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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Lieder am 15.10.2020 12:14
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Hallo zusammen,
ich bin freiwillig pflichtversichert in einer deutschen Krankenkasse.
Ab März nächsten Jahres möchte ich im Rahmen des Blockmodells in Altersteilzeit gehen.
Auf Nachfrage von mir, wurde nun eine Probeabrechnung für mein Gehalt ab diesem Zeitpunkt erstellt.
Hierbei stellte ich fest, der AG Zuschuss für KV und PV korrekt von meinem hälftigen Gehalt( inkl. 20% Aufstockungsbetrag( gerechnet wurde.
Der KV und PV Beitrag ist jedoch genau deckungsgleich mit meinem momentanen Gehalt vor der ATZ.
Ist das so korrekt?? Müssen diese Beiträge nicht auch von dem hälftigen Gehalt( inkl. 20% Aufstockungsbetrag) gerechnet werden?
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
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Wenn du durch die Altersteilzeitbezüge unter die JAE-Grenze kommst, wirst du versicherungspflichtig. Damit ist das Problem vom Tisch, das dadurch entstanden ist, dass du als freiwillig Versicherter den Höchstbetrag zahlen müsstest.
Die Aufstockungsbeträge dürften eigentlich nicht verbeitragt werden, es sei denn, es gab eine Rechtsänderung, die mir aber nicht bekannt ist.
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Gern geschehen. Sind deine Fragen damit beantwortet?
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Selbstgespräche?
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Nein, ein Wink mit dem Zaunpfahl.
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Hallo Isie,
vielen Dank für Deine Antwort. Fehler lag bei uns in der Personalstelle. Aufgrund Deines Hinweises hat es nun auch mit einer richtigen Berechnun geklappt.
Deinen Wink mit dem Zaunpfahl habe ich verstanden ;) - war allerdings bis heute unterwegs.
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Das freut mich. Manchmal ist es gar nicht so leicht, bei zukünftig eintretenden Änderungen im Voraus an alle Besonderheiten zu denken.