geschaut, ich habe eine schriftliche Stellenübertragung zum 01.01.2020. In dieser Stellenübertragung steht ergänzend folgender Passus drin:

"...mit Wirkung vom 01.01.2020 übertragen wir Ihnen die Stelle E11...."

"In Ihrer derzeitigen Eingruppierung nach E10 tritt vorerst keine Änderung ein. Sie werden ab dem 01.01.2020 im Rahmen Ihrer Einarbeitung und Bewährung für 6 Monate auf Erprobung mit Aufgaben nach E11 betraut. nach erfolgreicher Erprobungszeit erhalten Sie dann rückwirkend zum 01.01.2020 das Entgelt der E11..."

Als ich die Stellenübertragung mit einer ca. 6 Monate älteren eines Kollegen verglichen habe, haben wir festgestellt das in seiner der zweite Passus mit der Erprobungszeit vollkommen fehlt. Meine Frage jetzt, ist er o.g. Passus belastbar oder rechtlich nach TVÖD korrekt? Es ist ein SB keine Führungskräfte Stelle, daher greift §31 TVÖD meiner Meinung nach nicht.

Danke für Eure Antworten!

Beste Grüße
Secator

Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Spid am 06.10.2020 10:07
Der AG handelt tarifwidrig - entweder aus Unfähigkeit oder weil er Dich betrügen möchte. Beides sollte Anlaß geben, sich einen anderen AG zu suchen.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Saggse am 06.10.2020 10:11
"In Ihrer derzeitigen Eingruppierung nach E10 tritt vorerst keine Änderung ein. Sie werden ab dem 01.01.2020 im Rahmen Ihrer Einarbeitung und Bewährung für 6 Monate auf Erprobung mit Aufgaben nach E11 betraut. nach erfolgreicher Erprobungszeit erhalten Sie dann rückwirkend zum 01.01.2020 das Entgelt der E11..."
Spannendes Konstrukt. Keine Ahnung, ob das rechtlich "sauber" ist (vermutlich nicht), aber mir fällt auf, dass das Entgelt rückwirkend gezahlt werden soll. Spricht also irgendwas dagegen, einfach abzuwarten, ob man die "Probezeit" übersteht und dann das Geld kriegt? Wenn man es nicht kriegt, kann man sich ja immer noch streiten...
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Spid am 06.10.2020 10:13
Der 01.07. ist ein Zeitpunkt, der in der Vergangenheit liegt.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Secator am 06.10.2020 10:19
Der 01.07. ist ein Zeitpunkt, der in der Vergangenheit liegt.

"In Ihrer derzeitigen Eingruppierung nach E10 tritt vorerst keine Änderung ein. Sie werden ab dem 01.01.2020 im Rahmen Ihrer Einarbeitung und Bewährung für 6 Monate auf Erprobung mit Aufgaben nach E11 betraut. nach erfolgreicher Erprobungszeit erhalten Sie dann rückwirkend zum 01.01.2020 das Entgelt der E11..."
Spannendes Konstrukt. Keine Ahnung, ob das rechtlich "sauber" ist (vermutlich nicht), aber mir fällt auf, dass das Entgelt rückwirkend gezahlt werden soll. Spricht also irgendwas dagegen, einfach abzuwarten, ob man die "Probezeit" übersteht und dann das Geld kriegt? Wenn man es nicht kriegt, kann man sich ja immer noch streiten...

Wie gesagt, ich habe schon den TVÖD hoch und runter gelesen, ich finde nichts worauf sich dieser Passus stützt.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Kaiser80 am 06.10.2020 10:20
Eben. Wird ja langsam zur 3-fach Verarsche durch den AG!

Wenn am 01.01. übertragen, dann endete die illegale(Verarsche 1) Probezeit am 30.06./01.07. und nicht am 31.08.(Verarsche 2) wie ursprünglich geschildert, und soll jetzt noch illegal verlängert werden (Verarsche 3).

