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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: bladebrother am 12.10.2020 15:26
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Hallo zusammen,
ich bin im höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst der Landesinnenverwaltung in Baden-Württemberg. Mich interessiert, wie lange es ab Einstellung (also Ernennung zum Beamten auf Probe in A13) eurer Erfahrung nach dauert, bis man nach A15 befördert wird.
Wenn die Probezeit (3 Jahre) nicht verkürzt wird, kann man nach BW-Landesrecht (1 Jahr gesetzliche Wartezeit + 0,5 Jahre persönliche Wartezeit nach VwV) idR allerfrühestens nach 4,5 Jahren nach A15 befördert werden. Ich kennen jedoch keinen Fall, bei dem es derart schnell ging. Was sind eure Erfahrungen?
Nur um mal einen Vergleich zu haben oder auch einen Eindruck zu bekommen, würde mich das sehr interessieren. Dabei interessiert mich sowohl, wie es in anderen Landesverwaltungen ist, wie es bei euch persönlich war als auch, was ihr beobachtet, erfahren oder gehört habt. Ich bin gespannt!
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Aus dem persönlichen Umfeld heraus stellt sich nur eine Frage : Welches Geschlecht haben Sie?
Mir sind zwei Fälle bekannt, in denen die theoretisch schnellstmögliche Beförderung in der Bundesverwaltung möglich war. Beides waren Frauen, bei denen wahrscheinlich um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen nur die Mindestfristen abgewartet wurden. Aus den selben beiden Einstellungsgruppen, sind auch nach bereits 10 Jahren keine weiteren Beamten befördert worden. Das ist doch gelebte Gleichstellung..
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Aus dem persönlichen Umfeld heraus stellt sich nur eine Frage : Welches Geschlecht haben Sie? [...]
Vielen Dank für Ihren Beitrag! Ich bin männlich. Ihr Beispiel zeigt anschaulich, dass Gleichstellung und Gleichberechtigung im Sinne von Chancengleichheit eben zwei unterschiedliche Dinge sind. :-\
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Bei mir hat es von der A 13(h) bis zur A 15 (nicht BW) 7,5Jahre gedauert und ich meine, dass das sehr schnell war. Ich musste allerdings lange auf die A 14 warten.
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Mal zwei Beispiele aus einer Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMI:
2016: 2 Männer, beide eingestellt als A13 auf Probe, der eine mit voller Wartezeit, da frisch von der Uni (2. Staatsexamen) der andere mit Mindestprobezeit wegen beruflicher Vorerfahrung.
2017: Nr. 2 wird ORR, Nr. 1 ist in der Probezeit
2018: Nr. 2 bleibt ORR, Nr. 1 ist immer noch in der Probezeit
2019: Nr. 2 wird RD, Nr. 1 ORR nach der Probezeit
2020: Nr. 1 wird RD (saß bereits seit 2018 auf einem nach A15 bewerteten DP)
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2016: Eine Frau eingestellt als befristet Beschäftigte E13, mehrere Jahre Berufserfahrung.
2017: Entfristung
2018: Verbeamtung als ORR, unmittelbar auf Lebenszeit, keine Probezeit
2019: Ernennung zur RD (seit 2018 auf einem A15 DP)
2020: Elternzeit :-)
Wer den Turbo einlegen will, kommt meiner Meinung nach nicht um den Umweg durch den Bundesdienst herum, auf Landesebene braucht es schon sehr viel Vitamin B...
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Also ich kennen im technischen Dienst mehrere, die auch im Landesdienst NI binnen vier bis sieben Jahre von A13 hD nach A15 gekommen sind, Männlein wie Weiblein. Es hängt auch ein wenig davon ab, ob berufliche Vorerfahrung zur Verkürzung der Probezeit führt.
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Bei mir hat es von A 13 nach A 14 etwa 5 Jahre gedauert. Ich war damals lange Zeit abgeordnet und das hat mich die Beförderung zum ORR gekostet. Nach Ende der Abordnung ging es dann sehr schnell.
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Entscheidend ist doch, ob Du
1. bereits auf einem A15-Posten "sitzt", d. h. dieser auch A15-fähig ist. Nicht alle Stellen im hD sind auch A15-fähig
und
2. ob eine entsprechende Planstelle verfügbar ist.
Liegen beide Voraussetzungen vor, dann können die Beförderungen in der Mindestwartezeit erfolgen. Und das ist unabhängig vom jeweiligen Bundesland und der Behörde wohl überall so.
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Um die vorgestellten Lebensläufe etwas zu relativieren, ich glaube das es sich nicht um den Regelfall handelt schon nach wenigen Jahren von A13 auf A15 zu gehen.
Eine existierende Verwaltung ohne große Umstrukturierungen (nicht Ministerium) mit genügend Planstellen, aber auch genügendem "Alt-"Personalkörper führt aus meiner Sicht dazu dass die Mehrzahl des Höheren Dienstes nicht das Amt der (1.)Führungsebene A15 erreicht sondern mit A14 pensioniert wird.
Natürlich ist das auch abhängig von der Behörde - wenn dort die Struktur der A15DP hoch ist, viele Stellen nachbesetzt werden, etc. pp...
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Das wichtigste ist es, wie oben beschrieben, ob es eine A15 Stelle ist, auf der man ist.
Es gibt eine Vielzahl von Behörden, da ist als Referent bei A14 Schluss, A15 aufwärts sind nur Führungskräfte, wie z.B. Referatsleiter.
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Dich sollte vielmehr interessieren, wie Du getreu des von Dir geleisteten Diensteides, maximal dem Gemeinwohl und Deinem Dienstherrn dienen kannst oder ob der von Dir einst aufgesagte Vers dann doch nur ein lächerliches Lippenbekenntnis war. Die Beförderungen kommen dann, wenn es soweit ist...kommt Zeit kommt Rat, kommt Oberrat...
Es ist immer wieder amüsant, wie das besondere "Dienst- und Treuverhältnis", welches die Grundlage des Berufsbeamtentums darstellt, in der Praxis meist nichts weiter als eine Parole des Beamtenbundes ist, um mantrahaft die bestehenden Privilegien zu rechtfertigen bzw. zu verteidigen.
Tatsächlich geht es vielmals dann aber letztendlich doch nur um das persönliche Vorankommen, also die Befriedigung der persönlichen Egoismen in Verbindung mit der wirtschaftlichen Besserstellung des Individuums.
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...und es ist genauso auch immer wieder amüsant, zu sehen, wie oft purer Neid hier im Forum die alleinige Triebfeder dafür sein kann, zu posten... 8)
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Es ist immer wieder amüsant, wie das besondere "Dienst- und Treuverhältnis", welches die Grundlage des Berufsbeamtentums darstellt, in der Praxis meist nichts weiter als eine Parole des Beamtenbundes ist, um mantrahaft die bestehenden Privilegien zu rechtfertigen bzw. zu verteidigen.
Erklär mir doch bitte mal, was das Dienst- und Treueverhältnis mit Beförderungsmöglichkeiten zu tun hat?
Und darüber hinaus noch, was Deine Antwort zur Klärung der Frage des TE beitragen kann?
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Entscheidend ist doch, ob Du
1. bereits auf einem A15-Posten "sitzt", d. h. dieser auch A15-fähig ist. Nicht alle Stellen im hD sind auch A15-fähig
und
2. ob eine entsprechende Planstelle verfügbar ist.
Das ist natürlich vollkommen richtig. Ich habe auch deswegen gefragt, weil man diese Tatsache ja mit der Zeit erkennt und sich dann auch entsprechend "bewegt" - vorausgesetzt es gibt die Möglichkeit dazu. Wie lange man dafür benötigt, dass man auf einem A15 Dienstposten sitzt spielt praktisch in die Fragestellung mit rein. Ich sitze als Referent auf einer A15 Stelle, was selten genug ist (Ministerium).
Dich sollte vielmehr interessieren, wie Du getreu des von Dir geleisteten Diensteides, maximal dem Gemeinwohl und Deinem Dienstherrn dienen kannst oder ob der von Dir einst aufgesagte Vers dann doch nur ein lächerliches Lippenbekenntnis war. Die Beförderungen kommen dann, wenn es soweit ist...kommt Zeit kommt Rat, kommt Oberrat...
Also ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wie sich das gegenseitig ausschließen sollte. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wer - entsprechend seines Diensteides - sein "Amt nach bestem Wissen und Können" führt und dabei nicht verfassungswidirg handelt - also salopp: sich anstrengt - der dürfte auch die besseren Voraussetzungen haben, schneller befördert zu werden und dadurch auch sein persönliches Fortkommen unterstützen.
Dass es auch unter Beamten diese - zugegebenermaßen unterstellten - Neidreflexe gibt, erstaunt mich etwas, denn ich persönlich empfinde das Gehaltsgefüge im öffentlichen Dienst so fair wie sonst nirgends. So verdient der Minister mit B11 Brutto nicht einmal das Fünffache von A9 (den einfachen Dienst gibt es ja faktisch nicht mehr), Netto ist es nur noch ca. das 3,7 fache. Das erscheint mir keinesfalls als ungerecht. Sicher gäbe es hier und da eventuell Anpassungsmöglichkeiten aber insgesamt empfinde ich den Mehrverdienst von höheren Ämtern als dem meinen absolut gerechtfertigt.
