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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: HarryHeinlein am 28.10.2020 07:06

Titel: Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 28.10.2020 07:06
gefordert laut Stellenanzeige u. a.
Zitat
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung in Fachinformatik mit dem Schwerpunkt Systemintegration oder eine vergleichbare Ausbildung und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support.
Absagebegründung:
Zitat
Ihre Qualifikationen entsprechen nicht dem in der Stellenausschreibung gefordertem Profil.
Alle anderen "Kann"-Qualifikationen erfülle ich.
Daher vermute ich, dass es nur an der Ausbildung liegen kann.
Jedoch denke ich das ein abgeschlossenes Studium in BWL mit dem Schwerpunkt IT und Berufserfahrung (auch in aktueller Stellung) unter "vergleichbare Ausbildung" und "idealerweise erste Berufserfahrungen" fallen?
Auszug aus der Beschreibung des Studienganges und der Vertiefung:
Zitat
Absolventen mit diesem Schwerpunkt sind daher breit einsetzbar, sowohl in den klassischen Unternehmensbereichen Organisation und IT als auch in Unternehmensberatungen oder in Softwarehäusern mit betriebswirtschaftlicher Ausrichtung (wie SAP AG oder Software AG).
Weiterhin ist die Stelle als 9c ausgeschrieben, was ja auch dem unteren Spektrum eines Bachelors entspricht und daher fällt Überqualifizierung doch auch weg? Abgesehen das ich von dem Wording, eher auf Unterqualifizierung schließen würde?
Aktuell vermute ich einen anderen Grund für die Absage, die hat aber weniger mit meinen Qualifikationen zu tun. Bevor ich aber jemanden was falsches unterstelle würde ich mich freuen, wenn andere unbeteiligte mir ihre objektive Meinung mitteilen.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 07:27
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der geforderten Bildungsvoraussetzung und Deiner tatsächlichen formalen Bildung. Ein Maschinenbauingenieur ist auch kein Mechatroniker - und die beiden sind deutlich verwandter als die Bildungsabschlüsse im Sachverhalt.

Im Bereich IT beginnen Tätigkeitsmerkmale, die eine abgeschlossene einschlägige Hochschulbildung erfordern, im TVÖD bei E10 - was aber ohnehin für die Stellenbesetzung unbeachtlich ist.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Organisator am 28.10.2020 07:45
Die Ausschreibung als E 9c irritiert mich etwas, da nach EntgO TVöD, Teill III Nr. 24 gar keine 9c exisitiert.
Liege ich da falsch?

@ TE welcher Tarifvertrag wird angewandt?

Ansonsten: Wenn der AG eine abgeschlossene Ausbildung fordert und diese nicht vorliegt ist diese formale Qualifikation eben nicht erfüllt. Ob und was der AG als "vergleichbar" ansieht bleibt nur ihm überlassen.
Objektiv liegt aber auch keine "vergleichbare Ausbildung" vor, da gar keine Ausbildung vorliegt.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 28.10.2020 07:53
Das bedeutet im Umkehrschluss das ein Wirtschaftsinformatiker auch nicht in Frage käme?
Denn bis auf den Namen des Studienganges sind die Inhalte stark identisch.
Laut meinem Abschlusszeugnis sind 9 Module/Vorlesungen aus dem IT-Bereich (darunter Wirtschaftsinformatik 1 und 2) was ca. 1/3 des Studienganges entspricht.

Bzgl. der Eingruppierung habe ich mich einer Information auf dieser Seite bedient:
Zitat
E 9b, E 9 bis E 12   Fachhochschulstudium oder Bachelor

Tarifvertrag:
Zitat
Eine leistungsgerechte Bezahlung nach der Entgeltgruppe 9c plus IT-Zulage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 08:07
Würdest Du die Maurerarbeiten an Deinem Haus von einem Bauingenieur vornehmen lassen?

Der TVÖD hat keine IT-Zulage. Und auch keine Tätigkeitsmerkmale für die E9c im IT-Bereich hinterlegt.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Organisator am 28.10.2020 08:16
Das bedeutet im Umkehrschluss das ein Wirtschaftsinformatiker auch nicht in Frage käme?

Der Arbeitgeber fordert eine Ausbildung. Wer keine Ausbildung hat, komm nicht in Frage. So einfach ist das.

Wobei, wenn ich die fragwürdigen Infos zur Bezahlung sehe, frage ich mich überhaupt, was das für ein Arbeitgeber sein soll....
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: WasDennNun am 28.10.2020 08:17
Das bedeutet im Umkehrschluss das ein Wirtschaftsinformatiker auch nicht in Frage käme?
Nur wenn der AG dies ebenfalls nicht als vergleichbare Ausbildung ansieht.
Aber wenn er der Meinung ist, dass diese Ausbildung (oder deine) eben nicht vergleichbar ist (bzw. eben keine Ausbildung ist), dann ist das für mich absolut nachvollziehbar.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: WasDennNun am 28.10.2020 08:22
Wobei, wenn ich die fragwürdigen Infos zur Bezahlung sehe, frage ich mich überhaupt, was das für ein Arbeitgeber sein soll....
Auf alle Fälle einer der nicht weiß was er will oder braucht und sich durch seine Ausschreibung ins eigene Knie schießt.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 28.10.2020 08:45
Würdest Du die Maurerarbeiten an Deinem Haus von einem Bauingenieur vornehmen lassen?

Der TVÖD hat keine IT-Zulage. Und auch keine Tätigkeitsmerkmale für die E9c im IT-Bereich hinterlegt.

Wenn ich entscheiden müsste zwischen einem Maurer (der u. U. gerade erst die Ausbildung abgeschlossen hat) oder einem Bauingenieur der auch als Maurer arbeitet/gearbeitet hat wieso nicht?
Wobei das ja schon ein extremes Beispiel ist, wenn wir ehrlich sind.
Passender wäre der Personalsachbearbeiter und jmd. mit Studium BWL/Personalwesen.

Schade, so wie ich das verstehe ist alles Ermessenssache und im Grunde kann der Personaler im ÖD schalten und walten wie er will.
Hätte gerne auf Geld verzichtet um einen Arbeitsplatz mit 2 Minuten Fußweg zu haben.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 08:51
Inwiefern extrem? Es ist Lehrberuf und entfernt verwandtes Studium - wie im Sachverhalt. Personalsachbearbeiter ist hingegen kein Lehrberuf, sondern ein Wortcontainer ohne Wert.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: RsQ am 28.10.2020 08:59

Der Arbeitgeber fordert eine Ausbildung. Wer keine Ausbildung hat, komm nicht in Frage. So einfach ist das.

