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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: personallife am 12.10.2020 08:51
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Guten Morgen zusammen,
ich würde gerne wissen, ob auch die Arbeitgeber, die dem TVöD-V unterliegen, die Möglichkeit haben den Zuschuss in Höhe von 1500,00€ laut BMF-Schreiben vom 09.04.2020 unter § 3 Nr. 11 EstG / LStR R 3.11 zu zahlen?
Eine tarifliche Regelung gibt es hierzu nicht, oder?
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Übertarifliche Leistungen sind naturgemäß kein tariflicher Regelungsgegenstand.
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Der Tarifvertrag schließt aber solch eine Leistung auch nicht aus, oder?
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Der Tarifvertrag steht einer solchen Leistung nicht entgegen. Als Mitglied des Arbeitgeberverbandes braucht es ggf. an entsprechenden Beschlüssen dort. Ob die Verbände in allen Bundesländern entsprechende Beschlüsse gefasst haben entzieht sich meiner Kenntnis. Daneben ist ggf. Haushalts- und Kommunalrecht etc. zu beachten.