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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: lamalamarama am 05.10.2020 16:11

Titel: Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: lamalamarama am 05.10.2020 16:11
Hallo,

wie verhält es sich bei folgender Sachlage?

AN meldet sich morgens krank und nimmt einen Karenztag. Im Laufe des Tages verschlechtert sich sein Zustand unvorhersehbar, so dass ein Arztbesuch notwendig wird. Der Arzt ist aber im Urlaub und die Vertretung kann erst am darauffolgenden Tag behandeln. Am Telefon wird darauf hingewiesen, dass man eine rückwirkende Krankschreibung nicht versprechen könne. Eigentlich sei das nicht zulässig.

Der AG weist den AN darauf hin, dass er einen Tag rückwirkend krankgeschrieben werden müsse, wenn er erst am zweiten Tag des Fehlens zum Arzt geht. Somit müsste die AU für den Karenztag nachgewiesen werden.

1. Ist es richtig, dass die AU für den Karenztag rückwirkend bescheinigt werden muss?

2. Könnte der AN stattdessen nicht drei Karenztage nehmen, um das Thema der rückwirkenden AU zu umgehen?
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: Spid am 05.10.2020 16:16
Was sollen "Karenztage" sein?
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: lamalamarama am 05.10.2020 16:25
Krankheitstage ohne Arbeitsunfähigkeitsnachweis mit Entgeltfortzahlung
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: Spid am 05.10.2020 16:38
Also nicht etwas, was man "nehmen" könnte, sondern es geht darum, daß §5 EFZG eine Vorlage einer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag beim AG vorsieht. Diese bescheinigt das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung sowie voraussichtlich für den angegebenen Zeitraum. Der AG kann die Bescheinigung auch früher verlangen - nicht jedoch rückwirkend und nach der überwiegenden Zahl der Kommentarmeinungen auch erst am auf diese Anweisung folgenden Arbeitstag.
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: WasDennNun am 05.10.2020 18:12
 

1. Ist es richtig, dass die AU für den Karenztag rückwirkend bescheinigt werden muss?
Es kann/darf ein Arzt idR keine rückwirkende AU ausstellen.
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: lamalamarama am 05.10.2020 20:03
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Ich hatte mir genau dasselbe gedacht und werde das mit meinem Vorgesetzten wohl klären müssen.
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: Doraymefayzo am 06.10.2020 06:50

1. Ist es richtig, dass die AU für den Karenztag rückwirkend bescheinigt werden muss?
Es kann/darf ein Arzt idR keine rückwirkende AU ausstellen.

Das stimmt so nicht. Ein Tag rückwirkend ist erlaubt. Gibt genug Fälle wo ein Arztbesuch am ersten Tag nicht möglich ist. Nur mehr als einen Tag rückwirkend ist nicht erlaubt.
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: WasDennNun am 06.10.2020 07:08

1. Ist es richtig, dass die AU für den Karenztag rückwirkend bescheinigt werden muss?
Es kann/darf ein Arzt idR keine rückwirkende AU ausstellen.

Das stimmt so nicht. Ein Tag rückwirkend ist erlaubt. Gibt genug Fälle wo ein Arztbesuch am ersten Tag nicht möglich ist. Nur mehr als einen Tag rückwirkend ist nicht erlaubt.
So so,
doppelt falsch was du da sagst:
und was sagt der §5 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie?

Zitat
1Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme
liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden.
2Eine Rückdatierung des Beginns der
Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine
rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur
ausnahmsweise
und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen
zulässig.
Also in der Regel kann (weil er es nicht gewissenhaft Prüfen kann) und darf der Arzt das nicht.

Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: Doraymefayzo am 06.10.2020 07:32

1. Ist es richtig, dass die AU für den Karenztag rückwirkend bescheinigt werden muss?
Es kann/darf ein Arzt idR keine rückwirkende AU ausstellen.

Das stimmt so nicht. Ein Tag rückwirkend ist erlaubt. Gibt genug Fälle wo ein Arztbesuch am ersten Tag nicht möglich ist. Nur mehr als einen Tag rückwirkend ist nicht erlaubt.
So so,
doppelt falsch was du da sagst:
und was sagt der §5 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie?

Zitat
1Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme
liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden.
2Eine Rückdatierung des Beginns der
Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine
rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur
ausnahmsweise
und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen
zulässig.
Also in der Regel kann (weil er es nicht gewissenhaft Prüfen kann) und darf der Arzt das nicht.

