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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: can am 06.10.2020 08:26

Titel: Vorzeitige Probezeitbeendigung
Beitrag von: can am 06.10.2020 08:26
Hallo,

ich habe nächste Woche ein Mitarbeitergespräch mit meiner Vorgesetzten. Bis jetzt habe ich nur Gutes bzgl. meiner Person und Arbeitsleistung gehört. Wenn nicht ganz überraschend was anderes kommen sollte, dachte ich daran, ob ich meinen AG von einer vorzeitigen Probezeitbeendigung überzeugen kann.

Was meint ihr?

Zu dreist oder "Warum nicht, wenn wirklich alles passt!"?

Wie sollte ich das dann ins Gespräch einbauen?

Dankeschön.

LG
Titel: Antw:Vorzeitige Probezeitbeendigung
Beitrag von: Spid am 06.10.2020 08:34
Und welche Wirkung sollte das haben?
Titel: Antw:Vorzeitige Probezeitbeendigung
Beitrag von: can am 06.10.2020 09:11
Arbeitsrechtlich ja keine, aber wir müssen asap einen Kredit aufnehmen. Da spielt das leider schon ne Rolle.
Titel: Antw:Vorzeitige Probezeitbeendigung
Beitrag von: WasDennNun am 06.10.2020 09:16
Trotzdem greift bei dir noch nicht das KSchG, so dass der AG dich trotzdem jederzeit kündigen kann.

Wenn die Bank das nicht weiß und nur nach einem Nachweis für die Beendigung der Probezeit verlangt, dann kannst du dass ja deinen AG mitteilen.
Titel: Antw:Vorzeitige Probezeitbeendigung
Beitrag von: Wdd3 am 06.10.2020 09:24
Die Banken scheinen das nicht zu wissen. Ich habe auch Anfragen auf Probezeitverkürzungen da ansonsten kein Darlehn von Banken gewährt wird. 
Titel: Antw:Vorzeitige Probezeitbeendigung
Beitrag von: WasDennNun am 06.10.2020 09:36
Na dann sollte das ja für einen verständigen AG kein Problem sein.
Titel: Antw:Vorzeitige Probezeitbeendigung
Beitrag von: Spid am 06.10.2020 10:08
Zumal sich bei TVÖD/TV-L keinerlei Wirkung auf das Arbeitsverhältnis einstellt.
Titel: Antw:Vorzeitige Probezeitbeendigung
Beitrag von: Wdd3 am 06.10.2020 10:48
So ist es.