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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Pauline am 08.10.2020 11:26
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Hallo liebe Forum Mitglieder,
ich habe noch Resturlaub von 2019.
Da ich wegen eines Krankheitsfalls diesen nicht nehmen konnte,
soll ich einen Antrag stellen,ob mir dieser gewährt werden kann.
Ausgang wahrscheinlich negativ.
Kann ich mir diese nicht Tage bezahlen lassen?
Gibt es im Tarifvertrag einen Hinweis darauf?
Danke für Eure Antworten
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Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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Danke für die schnelle Antwort.
Das hatte ich befürchtet.
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Schau mal hier: https://www.haufe.de/personal/personal-office-standard/bag-urteil-vom-18092012-9-azr-62310_idesk_PI78_HI3511023.html
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Danke für die Antwort,
aber das trifft bei mir leider nicht zu.
Ich höre ja nicht auf zu arbeiten.
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Es gibt auch Rechtsprechung des EuGH zu längerer Krankheit. Die ist auch dort erörtert.
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Die aber auch keine Möglichkeit der Abgeltung des Urlaubsanspruchs im bestehenden Arbeitsverhältnis eröffnet.
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Nein, aber er ist noch nicht verfallen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Dazu gibt der geschilderte Sachverhalt nichts her.