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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ebeltoft1 am 07.10.2020 14:48

Titel: Urlaub durch Arbeitgeberseite verplant/vorgeschrieben
Beitrag von: ebeltoft1 am 07.10.2020 14:48
Hallo,
in einer niedersächsischen Kita gibt es Betriebsferien mit insgesamt 20 Tagen. Nun möchte der Arbeitgeber fünf weitere Schliessungstage hinzufügen. Diese zusätzlichen Tage sollen in den Oster-oder Herbstferien erfolgen. Soweit mir bekannt ist, ist dies gesetzlich gar nicht möglich. Bei 30 Tagen Urlaubsanspruch dürfen nur 60% vom AG vorgeschrieben werden.
Jetzt zu meiner Frage darf der Arbeitgeber (öffentl.Dienst Tvöd SuE) diese zusätzlichen Schliesszeiten vorschreiben? Es ist geplant, dies in die Satzung aufzunehmen. Weiterhin lässt sich der AG sehr viel Zeit beim genehmigen. Gibt es hierfür nicht ebenfalls gesetzliche Fristen?
Danke für Antworten im Voraus
Titel: Antw:Urlaub durch Arbeitgeberseite verplant/vorgeschrieben
Beitrag von: DiVO am 07.10.2020 15:00
Handelt es sich um Schließtage der Kita oder um vorgeschriebenen Urlaub?

Schließtage bedeuten ja nicht automatisch, dass Urlaub genommen werden muss. Diese können ja auch zur Erarbeitung pädagogischer Konzepte oder Fortbildungen verwendet werden.
Titel: Antw:Urlaub durch Arbeitgeberseite verplant/vorgeschrieben
Beitrag von: ebeltoft1 am 07.10.2020 15:02
An den Schliessungstagen ist Urlaub zu nehmen für alle Mitarbeiter.
Titel: Antw:Urlaub durch Arbeitgeberseite verplant/vorgeschrieben
Beitrag von: Spid am 07.10.2020 15:04
Der TVÖD enthält hinsichtlich der Beschäftigten nach §56 BT-V keine Ermächtigungen des AG hinsichtlich der Festlegung der Lage des Erholungsurlaubs. BAG, Urteil vom 28.07.1981 - 1 ABR 79/79 bildet mit 3/5 des Jahresurlaubs als angemessener Anteil für Festlegungen durch sog. Betriebsferien weiterhin die Richtschnur für die Rechtsprechung.
Titel: Antw:Urlaub durch Arbeitgeberseite verplant/vorgeschrieben
Beitrag von: ebeltoft1 am 08.10.2020 21:01
Danke für die Antworten.Das bedeutet also das der AG keine zusätzlichen Schliesszeiten und somit Urlaubstage vorgeben darf!?
Titel: Antw:Urlaub durch Arbeitgeberseite verplant/vorgeschrieben
Beitrag von: Spid am 08.10.2020 21:14
Ja. Das kann man ihm auch leicht gerichtlich untersagen lassen. Wenn man die Festlegung insgesamt vor Gericht angreift, weil der AG mit ihr seinen diesbezüglichen Gestaltungsspielraum deutlich überschritten hat, wird das Gericht sie auch insgesamt verwerfen. Der AG müßte dann den Betriebsurlaub erneut festlegen. Da die Literatur von einer Ankündigungsfrist von mindestens einem halben Jahr ausgeht, gibt es in dem Jahr dann mutmaßlich keinen Betriebsurlaub.
Titel: Antw:Urlaub durch Arbeitgeberseite verplant/vorgeschrieben
Beitrag von: ebeltoft1 am 08.10.2020 21:19
Danke das hat sehr geholfen.