Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: schumi am 15.10.2020 00:53
-
Hallo,
angenommen, eine Schwangere bekommt wegen ihres Jobs in einem Einwohnermeldeamt ein Beschäftigungsverbot wegen Corona.
Hat ein Partner einer Schwangeren, der im selben Bereich arbeitet, auch einen Anspruch auf Beschäftigungsverbot?
Herzlichen Dank.
Gruß
-
Nein
-
Auf was für Ideen man kommt...
-
Selbstverständlich.
Und jeweils die beste Freundin und bester Freund auch. Mutter, Vater, Bruder und Schwester natürlich auch, man sieht sich im Normalfall ja regelmäßig. Wenn es die betroffenen Personen begründen können, bekommen alle möglichen Kontaktpersonen ein Beschäftigungsverbot
-
...und Nachbars Hund!
-
Ich auch, wenn ich diesen Thread gelesen habe?
-
:) :) :)
-
Hat ein Partner einer Schwangeren, der im selben Bereich arbeitet, auch einen Anspruch auf Beschäftigungsverbot?
Es ist interessant, bei wem gibt's solche Möglichkeit.
-
Reiner wird Papa? ;D
-
Gott bewahre...
-
...der meinte bestimmt "Begattungsverbot"... 8)
-
Ich finde die Frage gar nicht sooo abwegig, da Schwangere zur Corona-Risikogruppe gehören. Und mit wem hat die Schwangere täglich Kontakt? Genau, mit dem Briefzusteller! xD Es geht natürlich nur um Menschen, die in Corona-Zeiten regelmäßig Kontakt mit der Schwangeren haben. Meine schwangere Schwester hat fast keinen Kontakt zzt., außer er muss sein (Frauenärztin ...), aber eben mit ihrem Mann täglich, der wiederum täglich mit Dutzenden Kunden Kontakt hat. Da kam genau diese Frage, IMHO berechtigt, auch auf. Der Chef meines Schwagers ist kurz davor, ihm ein arbeitgeberseitiges Beschäftigungsverbot zu erteilen.
-
Der AG deines Schwagers scheint zu viel Geld zu haben...
-
Wo will man da die Grenze ziehen? Wenn man alle Kontaktpersonen von potentiell gefährdeten Personen "sicherheitshalber" von ihrer Arbeitspflicht entbindet - wer soll diese Ressourcen übernehmen?
Und: Wie will man dann eine Argumentation bzgl. anderer ansteckender/Infektionskrankheiten führen? Nimmt man dann künftig in der Grippe-/Influenza-Saison oder in Phase von viralen Infektionen ganze Bevölkerungskreise sicherheitshalber aus dem Rennen? So wünschbar das aus Gesundheits-Sicht sein mag - das ist doch faktisch nicht vorstellbar.
-
Seit wann gehören den Schwangere zur Risikogruppe?
-
Der Gedanke mit dem Beschäftigungsverbot für den Partner ist gar nicht so abwegig, aber nur, wenn man nachweisen kann, dass man nicht 1,5 Abstand zu seinem Partner einhalten kann, weil man in einem 1 Zimmer Wohnung wohnen.
Falls doch: Ist es halt das private Problem, wie man sich vor Ansteckungen untereinander schützt.
BTW:
Bekommt dann eigentlich die Single Schwangere Gutscheine für Bring In Service, da sie ja nicht mehr in Kontakt zu anderen Menschen treten darf.
Es gibt Lebensrisiken, für die nicht der Staat oder AG zuständig ist.