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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Hendrik am 01.11.2020 12:54

Titel: Einmal Entschädigung = keine Chance mehr?
Beitrag von: Hendrik am 01.11.2020 12:54
Hallo,

wir sind hier am überlegen, ob wir jemanden eine zweite Chance sozusagen geben.

Der hat sich vor paar Jahren beworben, die ehemalige zuständige SB hat die Angabe der Schwerbehinderung übersehen. Der hat darauf Entschädigung geltend gemacht und bekommen.

Jetzt hat er sich wieder beworben, hat keine Schwerbehinderung angegeben und er ist Stand vorgestern (letzter Tag der Bewerbungsfrist) unterm Strich der Beste.

Einladen und zweite Chancen geben oder niemalsnienicht?

Hattet ihr schonmal solche Fälle? Falls ja, was habt ihr gemacht? Falls nein, was würdet ihr warum tun?

Danke Euch.

Beste Grüße
Titel: Antw:Einmal Entschädigung = keine Chance mehr?
Beitrag von: Sozialarbeiter am 01.11.2020 13:09
Du hast eine offene Stelle zu besetzen und einen Pool aus Bewerben, aus denen du wählen kannst. Wenn der besagte Kandidat der mit Abstand Beste ist, lade ihn ein.

Wieso ist es von Relevanz, dass er sich schon Mal beworben hat?
Titel: Antw:Einmal Entschädigung = keine Chance mehr?
Beitrag von: Spid am 01.11.2020 13:37
Da es sich um den öD handelt, sonst hätte es ja keine Entschädigung gegeben, dürfen sachfremde Erwägungen keine Rolle spielen. Inwiefern wäre seine Eignung durch Euer Versagen in der Vergangenheit berührt?
Titel: Antw:Einmal Entschädigung = keine Chance mehr?
Beitrag von: ike am 02.11.2020 09:59
Wenn man einmal sein Recht durchsetzt, wie z.B. mit so einer Entschädigungsklage, so ist man wohl ein schwarzer Schaf oder gar inoffiziell "blacklisted", so könnte zumindest der Eindruck entstehen.

Die Selbstherrlichkeit mancher Behörden / Institutionen ist dann natürlich verletzt, aber Einsicht wird es da wohl nie geben, wie es leider auch Hendrik mit seinem Thread beweist, alleine darüber nachzudenken, hier "nachzuhaken".

Bedenklich ist dies auch bzgl. Datenschutz: ich gehe davon aus, dass die Unterlagen der letzten Bewerbung nach einer gewissen Zeit vernichtet wurden, aber wohl noch im Gedächtnis ist.

Übrigens: die Behörde hat einen Fehler begangen, nicht der Bewerber, aber hier verweise ich auf meinen 2. Absatz.
Titel: Antw:Einmal Entschädigung = keine Chance mehr?
Beitrag von: bijou1 am 05.11.2020 12:19
Ich finde es aber seltsam, dass er eine Entschädigung erhalten hat, also weiß, was ihm zusteht, wenn seine Schwerbehinderung nicht berücksichtigt wird.
Und trotzdem gibt er sie in seiner erneuten Bewerbung erst gar nicht an??
Titel: Antw:Einmal Entschädigung = keine Chance mehr?
Beitrag von: Hendrik am 05.11.2020 12:32
Ich finde es aber seltsam, dass er eine Entschädigung erhalten hat, also weiß, was ihm zusteht, wenn seine Schwerbehinderung nicht berücksichtigt wird.
Und trotzdem gibt er sie in seiner erneuten Bewerbung erst gar nicht an??

Das kann man ihm ja auch positiv anschreiben.
Titel: Antw:Einmal Entschädigung = keine Chance mehr?
Beitrag von: Bastel am 05.11.2020 13:19
Und trotzdem gibt er sie in seiner erneuten Bewerbung erst gar nicht an??

Er möchte vielleicht aufgrund seiner Qualifikation eingeladen werden und nicht, weil man "muss". Zudem hat die Angabe das letzte mal ja auch nicht für eine Einladung gereicht ;D ;D ;D