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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ClaireFraser am 12.10.2020 21:56

Titel: Stufenlaufzeit Nr. 7 Abs. 3 EGO
Beitrag von: ClaireFraser am 12.10.2020 21:56
Hallo,

ich habe folgende Frage zur Stufenlaufzeit bei nicht nur vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.

Ich bin momentan eingruppiert in EG 9a Stufe 3.
Ab dem 01.02.2020 würde ich in die Stufe 4 kommen.

Zurzeit bin ich zusätzlich im Verwaltungslehrgang II, den ich voraussichtlich 2023 beende.

Nun habe ich mich auf eine andere Stelle (9b) beworben, die ich ab dem 01.11.2020 beginnen würde . Ab dem 01.02.2020 würde ich dann die Zulage bekommen.

Ich habe mich schon ein bisschen eingelesen, bin mir aber nicht ganz sicher..

Meine Fragen:
Komme ich trotzdem in die Stufe 4 am 01.02.2020?

Wird mir, falls dies der Fall ist, noch eine Zulage nach 9b gezahlt (die sich dann nach Stufe 3 bemisst?)?

Wenn ich die Prüfung abgelegt habe, bekomme ich dann das Entgelt der 9b Stufe 3 oder Stufe 4?

Fragen über Fragen. Ich hoffe hier wird mir geholfen.

Viele Grüße

Claire
Titel: Antw:Stufenlaufzeit Nr. 7 Abs. 3 EGO
Beitrag von: Spid am 12.10.2020 22:15
Der 01.02.2020 liegt in der Vergangenheit.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit Nr. 7 Abs. 3 EGO
Beitrag von: ClaireFraser am 12.10.2020 22:22
Das ist korrekt. Ich meinte natürlich in allen Fällen den 01.02.2021 und bin selbst erschrocken darüber, dass ich so sehr an 2020 hänge 😉
Titel: Antw:Stufenlaufzeit Nr. 7 Abs. 3 EGO
Beitrag von: Spid am 12.10.2020 22:26
Ja.

Ja.

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