Mal nebenbei: "Darf" der AG dann auch niemanden einstellen, der anders (ggf. höherwertig) qualifiziert ist, bspw. per Studium o. ä.?
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Lars73 am 28.10.2020 09:06
Ein öffentlicher Arbeitgeber kann grundsätzlich nicht Personen mit anderer Qualifikation einstellen, wenn er es in der Ausschreibung nicht entsprechend geöffnet hat. (Soweit es keine geeigneten Bewerber gibt und keine Ausschreibungspflicht besteht könnte er aber solche Personen einstellen.) Es dürfte fraglich sein ob hier im Sachverhalt eine vergleichbare Ausbildung vorliegt. Öffentliche Arbeitgeber sind mit breiten Öffnungsklauseln meist zurückhaltend (u.a. wegen der Einladungspflicht schwerbehinderter Bewerber die nicht offensichtlich ungeeignet sind).

Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: WasDennNun am 28.10.2020 12:05
Schade, so wie ich das verstehe ist alles Ermessenssache und im Grunde kann der Personaler im ÖD schalten und walten wie er will.
Nein, der AG (vertreten durch den Personaler), kann nicht wie er will, sondern so wie er es für Richtig hält und wie es im Rahmen der Ausschreibung und der Bewerberlage im möglich ist.

Es ist somit nicht alles Ermessenssache, aber wenn man es richtig handhabt schon eine Menge.
Aber warum sollte es auch nicht so sein?
Erwartest du einen Automatismus, dass du genommen wirst, nur weil die ein BWL Studium mit Schwerpunkt IT hast?
Mag sein, dass der AG mit der Ausschreibung sich das verbaut hat (also keine Ermessen mehr hatte).
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 28.10.2020 12:50
Schade, so wie ich das verstehe ist alles Ermessenssache und im Grunde kann der Personaler im ÖD schalten und walten wie er will.
Nein, der AG (vertreten durch den Personaler), kann nicht wie er will, sondern so wie er es für Richtig hält und wie es im Rahmen der Ausschreibung und der Bewerberlage im möglich ist.

Es ist somit nicht alles Ermessenssache, aber wenn man es richtig handhabt schon eine Menge.
Aber warum sollte es auch nicht so sein?
Erwartest du einen Automatismus, dass du genommen wirst, nur weil die ein BWL Studium mit Schwerpunkt IT hast?
Mag sein, dass der AG mit der Ausschreibung sich das verbaut hat (also keine Ermessen mehr hatte).

Nein das ich erwarte ich selbstverständlich nicht.
Was ich aber erwarte ist, dass jmd. der generell die Qualifikation erfüllt nicht aussortiert wird.
Wieso sollte ich generell jmd. mit Studium ausschließen, wenn ich jmd. mit Ausbildung suche? Wieso sollte ich generell jmd. mit Bachelor ggb. dem mit Master bevorzugen, wenn die Noten gleich gut oder besser sind?
Wieso suche ich jmd. mit "vergleichbarer Ausbildung" ggf. ohne Berufserfahrung. Was soll das überhaupt sein, ein Elektriker oder nicht vielleicht doch ein Kaufmann für IT-Systemmanagement (was ja dann ebenfalls einer schulischen Ausbildung meines Studienganges entspricht, ähnlich wie der Fachinformatiker oder herrscht im ÖD die Meinung vor das ein Fachinformatiker ein Informatiker ist der wirklich Mathematische Beweise führt, Algorithmen entwickelt und/oder optimiert).
Nur die bescheidene Sicht einer Person die bereits nach der Schule eine Ausbildung abgeschlossen hat, sich nach kurzer Berufstätigkeit und etwas mehr finanzieller Freiheit entschlossen hat doch lieber zu studieren sowie während dessen schon dem ausgeschriebenen Job in verschiedenen Unternehmen nachgegangen ist.
War wohl auch nicht so unerfolgreich dabei, sonst hätte mich mein aktueller AG nicht direkt im Anschluss an mein Studium in Vollzeit eingestellt.
Schlussendlich hätte ich erwartet das man mir zumindest die Möglichkeit gibt darzulegen warum ich mich vermeintlich "verschlechtere".  Für mich ist der Grund ganz simpel, Lebensqualität. Ich verzichte gerne auf Geld wenn ich mir täglich 2*30km pendeln spare. Man kann mir ja dann immer noch absagen.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 12:56
Du erfüllst die geforderte Qualifikation aber nicht - weder generell noch sonstwie! Weder ist "irgendwas mit IT" gefordert noch wäre eine Berufsausbildung die "schulische Version" eines Studiengangs.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 28.10.2020 13:47
Dann sag mir doch einfach was eine ähnliche Qualifikation wäre?
Außer "Ermessensache" kommt da ja nichts, aber zeitgleich heißt es nur "x passt nicht, y passt nicht, z passt nicht". Wenn nichts passt, dann kann man gleich schreiben ich suche GENAU DAS und ENDE.
Ich habe den Kaufmann für IT-Systemmanagement genannt und inwieweit der sich von einem BWL: Schwerpunkt IT unterscheiden soll, außer das er einfacher ist bzw. bildungstechnisch weniger anspruchsvoll ist, ist mir auch schleierhaft.

Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: RsQ am 28.10.2020 13:50
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Derlei hatte ich kürzlich auch. Da wurde jemand mit guten Kenntnissen in "Adobe Pagemaker" (das gibt es seit ca. 2000 nicht mehr) gesucht.

Oft ist die Qualität der Stellenausschreibungen wirklich unterirdisch.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 13:58
Dann sag mir doch einfach was eine ähnliche Qualifikation wäre?
Außer "Ermessensache" kommt da ja nichts, aber zeitgleich heißt es nur "x passt nicht, y passt nicht, z passt nicht". Wenn nichts passt, dann kann man gleich schreiben ich suche GENAU DAS und ENDE.
Ich habe den Kaufmann für IT-Systemmanagement genannt und inwieweit der sich von einem BWL: Schwerpunkt IT unterscheiden soll, außer das er einfacher ist bzw. bildungstechnisch weniger anspruchsvoll ist, ist mir auch schleierhaft.

Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

Eine "ähnliche Qualifikation" ist doch überhaupt nicht gefordert. Gefordert ist eine "vergleichbare Ausbildung". Welche Ausbildung der AG für "vergleichbar" hält, liegt in seinem Ermessen. Davon ab ist doch unbeachtlich, ob der AG Dich nehmen dürfte, er will Dich ja offenkundig nicht - was für mich auch sehr nachvollziehbar ist.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Kaiser80 am 28.10.2020 14:16
Davon ab ist doch unbeachtlich, ob der AG Dich nehmen dürfte, er will Dich ja offenkundig nicht - was für mich auch sehr nachvollziehbar ist.

Prince Charming  in Hochform ;D
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 28.10.2020 15:06
Dann sag mir doch einfach was eine ähnliche Qualifikation wäre?
Außer "Ermessensache" kommt da ja nichts, aber zeitgleich heißt es nur "x passt nicht, y passt nicht, z passt nicht". Wenn nichts passt, dann kann man gleich schreiben ich suche GENAU DAS und ENDE.
Ich habe den Kaufmann für IT-Systemmanagement genannt und inwieweit der sich von einem BWL: Schwerpunkt IT unterscheiden soll, außer das er einfacher ist bzw. bildungstechnisch weniger anspruchsvoll ist, ist mir auch schleierhaft.

Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

Eine "ähnliche Qualifikation" ist doch überhaupt nicht gefordert. Gefordert ist eine "vergleichbare Ausbildung". Welche Ausbildung der AG für "vergleichbar" hält, liegt in seinem Ermessen. Davon ab ist doch unbeachtlich, ob der AG Dich nehmen dürfte, er will Dich ja offenkundig nicht - was für mich auch sehr nachvollziehbar ist.

Wieder die einfache Frage nach einer konkreten "ähnlichen Ausbildung" nicht beantwortet und nur blabla des blablas wegen und dabei persönlich und ausfallend werden. Warum versuche ich überhaupt mit jmd. zu kommunizieren der es geschafft hat 12.500 Beiträge in EINEM Forum zu schreiben und dabei eine negative Quote hingelegt hat?
Zitat
Es dürfte fraglich sein ob hier im Sachverhalt eine vergleichbare Ausbildung vorliegt.
Zitat
Es ist somit nicht alles Ermessenssache, aber wenn man es richtig handhabt schon eine Menge.
Zitat
Du erfüllst die geforderte Qualifikation aber nicht
Nur blabla einmal konkrekt:
WAS IST EINE VERGLEICHBARE AUSBILDUNG und wenn man es "richtig" handhabt wäre dieser Fall jetzt nicht eingetreten und das Gegenteil von richtig ist falsch oder?

Zitat
Eine "ähnliche Qualifikation" ist doch überhaupt nicht gefordert
Wer hat das behauptet, außer dir keiner?
Ich habe das auch nur falsch von dir übernommen du Witzbold.
Meine eigentliche Frage sollte sein:
Zitat
Dann sag mir doch einfach was eine ähnliche Ausbildung Qualifikation wäre?
Dann ergibt die andere Frage auch Sinn, aber das erfordert ein wenig selbstständiges Denken und nicht nur wenn -> dann Anweisungen durchzuführen, was ja scheinbar deine einzige Qualifikation ist.
Was ich auch nicht verurteile, man braucht auch solche Menschen. Wäre nur besser wenn es nicht grade mit meinen Steuergeldern wäre ;)
Zitat
Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

edit

Außerdem habe ich geschrieben das die Stelle als E 9C ausgeschrieben ist was wie bereits geschrieben auf dieser Seite selbst als ab Bachelor klassifiziert wird. Wenn dein Kollege genau so hochintelligent ist wie du, sollte man ja meinen das sowas nicht passiert. Wenn also Personaler im ÖD wie du nicht wissen was sie eigentlich wollen, woher soll dann jmd wie ich das wissen? Der Unterschied ist, der eine wird dafür bezahlt, und nicht zu knapp, der andere nicht. Vielleicht denkst du da mal drüber nach.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: FGL am 28.10.2020 15:18
Ist das nur meine Wahrnehmung oder sind die neuen Fragesteller in letzter Zeit deutlich aggressiver als sonst? Oder ist das vielleicht immer dieselbe Person mit neuem Account?

Warum versuche ich überhaupt mit jmd. zu kommunizieren der es geschafft hat 12.500 Beiträge in EINEM Forum zu schreiben und dabei eine negative Quote hingelegt hat?
Spids Anteil von positiven Bewertungen ist mit etwa einem Drittel noch ziemlich gut. Ein Viertel, ein Fünftel oder noch weniger ist zumindest meiner Wahrnehmung nach der Standard.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 28.10.2020 15:28
Ist das nur meine Wahrnehmung oder sind die neuen Fragesteller in letzter Zeit deutlich aggressiver als sonst? Oder ist das vielleicht immer dieselbe Person mit neuem Account?

Warum versuche ich überhaupt mit jmd. zu kommunizieren der es geschafft hat 12.500 Beiträge in EINEM Forum zu schreiben und dabei eine negative Quote hingelegt hat?
Spids Anteil von positiven Bewertungen ist mit etwa einem Drittel noch ziemlich gut. Ein Viertel, ein Fünftel oder noch weniger ist zumindest meiner Wahrnehmung nach der Standard.

Höflichkeit ist keine Einbahnstraße. Das jmd. jeden zweiten Satz mit einem Ausrufezeichen beendet kann ich ja noch als Tick oder Eigenart tolerieren, aber Angriffe bzw. die Verunglimpfung von mir als Person nicht.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 15:30
Ich schrieb nur an einer Stelle „ähnliche Qualifikation“ - nämlich als ich dies aus Deiner Frage zitiert habe und Dir mitgeteilt habe, daß dies nicht gefordert sei. Du hast hingegen nicht nur mehrfach „ähnliche Qualifikation“ verwendet, sondern mehrfach danach gefragt, was eine solche sei. Was Du nicht gefragt hast, ist, was eine vergleichbare Ausbildung sei. Da die Frage nicht gestellt wurde, habe ich sie - naheliegenderweise - auch nicht beantwortet. Ich bin auch nicht ausfallend geworden, sondern habe lediglich eine Bewertung getroffen - in der mich Deine erneut demonstrierte intellektuelle Fehlleistung verbunden mit der Neigung, Dein daraus resultierendes Versagen - z.B. das zu fragen, was Du fragen möchtest - nicht nur auf mich zu projizieren, sondern Dich im selben Beitrag durch Zitat auch noch selbst der Lüge zu überführen, bestärkt haben.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Organisator am 28.10.2020 15:32
Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

Es ist doch ganz einfach. Der Arbeitgeber möchte einen neuen Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Fachinformatiker. Oder mit einer vergleichbaren Ausbildung.

