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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Bolle am 05.10.2020 18:01
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Hallo zusammen,
ist eine Behörde dazu verpflichtet, einen Externen mitzuteilen, in welchen Fällen es von externen Besetzungen einen Stellenausschreibungsverzicht gegeben hat? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht ein solcher Anspruch?
Dankeschön.
VG
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Du meinst, in welchen Fällen eine externe Stellenbesetzung ohne vorhergehende Stellenausschreibung erfolgt ist?
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Genau.
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Man könnte das via Informationsfreiheitsgesetz versuchen.
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Also in Hessen z. B. nach § 85 i. V. m. § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG?