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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Laura1003 am 20.10.2020 13:46

Titel: Stufenzuordnung bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: Laura1003 am 20.10.2020 13:46
Hallo zusammen,

ich bin zurzeit bei meinem Arbeitgeber in der EG 9a Stufe 3 eingruppiert.
Wie wäre es bei einem Arbeitsgeberwechsel (innerhalb des TVÖD-VKA) mit der Eingruppierung in EG 7 oder 8?
Ich habe 6 Jahre Berufserfahrung und müsste laut §16 (VKA) TVÖD doch in Stufe 3 eingruppiert werden.
Versteh ich das richtig?

Vielen Dank für eure Hilfe!  :)
Liebe Grüße
Laura
Titel: Antw:Stufenzuordnung bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: Lars73 am 20.10.2020 13:58
Aus dem bisher vorgetragenen ist nicht ersichtlich ob es einschlägige Berufserfahrung ist. Dies wäre Voraussetzung für einen Anspruch auf Stufe 3. Ansonsten und alles weitere ist Verhandlungssache. Grundsätzlich wäre mit 6 Jahren Berufserfahrung maximal Stufe 4 möglich. Kann aber bei nicht einschlägiger Berufserfahrung auch Stufe 1 (oder 2, 3) werden.
Unbedingt vor Vertragsunterschrift die Stufe klären.
Titel: Antw:Stufenzuordnung bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: Laura1003 am 20.10.2020 14:05
Vielen Dank für deine Antwort. :)
Bei mir wäre es ein Wechseln von einem Ordnungsamt (Bereich Veterinärwesen, kreisfreie Stadt) zu einem anderen Ordnungsamt (kleine Kommune, ohne Fachrichtung).
Wäre das schon eine einschlägige Berufserfahrung?
Titel: Antw:Stufenzuordnung bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: Spid am 20.10.2020 14:20
Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.