Was vergleichbar ist, wird Dir hier keine sagen können, da nur der Arbeitgeber weiß, was er für vergleichbar hält.

Und wenn sich dann jemand bewirbt, der keine Ausbildung als Fachinformatiker hat, oder etwas, was der Arbeitgeber als vergleichbare Ausbildung ansieht, ist er raus.

Auf deinen Fall bezogen:
Du hast keine Ausbildung
--> Du bist raus.

Sicherlich schränkt sich damit der Arbeitgeber bei der Auswahl potentieller neuer Arbeitnehmer ein. Das ist aber sein gutes Recht, bestimmt hat er Gründe dafür.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: WasDennNun am 28.10.2020 15:39
Wieder die einfache Frage nach einer konkreten "ähnlichen Ausbildung" nicht beantwortet
Du hast keine vergleichbare Ausbildung. Sondern ein Studium.
Da gibt es Personaler, die (ob zu recht oder unrecht) dich dann nicht nehmen können, weil sie eben nicht  nach jemand mit vergleichbarer Qualifikation gesucht haben.


Zitat
Dann sag mir doch einfach was eine ähnliche Ausbildung Qualifikation wäre?
Du hast bestimmt eine bessere Qualifikation, ob das gut für den Job ist?
Vielleicht hätten sie dich auch eingeladen, wenn sie nicht nach vergleichbarer Ausbildung gesucht hätte und somit daran "gesetzlich" gebunden sind.
Kling t doof ist es auch, insbesondere wenn man solche Ausschreibungen macht und sich hinterher ärgert.

Zitat
Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

Rüchtüch!

Aber immer noch kein Garant dafür, dich zu nehmen oder einzuladen.
Einige haben Angst davor jemanden Überqualifiziertes einzuladen.

Zitat
Außerdem habe ich geschrieben das die Stelle als E 9C ausgeschrieben ist was wie bereits geschrieben auf dieser Seite selbst als ab Bachelor klassifiziert wird.
Nö Quark mit soße, musste dich mit Tarifrecht und Eingruppierung mal auseinandersetzen.
Ist quasi nur eine Faustformel in welcher "geistigen" Liga die Tätigkeiten liegen.
Für ne E14 braucht man tarifrechtlich noch nicht mal einen Hauptschulabschluß.

Und das was echt verwirrend ist, dass es keine 9c für die IT gibt.

Also was folgern wir daraus:
Der Personaler der das Ausgeschrieben hat und dich angeschrieben hat ist wahrscheinlich einer der 80% Personaler, die ihren Job nicht können und Flachpiepen sind.

Sicherlich schränkt sich damit der Arbeitgeber bei der Auswahl potentieller neuer Arbeitnehmer ein. Das ist aber sein gutes Recht, bestimmt hat er Gründe dafür.
Oftmals ist der Hauptgrund der Looserpersonaler.
Sich bei einer solchen Stelle selbst zu beschränken, wo ja idR nicht 100 Bewerbungen reinkommen, da fällt mit fast kein Sachgrund ein.
Einer "wäre":
Der Vorgesetzte ist auch nur Fachinformatiker und möchte keinen Studierten unter sich.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 15:45
edit

Außerdem habe ich geschrieben das die Stelle als E 9C ausgeschrieben ist was wie bereits geschrieben auf dieser Seite selbst als ab Bachelor klassifiziert wird. Wenn dein Kollege genau so hochintelligent ist wie du, sollte man ja meinen das sowas nicht passiert. Wenn also Personaler im ÖD wie du nicht wissen was sie eigentlich wollen, woher soll dann jmd wie ich das wissen? Der Unterschied ist, der eine wird dafür bezahlt, und nicht zu knapp, der andere nicht. Vielleicht denkst du da mal drüber nach.

Du kannst von mir aus auch was zu Reichsflugscheiben schreiben, es wird dadurch nicht zutreffender. Genau genommen begründet der Umstand, daß Du es geschrieben hast, die widerlegbare Vermutung, das es unzutreffend ist. Dazu, daß das mit E9c und Bachelor Unsinn ist, habe ich bereits in meiner ersten Antwort hinreichend ausgeführt. Zudem bin ich auch kein Personaler, weshalb man Deinen Edit auch wie folgt zusammenfassen kann: Blubb.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Kaiser80 am 28.10.2020 15:55
Ist das nur meine Wahrnehmung oder sind die neuen Fragesteller in letzter Zeit deutlich aggressiver als sonst? Oder ist das vielleicht immer dieselbe Person mit neuem Account?

Meine Wahrnehmung: Immer mehr "unsauber" vorgetragene Sachverhalte, selbst auf sachliche Nachfragen zum SV wird schon Pampig geantwortet und wenn dann die korrkte Antwort/Aufklärung des SV präsentiert wir, diese aber nicht zur vorgefertigten Meinung eines TE passt, dann sind alle alle ganz ganz doof!
Ist aber meine Wahrnehmung generell, nicht nur hier im Forum.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 28.10.2020 15:56
Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

Es ist doch ganz einfach. Der Arbeitgeber möchte einen neuen Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Fachinformatiker. Oder mit einer vergleichbaren Ausbildung.

Was vergleichbar ist, wird Dir hier keine sagen können, da nur der Arbeitgeber weiß, was er für vergleichbar hält.

Und wenn sich dann jemand bewirbt, der keine Ausbildung als Fachinformatiker hat, oder etwas, was der Arbeitgeber als vergleichbare Ausbildung ansieht, ist er raus.

Auf deinen Fall bezogen:
Du hast keine Ausbildung
--> Du bist raus.

Sicherlich schränkt sich damit der Arbeitgeber bei der Auswahl potentieller neuer Arbeitnehmer ein. Das ist aber sein gutes Recht, bestimmt hat er Gründe dafür.

Danke, das ist etwas womit man arbeiten und verstehen kann.