Wenn ich z.B. an einem Mittwoch, an dem die Ärzte Mittags Schluss machen, Durchfall habe und auf Grund dessen nicht zum Arzt gehen kann, dann kann mich mein Arzt mit gutem Gewissen am nächsten Tag rückwirkend krank schreiben. Das es bis zu drei Tagen möglich ist, ist mir tatsächlich neu. Da hat mit bis jetzt jede Arzt etwas anderes erzählt.
Wenn er es in Ausnahmefällen machen darf, dann darf er es auch. Das es viele Ärzte gibt, die das nicht gewissenhaft prüfen, ist sicherlich eine Tatsache.
Wieso ein Arzt so etwas nicht gewissenhaft prüfen können sollte, ist mir ein Rätsel.
Wenn ich z.B. nicht zum Arzt gehen kann, weil ich starken Durchfall habe, dann muss ich den nächstmöglichen Tag für einen Arztbesuch nutzen. Das war bei mir nie ein Problem. habe auch noch von keinem Arzt gehört, der sich strikt weigert zumindest einen Tag rückwirkend krankzuschreiben.
Meine Ärzte haben mir mal erzählt, dass sie ärger mit der KK bekommen, wenn sie mehr als einen Tag rückwirkend krankschreiben.
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: Wdd3 am 06.10.2020 07:38

Meine Ärzte haben mir mal erzählt, dass sie ärger mit der KK bekommen, wenn sie mehr als einen Tag rückwirkend krankschreiben.


So kenne ich es von meinen Ärzten auch, von MA werde ich regelmäßig mit Rückwirkenden Au Bescheinigungen über mehrerer Tage überrascht. Ebenso hat mir auch mal eine Ärztin gesagt das sie nicht mehr als eine Woche am Stück AU bescheinigen darf. Trotzdem habe ich von einer MA vor drei Wochen eine Au über 4 Wochen erhalten.
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: WasDennNun am 06.10.2020 08:10
Wieso ein Arzt so etwas nicht gewissenhaft prüfen können sollte, ist mir ein Rätsel.
Echt ein Rätsel?
Der Arzt kann deinen Aussage nur nach treu und glauben beurteilen, wenn nicht zusätzliche medizinische Indizien diese untermauern.
Zitat
Wenn ich z.B. nicht zum Arzt gehen kann, weil ich starken Durchfall habe, dann muss ich den nächstmöglichen Tag für einen Arztbesuch nutzen. Das war bei mir nie ein Problem. habe auch noch von keinem Arzt gehört, der sich strikt weigert zumindest einen Tag rückwirkend krankzuschreiben.
Woher soll der Arzt wissen, dass du gestern schon starken Durchfall hattest? Er kann es einschätzen.
Er deinen Gesundheitszustand prüfen und anhand des "normalen" Krankheitsverlaufes es einschätzen, dass dieses durchaus möglich ist und du nicht umgehend kommen konntest und damit gewissenhaft dich einen Tag rückwirkend Krankschreiben.

Wenn du mit diffusen und nicht klar diagnostizierbaren Symptomen daher kommst, die den Arzt nicht vermuten lassen, dass du nicht schon vorher hättest kommen können, dann besteht auch kein Grund und auch nicht die Möglichkeit für den Arzt gewissenhaft dich rückwirkend AU zu schreiben.
Dann soll dieses verspätete zum Arzt gehen halt auch das "Problem" des Kranken bleiben.
Zitat
Meine Ärzte haben mir mal erzählt, dass sie ärger mit der KK bekommen, wenn sie mehr als einen Tag rückwirkend krankschreiben.
Und von der Ärztekammer.
Schließlich kann ein Arzt auch deswegen verklagt werden, wenn er sich zum Gehilfen eines Betruges machen lässt.
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: WasDennNun am 06.10.2020 08:14

Meine Ärzte haben mir mal erzählt, dass sie ärger mit der KK bekommen, wenn sie mehr als einen Tag rückwirkend krankschreiben.


So kenne ich es von meinen Ärzten auch, von MA werde ich regelmäßig mit Rückwirkenden Au Bescheinigungen über mehrerer Tage überrascht. Ebenso hat mir auch mal eine Ärztin gesagt das sie nicht mehr als eine Woche am Stück AU bescheinigen darf. Trotzdem habe ich von einer MA vor drei Wochen eine Au über 4 Wochen erhalten.
Selber schuld, wenn ihr das akzeptiert und nicht entsprechend interveniert.
Und bei euch kann eine MA 3 Wochen lang nicht arbeiten und keiner merkt, dass die AU, die fällig ist, fehlt? Klarer Abmahngrund, wenn sie nicht gerade die 3 Wochen im Koma lag. Zumindest ein Abmahngrund für den Personaler/Vorgesetzten, die das mit sich machen lassen.
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: Wdd3 am 06.10.2020 08:34

Meine Ärzte haben mir mal erzählt, dass sie ärger mit der KK bekommen, wenn sie mehr als einen Tag rückwirkend krankschreiben.


So kenne ich es von meinen Ärzten auch, von MA werde ich regelmäßig mit Rückwirkenden Au Bescheinigungen über mehrerer Tage überrascht. Ebenso hat mir auch mal eine Ärztin gesagt das sie nicht mehr als eine Woche am Stück AU bescheinigen darf. Trotzdem habe ich von einer MA vor drei Wochen eine Au über 4 Wochen erhalten.
Selber schuld, wenn ihr das akzeptiert und nicht entsprechend interveniert.
Und bei euch kann eine MA 3 Wochen lang nicht arbeiten und keiner merkt, dass die AU, die fällig ist, fehlt? Klarer Abmahngrund, wenn sie nicht gerade die 3 Wochen im Koma lag. Zumindest ein Abmahngrund für den Personaler/Vorgesetzten, die das mit sich machen lassen.

