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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Melli am 07.10.2020 10:28
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Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. einer eventuellen Umsetzung bzw. einer Aufgabenverteilung.
Mein Arbeitskollege geht in naher Zukunft in Rente, seine Stelle soll nicht wieder besetzt werden. Ich selbst arbeite 30h Teilzeit. Wir sind ein "kleines Team".
Inwieweit ist eine Umsetzung meiner Stelle auf seine Stelle bzw. eine Aufgabenverteilung zu akzeptieren, da ich bereits mit meiner Teilzeit ausgelastet bin.
Viele Grüße
Melli
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Du übst die dir übertragenen Tätigkeiten in der arbeitsvertraglich festgelegten Zeit aus und lässt nach 30 Stunden (oder zusätzlich angeordneter und vergüteter ÜStd) den Griffel fallen und lässt den AG das Problem erkennen und lösen...
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Ändert sich dadurch die Eingruppierung?
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Sofern damit keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung einher geht ist dies nicht zu beanstanden.
Allerdings musst du ja nur weiterhin 30h arbeiten und wirst sicherlich nicht mehr alles deiner alten Arbeit machen (können).
Auf gut Deutsch:
Ist doch egal wo und wie du deine 30h Verbringst, wenn die Zeit nicht reicht, um die arbeiten zu erledigen, dann sagt man das seinen Vorgesetzen und er soll Prios setzen was liegen bleibt oder nicht gemacht wird.
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Die Eingruppierung ändert sich nicht, nein.
Aber es ist ein anderes Aufgabenfeld, das heißt bisher bin ich mit Finanzen beschäftigt, hinzu käme ein, ich nenne es mal "Sekretär-Aufgabenfeld". Dabei sind wir, gerade diese andere Stelle, an Öffnungszeiten gebunden, die ich auf Grund meiner Teilzeit für die Kinder nicht abdecken könnte. Teilzeit habe ich um nachmittags meine Kinder betreuen zu können.
Wie wäre meinerseits hier zu argumentieren bzw. ggf. auch zu akzeptieren?
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Was interessieren Dich Öffnungszeiten? Du hast eine Teilzeittätigkeit vereinbart, wenn das nicht ausreicht, um irgendwelche Öffnungszeiten abzudecken, ist das ein reines AG-Problem.
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Ist denn deine derzeitige Situation so, dass du zugesicherte Arbeitszeiten hast, oder könnte dich auch jetzt schon der AG zu einem Nachmittagstermin verdonnern?
Egal ob Teilzeit oder Kinder
Oder ist es so, dass dies jetzt kein Problem ist, weil keiner es (aus Rücksichtnahme oder sonstigen Gründen) nicht macht.
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Es ist derzeit so, dass die Sprechzeiten von uns als Team abgedeckt werden können. Da sind aber eben auch die noch 2 Vollzeitstellen, von der eben eine weg fällt.
Ich übernehme einen langen Dienst (bis 18 Uhr) im Monat (Absprache untereinander, Rücksichtnahme), andere Kinderlose zwei lange Dienste oder mehr.
Hierfür gibt es keine schriftliche Festlegung (Dienstherr ist der Landkreis).
Ich kann aber derzeit keinen weiteren Tag (bis 16.00 Uhr) abdecken. Dafür habe ich eben diese Teilzeit, um für meinen Kinder da zu sein.
Mir stellt sich daher die Frage wie ich die Arbeitszeit bzw. seine Präzens auf Arbeit abdecken soll und muss, wenn er in Ruhestand geht.
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Mir stellt sich daher die Frage wie ich die Arbeitszeit bzw. seine Präzens auf Arbeit abdecken soll und muss
Ich denke, wenn es da keine verbindliche Regelungen bzgl. deiner Arbeitszeiten gibt, dann halt so wie der AG deine 30h Arbeitszeit einteilt.
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Gibt es keine DV zur Arbeitszeit?
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Die hilft doch in der Regel jemanden nicht der individuelle Ansprüche hat und den Arbeitszeitkorridor stärker einschränken möchte (muss) als die Kollegen.
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An der Verteilung der Arbeitszeit auf 5 oder 6 Tage (§6 Abs. 1 Satz 3) kann nur zugunsten des AN - das wird regelmäßig dann der Fall sein, wenn es dieser verlangt, ansonsten nicht - abgewichen werden. Aus eigenen Antrieb und ohne Einwilligung des AN ist es dem AG verwehrt, die Arbeitszeit auf weniger als 5 Tage zu verteilen. Besteht vor dem Hintergrund dieses rechtlichen Hintergrundes denn tatsächlich eine berechtigte Befürchtung, daß der AG die Arbeitszeit so verteilt, daß wegen mehrerer langer Arbeitstage dann einige sehr kurze anfallen?