Sprich in Zukunft ist es sinnfrei sich auf eine Stelle zu bewerben wo explizit eine Ausbildung oder "ähnliche Ausbildung" gefordert wird (außer es ist kaufmännisch^^).
Weiterhin kann es sinnvoll sein sich für E12 zu bewerben, da Master dann vielleicht ebenfalls ausgeschlossen sein kann?
Wäre eine Formulierung wie "Bachelorabschluss in Studiengang X oder einem verwandten Studiengang" ausreichend? Theoretisch müsste das ja Masterabsolventen auch bereits formell ausschließen?

Zitat
Ich schrieb nur an einer Stelle „ähnliche Qualifikation“ - nämlich als ich dies aus Deiner Frage zitiert habe und Dir mitgeteilt habe, daß dies nicht gefordert sei. Du hast hingegen nicht nur mehrfach „ähnliche Qualifikation“ verwendet, sondern mehrfach danach gefragt, was eine solche sei. Was Du nicht gefragt hast, ist, was eine vergleichbare Ausbildung sei. Da die Frage nicht gestellt wurde, habe ich sie - naheliegenderweise - auch nicht beantwortet.
Also zur Klarstellung: Weil ich aus Unwissenheit die Begriffe Qualifikation und Ausbildung Synonym verwendet habe (eine Ausbildung ist aus meiner Sicht eine Qualifikation und daher habe ich den Fehler gemacht das Synonym zu verwenden), hast du mich lediglich zitiert und den Begriff ebenfalls "falsch" verwendet obwohl für dich ersichtlich war was meine Frage war? Demnach hast du 100% Recht und ich bin blöd, damit kann ich leben. macht dich aber rein menschlich zu Müll. Vielleicht hast du meine eigentlich Frage aber nicht wirklich verstanden und nur schnell was gesucht was du mir vorhalten konntest, was ich eher glaube und ehrlich gesagt hoffe.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Isie am 28.10.2020 16:00
Ist das nur meine Wahrnehmung oder sind die neuen Fragesteller in letzter Zeit deutlich aggressiver als sonst? Oder ist das vielleicht immer dieselbe Person mit neuem Account?

Meine Wahrnehmung: Immer mehr "unsauber" vorgetragene Sachverhalte, selbst auf sachliche Nachfragen zum SV wird schon Pampig geantwortet und wenn dann die korrkte Antwort/Aufklärung des SV präsentiert wir, diese aber nicht zur vorgefertigten Meinung eines TE passt, dann sind alle alle ganz ganz doof!
Ist aber meine Wahrnehmung generell, nicht nur hier im Forum.
Ihr habt beide recht. Allerdings sind manche Antworten auf unbeholfene Fragen eher geeignet, den Fragesteller zu vergraulen als ihm zu helfen.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 16:04
Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

Es ist doch ganz einfach. Der Arbeitgeber möchte einen neuen Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Fachinformatiker. Oder mit einer vergleichbaren Ausbildung.

Was vergleichbar ist, wird Dir hier keine sagen können, da nur der Arbeitgeber weiß, was er für vergleichbar hält.

Und wenn sich dann jemand bewirbt, der keine Ausbildung als Fachinformatiker hat, oder etwas, was der Arbeitgeber als vergleichbare Ausbildung ansieht, ist er raus.

Auf deinen Fall bezogen:
Du hast keine Ausbildung
--> Du bist raus.

Sicherlich schränkt sich damit der Arbeitgeber bei der Auswahl potentieller neuer Arbeitnehmer ein. Das ist aber sein gutes Recht, bestimmt hat er Gründe dafür.

Danke, das ist etwas womit man arbeiten und verstehen kann.

Sprich in Zukunft ist es sinnfrei sich auf eine Stelle zu bewerben wo explizit eine Ausbildung oder "ähnliche Ausbildung" gefordert wird (außer es ist kaufmännisch^^).
Weiterhin kann es sinnvoll sein sich für E12 zu bewerben, da Master dann vielleicht ebenfalls ausgeschlossen sein kann?
Wäre eine Formulierung wie "Bachelorabschluss in Studiengang X oder einem verwandten Studiengang" ausreichend? Theoretisch müsste das ja Masterabsolventen auch bereits formell ausschließen?

Zitat
Ich schrieb nur an einer Stelle „ähnliche Qualifikation“ - nämlich als ich dies aus Deiner Frage zitiert habe und Dir mitgeteilt habe, daß dies nicht gefordert sei. Du hast hingegen nicht nur mehrfach „ähnliche Qualifikation“ verwendet, sondern mehrfach danach gefragt, was eine solche sei. Was Du nicht gefragt hast, ist, was eine vergleichbare Ausbildung sei. Da die Frage nicht gestellt wurde, habe ich sie - naheliegenderweise - auch nicht beantwortet.
Also zur Klarstellung: Weil ich aus Unwissenheit die Begriffe Qualifikation und Ausbildung Synonym verwendet habe (eine Ausbildung ist aus meiner Sicht eine Qualifikation und daher habe ich den Fehler gemacht das Synonym zu verwenden), hast du mich lediglich zitiert und den Begriff ebenfalls "falsch" verwendet obwohl für dich ersichtlich war was meine Frage war? Demnach hast du 100% Recht und ich bin blöd, damit kann ich leben. macht dich aber rein menschlich zu Müll. Vielleicht hast du meine eigentlich Frage aber nicht wirklich verstanden und nur schnell was gesucht was du mir vorhalten konntest, was ich eher glaube und ehrlich gesagt hoffe.
Wer einen Master hat, hat doch regelmäßig auch einen Bachelor und erfüllt somit die Anforderung.

Ich habe überhaupt nichts falsch verwendet. Wenn ich Gedichte interpretieren wollte, würde ich mich mit Germanistik beschäftigen - will ich aber nicht. Ich nehme das, was geschrieben steht. Fehler gegen zulasten dessen, der sie macht.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: WasDennNun am 28.10.2020 16:04
Sprich in Zukunft ist es sinnfrei sich auf eine Stelle zu bewerben wo explizit eine Ausbildung oder "ähnliche Ausbildung" gefordert wird (außer es ist kaufmännisch^^).
Weiterhin kann es sinnvoll sein sich für E12 zu bewerben, da Master dann vielleicht ebenfalls ausgeschlossen sein kann?

