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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: karmapolice am 28.10.2020 08:59
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Hallo Gemeinde,
weiß jemand von euch wo es hierzu, frei zugänglich, den vollständigen Text gibt?
Vielen Dank.
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Für tarifgebundene AN bei der Gewerkschaft, für freie AN, die aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme vom Tarifvertrag betroffen sind, beim AG.
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Und für alle anderen?
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Was bliebe denn da noch übrig? Leute, die einfach neugierig sind?
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Leute die interessiert sind, ja.
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Ist der Tarifvertrag ggf. nicht frei zugänglich.
In Bayern gibt es nach meiner Erinnerung kein Tarifregister.
Ich habe keinen vollen Überblick, würde aber erwarten, dass es ein paar Loseblattsammlungen gibt welche auch bezirkliche Tarifverträge enthalten. Diese sind aber recht teuer.
Wenn man sich auf eine entsprechende Stelle bewerben will kann man natürlich bei der ausschreibenden Stelle den Tarifvertrag erbitten.
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Alles klar, vielen Dank.
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Was bliebe denn da noch übrig? Leute, die einfach neugierig sind?
Leute, die wie oft von Dir erwartet, sich vorher über die Bedingungen informieren wenn Sie erwägen in ein AV einzutreten.
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Sicher - und denen würde ich raten, den Arbeitgeber, der sich bei einem beworben hat, die entsprechenden Unterlagen beizubringen. Der wird im Gegenzug ja auch Unterlagen von einem haben wollen.
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Zu kurzfristig, wenn ich da z.B. alleine schon an die ganzen Eingruppierungsregelungen nebst Urteilen denke, weshalb man noch ggfs. Fachleute konsultieren muss um auf Nummer sicher zu gehen...... Alleine davon würde ich meine Entscheidung zur Bewerbung schon überdenken.
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Und das hat jetzt was mit dem Entgeltgruppenverzeichnis zu tun, das der TE haben möchte?
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OK, wenn es um reine Neugier geht nichts. Wenn es ihm darum geht seinen Lebensunterhalt mit einem notwendig hohem Gehalt bestreiten zu müssen und er abwägt ob sich eine Bewerbung lohnt mehr, möchte er sich doch nicht hinterher nicht wundern wollen über korrigierende Rückgruppierung z.B.
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Und möchte dazu Einsicht nehmen in das Entgeltgruppenverzeichnis. Alles übrige, was Du genannt hast, ist vom konkreten landesbezirklichen Entgeltgruppenverzeichnis völlig unabhängig, da darin lediglich Oberbegriffe, Tätigkeitsmerkmale, Tätigkeiten und Tätigkeitsbeispiele geregelt sind. Man kann sich also problemlos zuvor zeitgerecht informieren und dann konkret vom möglichen AG, der sich - sei es durch ein speziell adressiertes oder allgemein gehaltenes Angebot - bei einem beworben hat, fordern, er möge die erforderlichen Unterlagen, hier das geltende Entgeltgruppenverzeichnis, beibringen. Es ist ja das natürlichste von der Welt, im Bewerbungsprozeß Unterlagen zu verlangen. Der AG wird das ja ebenso halten und sich bereits allgemein über Berufsausbildungen oder Studienabschlüsse informiert haben und für den konkreten Fall einen Beleg in Form eines Zeugnisses verlangen.
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Vielleicht will aber auch nur jemand wissen ob für ihn eine Höhergruppierung in Frage kommt. Es soll nach wie vor Arbeitgeber geben die sich um den Tarifvertrag nichts scheren.
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Dann könnte es sich nur um eine dieser beiden Gruppen handeln.
Für tarifgebundene AN bei der Gewerkschaft, für freie AN, die aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme vom Tarifvertrag betroffen sind, beim AG.
Und um die geht es wohl nicht.
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Weiß jemand von euch wie die unbestimmten Rechtsbegriffe "kompliziert" und "hochwertig" tarifrechtlich auszulegen/zu definieren sind? Macht das der AG selber, wenn der o. g. TV resp. die zugehörige EGO nichts dazu ausführen? Gut möglich, dass ich es auch einfach nicht gefunden habe; von daher wäre ein entsprechender Hinweis auch in Ordnung.
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Sie sind entsprechend des Zusammenhangs auszulegen. Um welche konkreten Tätigkeitsmerkmale geht es denn?
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Es geht um die Kompliziertheit, die einem Arbeitsgerät innewohnt. Konkret geht es um die Wartung komplizierter Atemschutzgeräte und hochwertiger Rettungsgeräte (Feuerwehrgerätewart).
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Dann ist auf die Normalkompliziertheit und die Normalwertigkeit abzustellen, aus der sich das Atemschutz-/Rettungsgerät herausheben muß.
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Ok, ich denke damit lässt sich was anfangen. Vielen Dank.