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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sandra0311 am 28.10.2020 17:36

Titel: TVöD SuE - Stufeneinteilung bei AG-WEchsel - Sonderfall
Beitrag von: Sandra0311 am 28.10.2020 17:36


Ich habe folgendes Problem:

Ich wechsele den Arbeitgeber und dieser sagte, dass er mich in Stufe 2 einstuft, weil mir 2 Wochen Berufserfahrung fehlen (sonst hätte ich 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung)
Ich bin nach TVöD Sue S14 eingruppiert.
Ich habe folgende Berufserfahrung:
1. Arbeitgeber: 15.12.2016- 30.11.2018
2. Arbeitgeber: 01.12.2018- 30.11.2020
Somit bin ich seit 15.12.2017 in Stufe 2 eingruppiert.

Der neue Arbeitgeber kann mich wegen den fehlenden 2 Wochen (die mich von einer 4 jährigen Berufserfahrung trennen) nicht in Stufe 3 eingruppieren, sondern ist der Meinung, dass ich nun bei Tätigkeitsbeginn am 01.12.2020 in Stufe 2 eingruppiert werden muss und diese auch weitere 3 Jahre beibehalten werde.

Jetzt frage ich mich, ob das so richtig ist, weil dass ja heißen würde, dass ich wegen 2 fehlenden Wochen insgesamt (fast) 6 Jahre in Stufe 2 sein werde.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen

Danke und Gruß
Sandra
Titel: Antw:TVöD SuE - Stufeneinteilung bei AG-WEchsel - Sonderfall
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 17:40
Das ist kein Sonderfall, sondern eine völlig gewöhnliche Situation.

Anspruch besteht auf Stufe 2 und Neubeginn der Stufenlaufzeit.

Der AG kann die weiteren Zeiten berücksichtigen - wenn er das will.
Titel: Antw:TVöD SuE - Stufeneinteilung bei AG-WEchsel - Sonderfall
Beitrag von: Isie am 28.10.2020 17:47

Der neue Arbeitgeber kann mich wegen den fehlenden 2 Wochen (die mich von einer 4 jährigen Berufserfahrung trennen) nicht in Stufe 3 eingruppieren, sondern ist der Meinung, dass ich nun bei Tätigkeitsbeginn am 01.12.2020 in Stufe 2 eingruppiert werden muss und diese auch weitere 3 Jahre beibehalten werde.

Doch, er kann. Nach der von Spid schon genannten Kann-Regelung, die das ermöglicht. Jetzt ist dein Verhandlungsgeschick gefragt.
Titel: Antw:TVöD SuE - Stufeneinteilung bei AG-WEchsel - Sonderfall
Beitrag von: Sandra0311 am 28.10.2020 18:30
Vielen Dank für eure Hilfe.

Seid ihr euch mit der KANN-Regelung wirklich sicher, ich möchte mich bei meinem neuen AG nicht soweit aus dem Fenster lehnen, aber wenn ich mir sicher sein kann, dass er mich wirklich in Stufe 3 eingruppieren kann, so hängt es ja letztendlich nur an meinen Verhandlungen.

Danke und Gruß
Sandra
Titel: Antw:TVöD SuE - Stufeneinteilung bei AG-WEchsel - Sonderfall
Beitrag von: Sandra0311 am 28.10.2020 18:31
Das ist kein Sonderfall, sondern eine völlig gewöhnliche Situation.

Anspruch besteht auf Stufe 2 und Neubeginn der Stufenlaufzeit.

Der AG kann die weiteren Zeiten berücksichtigen - wenn er das will.
Titel: Antw:TVöD SuE - Stufeneinteilung bei AG-WEchsel - Sonderfall
Beitrag von: Sandra0311 am 28.10.2020 18:32
Jetzt wollte ich zitieren...
zu deinem BEitrag Spid....wenn ich das richtig verstanden habe, könnte der neue AG also sagen, dass er 3 Jahre 11 Monate und 2 Wochen von zwei verschiedenen AG's berücksichtigt und mich nach 2 Wochen in Stufe 3 eingrupppieren?
Titel: Antw:TVöD SuE - Stufeneinteilung bei AG-WEchsel - Sonderfall
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 18:35
Ja, siehe §1 Abs. 2 der Anlage zu §56 BT-V.