Wäre eine Formulierung wie "Bachelorabschluss in Studiengang X oder einem verwandten Studiengang" ausreichend? Theoretisch müsste das ja Masterabsolventen auch bereits formell ausschließen?
Naja, der Master hat hat auch nen Bsc (idR) Und der Diplomer wäre raus....
Und ja, bei schlechter Formulierung könnte so etwas zum Ausschluss führen, gegen den man klagen könnte, weil man als Diplomer keinen Master hat....

Zitat
macht dich aber rein menschlich zu Müll. Vielleicht hast du meine eigentlich Frage aber nicht wirklich verstanden
Nein, Spid kann für seine genetisch bedingten Begabungen (und damit Einschränkungen an anderer Stelle) nicht wirklich was.
Und er kann (will) nicht Dinge interpretieren, sondern nimmt sie so exakt wie sie sind.
Und wenn Ausbildung und Qualifikation einen Unterschied machen, dann hinterfragt er nicht, was gemeint sein könnte, sondern Antwortet auf der Basis dieser Sachverhaltsschilderung.

Manchmal in der Summe der Kommunikation ineffizient, aber halt seinen Einschränkungen geschuldet.

Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 16:07
Inwiefern wären meine „Einschränkungen“ ursächlich, wenn andere Fehler machen. Und ist nicht eher derjenige, der Fehler macht, offenkundig in seiner Fähigkeit, korrekt zu handeln, eingeschränkt?
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 28.10.2020 16:09
Ist das nur meine Wahrnehmung oder sind die neuen Fragesteller in letzter Zeit deutlich aggressiver als sonst? Oder ist das vielleicht immer dieselbe Person mit neuem Account?

Meine Wahrnehmung: Immer mehr "unsauber" vorgetragene Sachverhalte, selbst auf sachliche Nachfragen zum SV wird schon Pampig geantwortet und wenn dann die korrkte Antwort/Aufklärung des SV präsentiert wir, diese aber nicht zur vorgefertigten Meinung eines TE passt, dann sind alle alle ganz ganz doof!
Ist aber meine Wahrnehmung generell, nicht nur hier im Forum.
Ihr habt beide recht. Allerdings sind manche Antworten auf unbeholfene Fragen eher geeignet, den Fragesteller zu vergraulen als ihm zu helfen.

Eigentlich wäre die Sache ja schon erledigt gewesen als ich hier richtig gefragt habe:
Zitat
Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

und eigentlich ersichtlich war, dass ich zuvor Ausbildung und Qualifikation Synonym verwendet habe.
Wurde aber versehentlich "überlesen und ignoriert", wäre ja sonst zu einfach :)
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: WasDennNun am 28.10.2020 16:35
Zitat
Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.
Ja, dann wärest du für den Personaler einladbar gewesen.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 28.10.2020 16:59
Zitat
Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.
Ja, dann wärest du für den Personaler einladbar gewesen.

Danke, hatte deinen vorherigen (guten) Beitrag schon gelesen wo du das beantwortet hattest.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: RARB am 28.10.2020 19:50
Sprich in Zukunft ist es sinnfrei sich auf eine Stelle zu bewerben wo explizit eine Ausbildung oder "ähnliche Ausbildung" gefordert wird (außer es ist kaufmännisch^^).
Weiterhin kann es sinnvoll sein sich für E12 zu bewerben, da Master dann vielleicht ebenfalls ausgeschlossen sein kann?

Wäre eine Formulierung wie "Bachelorabschluss in Studiengang X oder einem verwandten Studiengang" ausreichend? Theoretisch müsste das ja Masterabsolventen auch bereits formell ausschließen?
Naja, der Master hat hat auch nen Bsc (idR) Und der Diplomer wäre raus....
Und ja, bei schlechter Formulierung könnte so etwas zum Ausschluss führen, gegen den man klagen könnte, weil man als Diplomer keinen Master hat....

Zitat
macht dich aber rein menschlich zu Müll. Vielleicht hast du meine eigentlich Frage aber nicht wirklich verstanden
Nein, Spid kann für seine genetisch bedingten Begabungen (und damit Einschränkungen an anderer Stelle) nicht wirklich was.
Und er kann (will) nicht Dinge interpretieren, sondern nimmt sie so exakt wie sie sind.
Und wenn Ausbildung und Qualifikation einen Unterschied machen, dann hinterfragt er nicht, was gemeint sein könnte, sondern Antwortet auf der Basis dieser Sachverhaltsschilderung.

Manchmal in der Summe der Kommunikation ineffizient, aber halt seinen Einschränkungen geschuldet.

Verstehe, wenn die Ausbildung nicht passt, dann gehts über die Qualifikation. Nur das man die erst mal prüfen muss ... (ohne als Basis zumindest die Ausbildung als Grundlage zur Bewertung hat).
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: RARB am 28.10.2020 19:57
Schade, so wie ich das verstehe ist alles Ermessenssache und im Grunde kann der Personaler im ÖD schalten und walten wie er will.
Nein, der AG (vertreten durch den Personaler), kann nicht wie er will, sondern so wie er es für Richtig hält und wie es im Rahmen der Ausschreibung und der Bewerberlage im möglich ist.

Es ist somit nicht alles Ermessenssache, aber wenn man es richtig handhabt schon eine Menge.
Aber warum sollte es auch nicht so sein?
Erwartest du einen Automatismus, dass du genommen wirst, nur weil die ein BWL Studium mit Schwerpunkt IT hast?
Mag sein, dass der AG mit der Ausschreibung sich das verbaut hat (also keine Ermessen mehr hatte).

