Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: RedIndian am 30.10.2020 08:54

Titel: Jahressonderzahlung i.V.m. einer Zulage
Beitrag von: RedIndian am 30.10.2020 08:54
Guten Morgen in die Runde.  ;)

Ich habe bis morgen befristet seit letztem Jahr Juni zur EG 6 noch die Zulage zur EG 8 bekommen.

Die Jahressonderzahlung bemisst sich ja nach dem Durchschnitt aus den Monaten Juli, August und September.

Richtet sich das dann nur nach der EG 6 oder dann mit der Zulage?

Danke im Voraus für die Antworten.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung i.V.m. einer Zulage
Beitrag von: Spid am 30.10.2020 08:57
Die Zulage zählt zur Bemessungsgrundlage.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung i.V.m. einer Zulage
Beitrag von: RedIndian am 30.10.2020 09:00
Danke.