Auf §37 sei dann auch mal an dieser Stelle verwiesen.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Secator am 06.10.2020 10:35
Eben. Wird ja langsam zur 3-fach Verarsche durch den AG!

Wenn am 01.01. übertragen, dann endete die illegale(Verarsche 1) Probezeit am 30.06./01.07. und nicht am 31.08.(Verarsche 2) wie ursprünglich geschildert, und soll jetzt noch illegal verlängert werden (Verarsche 3).

Auf §37 sei dann auch mal an dieser Stelle verwiesen.

Ich bin ganz bei dir und den §37 habe ich jetzt auch im Hinterkopf. Gibt es für den AG denn keine legale Möglichkeit diese "Erprobungszeit" zu verlängern?

Alternativ habe ich schon überlegt den Spieß umzudrehen und mir praktisch vom AG erklären zu lassen worauf er sich bei seiner Formulierung stützt, mit der Bitte um Nachweiserbringung damit ich das nachlesen/nachvollziehen kann.



Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Saggse am 06.10.2020 10:38
Wie gesagt, ich habe schon den TVÖD hoch und runter gelesen, ich finde nichts worauf sich dieser Passus stützt.
Wenn Spid sagt, dass das tarifwidrig ist, dann kann man guten Gewissens davon ausgehen, dass das stimmt, und das erklärt dann auch, warum man im TVÖD nichts dazu findet.

Ich bin da eher der Pragmatiker und sehe, dass sich der Arbeitgeber da schriftlich festgelegt hat, das EG11-Entgelt bei "bestandener Probezeit" rückwirkend zu bezahlen. Abgesehen von dem guten Gefühl, was man möglicherweise entwickeln könnte, nachdem man seinen Arbeitgeber in Grund und Boden geklagt hat, sehe ich jetzt keine unmittelbaren Einbußen, das Verstreichen der "verlängerten Probezeit" einfach mal abzuwarten und zu sehen, was dann passiert. (Ich unterstelle, dass grundsätzlich der Wunsch besteht, entgegen Spids Empfehlung weiter für den AG tätig zu sein - vorzugsweise mit Tätigkeiten, die zu einer Eingruppierung in EG11 führen - und dass davon auszugehen ist, dass man die "Probezeit" auch bei einer Verlängerung "übersteht".)
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Kaiser80 am 06.10.2020 10:49
Alles schön und gut mit dem pragmatischen Ansatz; je nach Umstand würde ich gaaaanz vllt auch so handeln...

Als nächstes wird in der PA dann im Lohnabrechnungsprogramm zum Zeitpunkt x das Kontrollfeld E10 ggen E11 ausgetauscht und y Monate nachgezahlt. Ich freue mich jatzt schon auf die Nachfrage des TE zur Stufe bzw. Stufenlaufzeit... Da wird doch garantiert erneut versagt oder verarscht
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Spid am 06.10.2020 10:51
Eben. Wird ja langsam zur 3-fach Verarsche durch den AG!

Wenn am 01.01. übertragen, dann endete die illegale(Verarsche 1) Probezeit am 30.06./01.07. und nicht am 31.08.(Verarsche 2) wie ursprünglich geschildert, und soll jetzt noch illegal verlängert werden (Verarsche 3).

Auf §37 sei dann auch mal an dieser Stelle verwiesen.

Ich bin ganz bei dir und den §37 habe ich jetzt auch im Hinterkopf. Gibt es für den AG denn keine legale Möglichkeit diese "Erprobungszeit" zu verlängern?

Alternativ habe ich schon überlegt den Spieß umzudrehen und mir praktisch vom AG erklären zu lassen worauf er sich bei seiner Formulierung stützt, mit der Bitte um Nachweiserbringung damit ich das nachlesen/nachvollziehen kann.

