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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: klärung am 30.10.2020 18:47

Titel: UKAA, UK Aufschlag
Beitrag von: klärung am 30.10.2020 18:47
Guten Abend,

Ich habe heute meine Lohnabrechnung bekommen ubd dort taucht der Absatz UKAA auf. Dahinter UK Aufschlag (JLLL).
Ich kann damit leider nichts anfangen und habe auch hier nicjts dazu gefunden.

Was bedeutet das? Kann mir Jemand helfen?

Danke und Grüße
Klärung
Titel: Antw:UKAA, UK Aufschlag
Beitrag von: Isie am 30.10.2020 18:57
Das könnte der Durchschnittsbetrag der unständigen Bezüge sein, der bei Urlaub oder Krankheit in die Entgeltfortzahlung einfließt, siehe § 21 Satz 2 TV-L.
Titel: Antw:UKAA, UK Aufschlag
Beitrag von: klärung am 30.10.2020 18:59
Ok. Das lese ich mir mal durch.
Was genau bedeutet das?
Ich war zwar krank, aber bei weitem noch nicht an der sechs Wochen Grenze.😂
Hatte das da noch nie stehen. Ist das schlimm?

Danke
Titel: Antw:UKAA, UK Aufschlag
Beitrag von: klärung am 30.10.2020 19:01
Ah. Also kann es damit zusammenhängen, dass ich den Monat davor Mehrarbeit/Nachtzulagen bekommen habe und diese mit in der Lohnfortzahlung eingeflossen sind, auch wenn diese tatsächlich während der Krankheit nicht angedacht waren. (Habe normale Dienstzeiten, hatte nur eine Nachtschicht während einer internen Hospitation).
Titel: Antw:UKAA, UK Aufschlag
Beitrag von: Spid am 30.10.2020 19:06
Wenn Du nichtständige Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, also bspw. Rufbereitschaftspauschalen oder Nachtzuschläge, erhältst, werden die aufgrund eines nach der genannten Norm gebildeten Durchschnitts bei der Entgeltfortzahlung berücksichtigt. Wärest Du jenseits der 6-Wochengrenze gäbe es keine Entgeltfortzahlung.
Titel: Antw:UKAA, UK Aufschlag
Beitrag von: klärung am 30.10.2020 19:08
Perfekt.
Danke!!!