Nein das ich erwarte ich selbstverständlich nicht.
Was ich aber erwarte ist, dass jmd. der generell die Qualifikation erfüllt nicht aussortiert wird.
Wieso sollte ich generell jmd. mit Studium ausschließen, wenn ich jmd. mit Ausbildung suche? Wieso sollte ich generell jmd. mit Bachelor ggb. dem mit Master bevorzugen, wenn die Noten gleich gut oder besser sind?
Wieso suche ich jmd. mit "vergleichbarer Ausbildung" ggf. ohne Berufserfahrung. Was soll das überhaupt sein, ein Elektriker oder nicht vielleicht doch ein Kaufmann für IT-Systemmanagement (was ja dann ebenfalls einer schulischen Ausbildung meines Studienganges entspricht, ähnlich wie der Fachinformatiker oder herrscht im ÖD die Meinung vor das ein Fachinformatiker ein Informatiker ist der wirklich Mathematische Beweise führt, Algorithmen entwickelt und/oder optimiert).
Nur die bescheidene Sicht einer Person die bereits nach der Schule eine Ausbildung abgeschlossen hat, sich nach kurzer Berufstätigkeit und etwas mehr finanzieller Freiheit entschlossen hat doch lieber zu studieren sowie während dessen schon dem ausgeschriebenen Job in verschiedenen Unternehmen nachgegangen ist.
War wohl auch nicht so unerfolgreich dabei, sonst hätte mich mein aktueller AG nicht direkt im Anschluss an mein Studium in Vollzeit eingestellt.
Schlussendlich hätte ich erwartet das man mir zumindest die Möglichkeit gibt darzulegen warum ich mich vermeintlich "verschlechtere".  Für mich ist der Grund ganz simpel, Lebensqualität. Ich verzichte gerne auf Geld wenn ich mir täglich 2*30km pendeln spare. Man kann mir ja dann immer noch absagen.

Warum sollte "ich", x-mal. Werde Personaler, dann kannst du dir die Fragen beantworten.
Für deine Lebensqualität bist du schon selber verantwortlich. Hättest halt Jura studiert, und ne eigene Kanzlei aufgemacht im eigenen Haus. Dann könntes du ins Büro rollen.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 29.10.2020 06:37
Zitat
Warum sollte "ich", x-mal. Werde Personaler, dann kannst du dir die Fragen beantworten.
Für deine Lebensqualität bist du schon selber verantwortlich. Hättest halt Jura studiert, und ne eigene Kanzlei aufgemacht im eigenen Haus. Dann könntes du ins Büro rollen.

Ich glaube in diesem Thread sind sich die meisten einig, dass der Personaler, der die Stelle ausgeschrieben hat, scheinbar in etwas so viel Ahnung hat wie ich. Daher verstehe ich deine Kritik nicht.

Wenn ich nicht weiß, dass man allein aufgrund der Tatsache das man "ähnliche Ausbildung" statt "ähnliche Qualifikation" formuliert Bewerber ausschließen MUSS bin ich aus deiner Sicht "dumm".
Der Personaler der seinen eigenen Tarifvertrag nicht kennt ist aber dein schlauer Kollege, da er immerhin einen Teil seiner Arbeit, nämlich die "Wenn" -> "Dann"-Prüfung, korrekt durchführen konnte?

Dein ganzer Beitrag ergibt keinen Sinn. Wieso sollte ich Jura studieren, um eine Kanzlei im eigenen Haus zu betreiben? Weil ich im Rahmen meiner Möglichkeiten gerne in Wohnortnähe arbeiten möchte? Sollen jetzt 70% - 80% der AN Jura studieren, da das die Anzahl ist die genau dieses Kriterium, in unterschiedlichen Erhebungen, als #1 Kriterium genannt haben?
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: WasDennNun am 29.10.2020 07:01
Werde Personaler, dann kannst du dir die Fragen beantworten.
Na hoffentlich gehörst du zur Minderheit der Personaler und nicht zu denen die Lügen
und Dinge mit "geht nicht" begründen, sondern ehrlich sind und  "wollen wir nicht" sagen.

Verstehe, wenn die Ausbildung nicht passt, dann gehts über die Qualifikation. Nur das man die erst mal prüfen muss ... (ohne als Basis zumindest die Ausbildung als Grundlage zur Bewertung hat).
Genau, aber natürlich ist es einfach über Zettelchen kontrollieren und haken dran Menschen zu häufeln.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 29.10.2020 17:51
Wie sieht es den bei einer Formulierung wie dieser aus:
Zitat
Sie verfügen über eine Ausbildung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung,
alternativ über einen Abschluss eines einschlägigen (Fach-)Hochschulstudiums (B.A., LL.B., Diplom)
oder eine abgeschlossene Fortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in

Wäre da dann automatisch jeder mit einem B.Sc. raus? Ein "einschlägiges (Fach-)Hochschulstudiums" inkludiert ja den B.Sc. aber anschließend ist ja in Klammern explizit aufgeführt was man damit impliziert, nämlich "B.A., LL.B., Diplom" und eine Formulierung wie "ähnlich" fehlt.
Geht man Stumpf nach der Wenn -> Dann Prüfung vor führt es ja zu der absurden Situationen das jmd. mit einem BWL- oder VWL-Studium und dem Abschluss B.Sc. abgelehnt werden MÜSSTE während jmd. mit z.B. einem B.A. in Kunst eingeladen werden KÖNNTE obwohl man generell jmd. mit einem BWL-/VWL-Studium sucht?
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Lars73 am 29.10.2020 17:57
Ich denke bei der Ausschreibung wäre nur ein B.A. im Bereich Verwaltung einschlägig. Weder ein Kunststudium noch ein BWL- noch ein VWL- Studium wäre da für mich einschlägig.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Spid am 29.10.2020 18:09
Warum sollte man Formen akademischer Abschlüsse auflisten, die es in der einschlägigen Fachrichtung nicht gibt?
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Bastel am 29.10.2020 18:17
Eventuell möchte man auch einfach keinen "Studierten" da der bei der nächstbesten Gelegenheit weg wäre?
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 29.10.2020 18:25
Zitat
Ich denke bei der Ausschreibung wäre nur ein B.A. im Bereich Verwaltung einschlägig. Weder ein Kunststudium noch ein BWL- noch ein VWL- Studium wäre da für mich einschlägig.

Okay also ich hätte jetzt gedacht das damit Studiengänge gemeint sein könnten, die man irgendwie in Bezug zu Administration und/oder Recht bringen könnte.
Wie sehe es denn mit einem Masterabschluss aus. Der wurde ja nicht aufgeführt, während der Diplomabschluss gelistet wurde. Hat die explizit Auflistung in der Klammer eine höhere Gewichtung als die generellere Formulierung vor der Klammer?