Er hat ja schon keine legale Möglichkeit für die Erprobungszeit gewählt - damit fängt es ja an. Es gibt klare tarifliche Regelungen dazu, der AG hat sich dazu entschieden, keine davon anzuwenden und tarifwidrig das unabhängig vom Erfolg zustehende höhere Entgelt von eben diesem abhängig zu machen - möglicherweise um dieses zunächst einzusparen. Das ist ein eingetretener Vermögensschaden zu Deinen Lasten - und erfüllt die objektiven TBM des Betrugs. Tritt der Wille zum Einsparen hinzu, ist auch das subjektive TBM erfüllt. Du könntest also mit einer Strafanzeige leicht veranlassen, daß Polizei und Staatsanwaltschaft Akten und Computer aus dem Rathaus tragen.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Saggse am 06.10.2020 12:33
Du könntest also mit einer Strafanzeige leicht veranlassen, daß Polizei und Staatsanwaltschaft Akten und Computer aus dem Rathaus tragen.
Vorausgesetzt, der Staatsanwalt, auf dessen Tisch das landet, hat bissel mehr Plan als der Arbeitgeber... ;-)
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: shenja am 06.10.2020 13:15
Mal ganz davon ab, dass das tatsächlich nicht korrekt gelaufen ist, könnte ich mir vorstellen, dass der AG das trotzdem durchzieht und wenn jetzt dagegen beim AG vorgegangen wird, wird er die neue Probezeit nicht bestehen. Es bliebe dann tatsächlich nur der Klageweg der doch relativ lang ist.
Begucken muss er sich bei seinem AG dann auch nix mehr. Das ist doch das große Problem im öD. Ich könnte da Romane drüber schreiben.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Spid am 06.10.2020 13:31
Welche "neue Probezeit"?
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Saggse am 06.10.2020 15:49
Mal ganz davon ab, dass das tatsächlich nicht korrekt gelaufen ist, könnte ich mir vorstellen, dass der AG das trotzdem durchzieht und wenn jetzt dagegen beim AG vorgegangen wird, wird er die neue Probezeit nicht bestehen. Es bliebe dann tatsächlich nur der Klageweg der doch relativ lang ist.
Begucken muss er sich bei seinem AG dann auch nix mehr. Das ist doch das große Problem im öD. Ich könnte da Romane drüber schreiben.
Die Klage dürfte der Arbeitgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit "fressen", und im Anschluss an einen u.U. mehrjährigen Rechtsstreit hat man dann Tätigkeiten, die eine Stufe 11 begründen, das dazu gehörige Entgelt und einen sackigen Arbeitgeber. Ein wie auch immer geartetes "Zurückfallen" in EG10 dürfte nicht möglich sein.
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: shenja am 07.10.2020 08:02
Naja, noch bekommt er ja kein EG 11 sondern EG 10 und wenn dann argumentiert wird, dass er sich nicht bewährt hat, dann guckt er in die Röhre. Hält er die Füße jetzt still, bekommt er zum Ende des Jahres alles nachgezahlt. Ich sage nicht, dass das richtig so ist. Aber so läuft es doch.

Sicherlich läuft es nur so, weil man es mit sich machen lässt, aber ich kenne keinen AG der so nachtragend ist wie der öD und die Selbstherrlichkeit eines Amtsleiters. 
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Kaiser80 am 07.10.2020 08:05
Naja, noch bekommt er ja kein EG 11 sondern EG 10 und wenn dann argumentiert wird, dass er sich nicht bewährt hat, dann guckt er in die Röhre.
Ganz einfach: NEIN
Titel: Antw:Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Beitrag von: Organisator am 07.10.2020 12:45
Naja, noch bekommt er ja kein EG 11 sondern EG 10 und wenn dann argumentiert wird, dass er sich nicht bewährt hat, dann guckt er in die Röhre.

Laut Secator schon:

"...mit Wirkung vom 01.01.2020 übertragen wir Ihnen die Stelle E11...."

Somit gibt es überhaupt keinen Grund, sich zu bewähren. Eher einen Grund, den Arbeitgeber auf die Vorenthaltung von Entgelt hinzuweisen. Nachdrücklich!