Anderer Zusammenhang. Die MA hat mir vor 3 Wochen eine AU über 4 Wochen gegeben obwohl Ärzte eigentlich nur AUs über 1 Woche bescheinigen sollten. Die rückwirkend eingereichten AUs waren "nur" bis zu 3 Tage alt.

Abgesehen davon habe ich den Eindruck das man in unserem Haus erst eine Abmahnung erhält wenn ein Mord nachgewiesen wird. Zumindest wenn der BR involviert ist. :(
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: Spid am 06.10.2020 08:44
Der ist bei Abmahnungen doch gar nicht zu beteiligen. Er hat bei Abmahnungen nicht einmal Informationsrechte.
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: Wdd3 am 06.10.2020 08:46
Ja, und doch wird er bei uns involviert.
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: Kaiser80 am 06.10.2020 09:16

Anderer Zusammenhang. Die MA hat mir vor 3 Wochen eine AU über 4 Wochen gegeben obwohl Ärzte eigentlich nur AUs über 1 Woche bescheinigen sollten.


Dies ist mir völlig neu. Ich war schon 2x von Beginn an über 2 bzw 3 Wochen AU...
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: Majon am 06.10.2020 09:38
Tja, wie vieles andere auch, wird dieses Thema leider von AG zu AG und auch von Arzt zu Arzt ganz unterschiedlich gehandhabt!

Ich hatte vor ungefähr 30 Jahren zum Beispiel mal richtig Trouble, weil ich mich mittwochmorgens aufgrund starker Bauchschmerzen telefonisch krankgemeldet habe, dann den Tag mit Wärmflasche im Bett verbracht habe, ebenso den nächsten Tag, weil es immer noch nicht besser war und dann am 3. Tag (Freitag) einen Krankenwagen gerufen habe, weil ich vor Schmerzen nicht mehr aufstehen konnte...

Im Krankenhaus wurde dann eine akute Blinddarmentzündung diagnostiziert, und ich wurde sofort operiert. Da ich Single war, hat niemand etwas davon mitbekommen und ich konnte erst am darauffolgenden Montagmorgen meinen Arbeitgeber (Arbeitsamt) informieren.

Vom Krankenhaus habe ich später eine Bestätigung über die Dauer der stationären Behandlung bekommen, aber für die 2 Tage davor hatte ich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Und so etwas wie einen Hausarzt, der mir eventuell nachträglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hätte, hatte ich damals, mit Anfang 20, noch gar nicht.

Obwohl ich davon ausging, dass die am 3. Tag erfolgte Operation als Begründung ausreichend sein müsste, hat das Personalamt einen Mordsaufstand gemacht, bis hin zur Androhung einer Abmahnung und weiterer arbeitsrechtlicher Folgen sowie Kürzung des Gehaltes für die 2 Tage ohne Krankmeldung.

Tja, letztlich konnte der damalige Personalrat das Ganze dann glücklicher Weise zu meinen Gunsten regeln... 

Andere AG sehen dieses Thema deutlich entspannter, und mein jetziger Hausarzt hat mich auch schon mal nachträglich für 1 oder sogar 2 Tage krankgeschrieben, wenn das erforderlich war.   
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: WasDennNun am 06.10.2020 09:40

Anderer Zusammenhang. Die MA hat mir vor 3 Wochen eine AU über 4 Wochen gegeben obwohl Ärzte eigentlich nur AUs über 1 Woche bescheinigen sollten.


Dies ist mir völlig neu. Ich war schon 2x von Beginn an über 2 bzw 3 Wochen AU...
Auch mumpitz: AU Richtlinie sagt
(4) 1 Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit soll nicht für einen mehr als zwei
Wochen im Voraus liegenden Zeitraum
bescheinigt werden.

Es gibt aber natürlich Krankheiten und deren Behandlungen, die es dem Arzt erlauben länger auszustellen.

Durchfall gehört nicht dazu.
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: WasDennNun am 06.10.2020 09:42
Tja, wie vieles andere auch, wird dieses Thema leider von AG zu AG und auch von Arzt zu Arzt ganz unterschiedlich gehandhabt!
Deswegen gibt es ja Richtlinie, die dieses vereinheitlichen sollen.

Zitat
Obwohl ich davon ausging, dass die am 3. Tag erfolgte Operation als Begründung ausreichend sein müsste, hat das Personalamt einen Mordsaufstand gemacht, bis hin zur Androhung einer Abmahnung und weiterer arbeitsrechtlicher Folgen sowie Kürzung des Gehaltes für die 2 Tage ohne Krankmeldung.

Tja, letztlich konnte der damalige Personalrat das Ganze dann glücklicher Weise zu meinen Gunsten regeln...
Und ansonsten hätte das das Gericht erledigt.
Aber über die Qualität der MA in den PAs will ich lieber nichts sagen  8)
Titel: Antw:Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
Beitrag von: Kaiser80 am 06.10.2020 09:45

Es gibt aber natürlich Krankheiten und deren Behandlungen, die es dem Arzt erlauben länger auszustellen.

Durchfall gehört nicht dazu.
Is ja keine Krankheit, sondern ein Symptom. ;)