Vielen Dank jedenfalls für die vielen Antworten, die sehr aufschlussreich waren!
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Ein Fallbeispiel aus einer obersten Landesbehörde (Referentenstellen sind typischerweise E14/E15 bzw. A14/A15 ausgeschrieben):
Einstellung als E15, Angebot zur Verbeamtung nach 2-5 Jahren (abhängig von Zahl der verfügbaren Planstellen, Ausbildungshintergrund (Jura>Rest), Vitamin B, etc.), Verbeamtung als ORR auf Probe für 1 Jahr, danach Lebenszeit und im Laufe des nächsten Jahres RD, sofern DP A15.
Dabei werden bei Verbeamtung 3 Jahre BE zur Erlangung der Laufbahnbefähigung abgezogen, der Rest als Erfahrungszeit angerechnet (für A14 höhere Stufe).
D. h. in Abhängigkeit von den mitgebrachten Voraussetzungen nach Verbeamtung mindestens 1 Jahr bis zur A15.
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Dass es auch unter Beamten diese - zugegebenermaßen unterstellten - Neidreflexe gibt, erstaunt mich etwas,...
...ich denke eher, der Kollege ist im Tarifbereich beschäftigt...
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Damals.... von A10 nach A11.... 15 Jahre. Wer schneller ist, hat sich hochgeschlafen! :P ;D ;)
(Zur Erklärung: Er war beim Land Berlin - Und automatisch wird man dort sowieso nicht befördert! Immer Stelle suchen, bewerben, Köfferchen verschenken usw.. ;) )
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...kenne ich ähnlich...am schnellsten war dann bei mir die Beförderung von A12 nach A13 (Musste aber mit einer Konkurrentenklage nachhelfen) 8)
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Ein Fallbeispiel aus einer obersten Landesbehörde (Referentenstellen sind typischerweise E14/E15 bzw. A14/A15 ausgeschrieben):
Einstellung als E15, Angebot zur Verbeamtung nach 2-5 Jahren (abhängig von Zahl der verfügbaren Planstellen, Ausbildungshintergrund (Jura>Rest), Vitamin B, etc.), Verbeamtung als ORR auf Probe für 1 Jahr, danach Lebenszeit und im Laufe des nächsten Jahres RD, sofern DP A15.
Dabei werden bei Verbeamtung 3 Jahre BE zur Erlangung der Laufbahnbefähigung abgezogen, der Rest als Erfahrungszeit angerechnet (für A14 höhere Stufe).
D. h. in Abhängigkeit von den mitgebrachten Voraussetzungen nach Verbeamtung mindestens 1 Jahr bis zur A15.
Ist das ein theoretisches Fallbeispiel oder tatsächlich so geschehen?
Ich wusste nicht, dass man in ein Beförderungsamt (A14) und nicht in Eingangsamt (A13) zum Beamten (auf Probe) ernannt werden kann. Aber habe gerade - für BW- mal nachgesehen:
§ 18 Abs. 2 Satz 1 LBG BW: Die Einstellung ist ausnahmsweise im ersten oder zweiten Beförderungsamt zulässig, wenn besondere dienstliche Bedürfnisse dies rechtfertigen und eine Einstellung im Eingangsamt aufgrund der bisherigen Berufserfahrung eine unzumutbare Härte für die Bewerberin oder den Bewerber bedeuten würde. Sie darf im ersten Beförderungsamt nur nach einer mindestens dreijährigen, im zweiten Beförderungsamt nur nach einer mindestens vierjährigen erfolgreichen Wahrnehmung laufbahnentsprechender Tätigkeiten nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung erfolgen.
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Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO)
§ 5 Einstellung in einem höheren Amt
(1) Eine Einstellung im ersten Amt über dem Einstiegsamt ist zulässig, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
1. eine den Anforderungen des höheren Amtes entsprechende berufliche Erfahrung besitzt und das höhere Amt nach dem individuellen fiktiven Werdegang bei einer früheren Einstellung hätte erreichen können oder
2. über eine für die Laufbahn förderliche, über die Einstellungsvoraussetzungen erheblich hinausgehende berufliche Qualifikation verfügt.
Tatsächlich so mehrfach geschehen.
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Tatsächlich so mehrfach geschehen.
Zumindest im Geschäftsbereich des BMI auch kein unüblicher Vorgang. Im mD/gD gemieden wie das Weihwasser vom Teufel sind ORR aP mittlerweile keine Exotengattung mehr...