Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: danyfd am 22.10.2020 12:32
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Hallo Community,
ich trete mal wieder mit der lästigen Frage der Verbeamtung an Euch heran.
Ich bin
- 35 Jahre jung
- kommunal
- seit 2005 im TVÖD
- Seit 01/2018 in EG 9C Stufe 4
Nun bin ich derzeit im Bewerbungsverfahren nach A13/EG12 und der "neue" AG ist gewillt zu verbeamten.
Meine Fragen nun:
- Sollte die Verbeamtung stattfinden, in welche Erfahrungsstufe werde ich gesteckt?
- Wie gestaltet sich das Ruhegehalt? Rente/Pension
Über ein paar hilfreiche Antworten würde ich mich natürlich freuen.
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Der TVÖD trifft zu Beamtengedöns naheliegenderweise keine Regelung.
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Der TVÖD trifft zu Beamtengedöns naheliegenderweise keine Regelung.
Und was soll mir das jetzt sagen?
Falsches Forum? Unwissenheit?
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Dass der TVÖD zu Beamtengedöns eben keine Regelung trifft.
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Der TVÖD trifft zu Beamtengedöns naheliegenderweise keine Regelung.
Und was soll mir das jetzt sagen?
Falsches Forum? Unwissenheit?
Zu wenig Informationen. Und ja, auch falsches Forum.
Geht es um gehobenen oder höheren Dienst? Bei erstem fängt man als Beamter i.d.R. in der A9/10 an.
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Zunächst einmal sollte es Dir mitteilen, daß eine von Dir vermutete Regelung im TVÖD - ansonsten hättest Du ja nicht dieses Unterforum gewählt - nicht existiert.
Es handelt sich um beamtenrechtliche Fragen, die naheliegenderweise im entsprechenden Unterforum geklärt werden sollten.
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Der TVÖD trifft zu Beamtengedöns naheliegenderweise keine Regelung.
Merchandising!
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Hallo Community,
ich trete mal wieder mit der lästigen Frage der Verbeamtung an Euch heran.
Ich bin
- 35 Jahre jung
- kommunal
- seit 2005 im TVÖD
- Seit 01/2018 in EG 9C Stufe 4
Nun bin ich derzeit im Bewerbungsverfahren nach A13/EG12 und der "neue" AG ist gewillt zu verbeamten.
Meine Fragen nun:
- Sollte die Verbeamtung stattfinden, in welche Erfahrungsstufe werde ich gesteckt?
- Wie gestaltet sich das Ruhegehalt? Rente/Pension
Über ein paar hilfreiche Antworten würde ich mich natürlich freuen.
Die Verbeamtung kann nur erfolgen, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. ist dies der Fall? Nachzulesen im Dienstrecht des jeweiligen Landes/Bundes.
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Da ich vom TVÖD komme, dachte ich wäre ich hier richtig.
Aber dann stell ich die gleiche Frage im Beamtenforum nochmals. Trotzdem Danke.
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Welcher AG / Dienstherr macht das? RH RLP?