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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Fanboy am 05.10.2020 14:52
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Hallo,
welche Kündigungsfristen hat man als AN, wenn man
1. 4 Jahre und max. 364 Tage beschäfigt ist,
2. 5 Jahre und mind. 1 Tag und max. 364 Tage beschäftigt ist?
Danke.
Gruß
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Handelt es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis? Handelt es sich bei den angegebenen Zeiten um Beschäftigungszeit i.S.d. §34 Abs. 3 Satz 1 und 2?
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Handelt es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis? Handelt es sich bei den angegebenen Zeiten um Beschäftigungszeit i.S.d. §34 Abs. 3 Satz 1 und 2?
Ja und ja.
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1. 6 Wochen zum Quartalsende
2. 3 Monate zum Quartalsende
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1. 6 Wochen zum Quartalsende
2. 3 Monate zum Quartalsende
Danke.