Zitat
Warum sollte man Formen akademischer Abschlüsse auflisten, die es in der einschlägigen Fachrichtung nicht gibt?
Wenn du das nicht weiß, werde ich es sicherlich noch weniger wissen.
Ich arbeite nur mit dem was ich lese und versuche mir zusammenzureimen, was gemeint sein könnte.

edit
Zitat
Eventuell möchte man auch einfach keinen "Studierten" da der bei der nächstbesten Gelegenheit weg wäre?
Dann könnte man doch einfach den Teil weglassen:
Zitat
Sie verfügen über eine Ausbildung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung
oder eine abgeschlossene Fortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in

Das wäre ja dann im Grunde fast die Formulierung die mich ja ursprünglich zur Erstellung des Themas bewegt hat. Ausbildung oder Fortbildung, statt Ausbildung oder Ausbildung. Hier hat man Ausbildung, Fortbildung oder Studium, aber Studium dann doch wieder kastriert?
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Spid am 29.10.2020 18:42
Das:
Warum sollte man Formen akademischer Abschlüsse auflisten, die es in der einschlägigen Fachrichtung nicht gibt?
war eine rhetorische Frage, die - mit einigem Nachdenken, bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger - dazu führt, daß man den Unwert Deiner Überlegungen in Deinem Beitrag von 17:51 erkennt. Das hatte ich ursprünglich selbst Dir zugetraut.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 29.10.2020 19:05
Das:
Warum sollte man Formen akademischer Abschlüsse auflisten, die es in der einschlägigen Fachrichtung nicht gibt?
war eine rhetorische Frage, die - mit einigem Nachdenken, bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger - dazu führt, daß man den Unwert Deiner Überlegungen in Deinem Beitrag von 17:51 erkennt. Das hatte ich ursprünglich selbst Dir zugetraut.

Aber was spricht denn dagegen, wie ich bereits geschrieben hatte, einfach die Zeile wegzulassen?
Man will keinen mit Studium, dann schreibt man einfach "Ausbildung" hatten wir doch schon Eingangs...
Man will nur einen mit einem bestimmten Studiengang, dann schreibt man einfach explizit diesen "Studiengang X" hin und das Problem ist gelöst.
Es ergibt für mich keinen Sinn warum man absichtlich widersprechende Angaben machen sollte. Insbesondere wenn man es sauber formulieren kann.
Sitzen da lauter Autisten, wozu ich dich übrigens ebenfalls zähle (ohne eine Wertung vorzunehmen, bevor mir das jmd. unterstellt) oder was?
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Spid am 29.10.2020 19:19
Inwiefern sollte man davon ausgehen, daß man keinen Bewerber mit Studium wollte. Du führtest aus:
Wie sieht es den bei einer Formulierung wie dieser aus:
Zitat
Sie verfügen über eine Ausbildung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung,
alternativ über einen Abschluss eines einschlägigen (Fach-)Hochschulstudiums (B.A., LL.B., Diplom)
oder eine abgeschlossene Fortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in

Wäre da dann automatisch jeder mit einem B.Sc. raus? Ein "einschlägiges (Fach-)Hochschulstudiums" inkludiert ja den B.Sc. aber anschließend ist ja in Klammern explizit aufgeführt was man damit impliziert, nämlich "B.A., LL.B., Diplom" und eine Formulierung wie "ähnlich" fehlt.
Geht man Stumpf nach der Wenn -> Dann Prüfung vor führt es ja zu der absurden Situationen das jmd. mit einem BWL- oder VWL-Studium und dem Abschluss B.Sc. abgelehnt werden MÜSSTE während jmd. mit z.B. einem B.A. in Kunst eingeladen werden KÖNNTE obwohl man generell jmd. mit einem BWL-/VWL-Studium sucht?

Daraufhin stellte ich die rhetorische Frage:
Warum sollte man Formen akademischer Abschlüsse auflisten, die es in der einschlägigen Fachrichtung nicht gibt?

Denn sehr offensichtlich ist nur ein Verwaltungsstudium einschlägig - und das gibt es nicht als BSc.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 29.10.2020 19:36
Zitat
Ich denke bei der Ausschreibung wäre nur ein B.A. im Bereich Verwaltung einschlägig. Weder ein Kunststudium noch ein BWL- noch ein VWL- Studium wäre da für mich einschlägig.

Zitat
Warum sollte man Formen akademischer Abschlüsse auflisten, die es in der einschlägigen Fachrichtung nicht gibt?

Ergo schreibt man "B.A. Allgemeine Verwaltung", "B.A. Öffentliche Verwaltung" (ist ja nicht so, als wenn man bei der anderen Formulierung was an Zeit oder Zeichen gespart hätte. Welche sowieso spätestens durch die unvermeidbaren Absagen komplett negiert würde)

die andere Option, mit oder ohne Bezug zu dem vorherigen Quote von dir, ist:
Zitat
Eventuell möchte man auch einfach keinen "Studierten" da der bei der nächstbesten Gelegenheit weg wäre?
Ergo lässt man die Zeile mit dem Studium komplett weg
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Spid am 29.10.2020 19:46
Das ist doch Unfug, denn damit machte man genau das, was Du behauptest: unsinnige Ausschlüsse vornehmen, denn dann wären die alten Diplomer ebenso raus wie bspw. Absolventen der HSPV NRW (LL.B. Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung und LL.B. Staatlicher Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung).
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 29.10.2020 20:47
Zitat
Ich denke bei der Ausschreibung wäre nur ein B.A. im Bereich Verwaltung einschlägig. Weder ein Kunststudium noch ein BWL- noch ein VWL- Studium wäre da für mich einschlägig.

Zitat
Warum sollte man Formen akademischer Abschlüsse auflisten, die es in der einschlägigen Fachrichtung nicht gibt?

Ich hab die anderen akademischen Grade/Abschlüsse nicht aufgelistet da wir in meinen Gedanken bereits beim Bachelor waren.
Weiterhin ist die Stellanzeige auch mit der Begründung:
Zitat
unsinnige Ausschlüsse vornehmen, denn dann wären die alten Diplomer ebenso raus
weiterhin unsinnig, da man ja hier auch alle Master ausgeschlossen hat? Master =/= Diplom?!?

der andere Teil ergibt Sinn und den hatte ich nicht auf dem Schirm:
Zitat
wie bspw. Absolventen der HSPV NRW
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: Spid am 29.10.2020 20:52
Inwiefern wären denn alle Master ausgeschlossen? Die haben doch vorher ihren Bachelor gemacht.
Titel: Antw:Absage wegen Qualifikationen?
Beitrag von: HarryHeinlein am 29.10.2020 21:41
Jetzt stehe ich natürlich ganz gut da  ::)
Ich bedanke mich für die Auskunft.