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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Luca123 am 30.10.2020 19:59
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Hallo,
der AN ist seit 07/2013 beschäftigt und in EG 05 Stufe 3 eingestellt. Seit der EGO wurde eine Zulage nach EG 7 bezahlt. Danach Gerichtsverfahren und Zulage von EG 5 zu EG 9a ab 01.12/17.
Dann erfolgte ein Stufenaufstieg zum 01.07/20 in EG 5 Stufe 5.
Änderungsvertrag nach bestandener Prüfung mit Eingruppierung in 9a Stufe 5 zum 02.07.20
Der AG beruft sich auf das Datum der Feststellungsklage und gruppiert nun rückwirkend zu diesem Zeitpunkt ein.
Wie seht ihr das?
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TB sind eingruppiert und werden nicht vom AG eingruppiert.
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Danke Spid, aber könntest du mir das bitte etwas genauer erklären? :)
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TB sind stets richtig eingruppiert, weil sie unmittelbar aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert sind. Der AG hat lediglich eine Rechtsmeinung dazu, die die Eingruppierung nicht berührt.
Ansonsten ist der Sachverhalt viel zu unklar geschildert, als daß sich dazu etwas sagen ließe.