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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Bastel am 20.10.2020 09:17
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Hallo zusammen,
leider habe ich aktuell mit meinem AG das Problem, dass man plötzlich den Aufhebungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt als von mir beantragt schließen möchte. Natürlich habe ich mittlerweile schon meinen Vertrag für den 01.11.2020 und möchte ungern noch einmal bei meinem neuen AG nach einer Verschiebung bitten.
Das ich nicht fristgerecht kündigen kann ist mir klar, also bleibt mir im Notfall nur eine außerordentliche Kündigung zum 31.10.2020. Gibt es bei der Formulierung irgendetwas zu beachten?
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Welcher wichtige Grund sollte im Sachverhalt vorliegen?
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Es gibt keinen wichtigen Grund. Das man mich vor das Arbeitsgericht zerren könnte ist mir klar, allerdings ist das Risiko eher gering, da kein Schaden entsteht.
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Den braucht es aber für eine außerordentliche Kündigung. Möglicherweise meint der TE ja eine rechtswidrige Kündigung.
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Genau das meint er.
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Dann sollte er bei der Formulierung seiner rechtswidrigen Kündigung auf das Wort „rechtswidrig“ verzichten.
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Im schlimmsten Fall könnte der AG dann Schadensersatz verlangen ... zwingen zum Arbeiten kann man niemanden :D
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Nö, im schlimmsten Fall nimmt jemand den Telefonhörer zur Hand und trägt Sorge dafür, daß der Vertragsbrüchige beim neuen AG in der Wartezeit gekündigt wird.
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Im schlimmsten Fall könnte der AG dann Schadensersatz verlangen ... zwingen zum Arbeiten kann man niemanden :D
Das habe ich meinem Personaler auch erklärt. Da hat er erstmal bissl doof geschaut. Ich hoffe man lenkt noch ein...