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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Sylke am 28.10.2020 15:09
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Hallo,
ich habe heute eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch bei einer Landesverwaltung des Landes Hessen erhalten. Darin steht, dass ich die vorgelegten Zeugnisse im Original zum Gespräch mitbringen muss.
Ich habe da angerufen und gefragt, warum es die Originale sein müssen und der Personaler sagte mir, dass man die Originale eh bei Einstellung sehen müsste, daher wollen die die eben schon beim Gespräch sehen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass eine Behörde jemals die Originale sehen wollte. Es werden doch letztlich ohnehin nur evtl. eigene Kopien gemacht, die ja schon vorliegen. Hat man Bedenken, dass die Kopien gefälscht sein könnten?
Was meint ihr?
Kennt ihr das selbst auch?
Wie ist das in Eurer Behörde?
Danke.
Gruß
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Entweder sind deine Kopien beglaubigt, was dich im Endeffekt Geld gekostet hat.
oder
Es handelt sich um einfache Kopien, wo du dir das Geld für eine Beglaubigung sparen kannst, indem du das Original bei der Verwaltung vorzeigst.
Ich sehe hier kein Problem, sondern für dich eine Ersparnis und für den Personaler mehr Sicherheit.
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Ich häng mich mal hier dran und frage mich, was man macht, wenn man die Originale nicht mehr hat, weil diese z. B. bei einem Umzug mal verloren gegangen sind.
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Ersatzausfertigungen/Zweitschriften
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... was mitunter schwierig werden kann. Nicht jedes Arbeitszeugnis wird auch irgendwo archiviert. Im Zweifel ist dann der AG einfach nur "weg" ...
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Dann teilt man dies mit und hat schon mal ein paar Minuspunkte und der AG muss nicht mehr glauben, was du da beifügst, weil nicht überprüfbar.