Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Schalke123 am 01.11.2020 21:32
-
Hallo zusammen,
bei Besoldungsgruppen wird der Bundesfreiwilligendienst als Erfahrung angerechnet.
Weiß jemand, ob dieser auch als Angestellter im öffentlichen Dienst (TVÖD) angerechnet wird?
Vielen Dank im Voraus!
-
Als was angerechnet? Erfahrung ist tariflich unbeachtlich.
-
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Genau, also beispielsweise wird man bei Einstellung sofort in Stufe 2 eingruppiert, da man durch das Jahr im Bundesfreiwilligendienst bereits ein Jahr Berufserfahrung gesammelt hat ?
-
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Genau, also beispielsweise wird man bei Einstellung sofort in Stufe 2 eingruppiert, da man durch das Jahr im Bundesfreiwilligendienst bereits ein Jahr Berufserfahrung gesammelt hat ?
Ja in EG 1 startet man in Stufe 2...
Berufserfahrung ist wenn überhaupt nur dann relevant wenn sie einschlägig ist.
-
Ich vermute, dass im BFD keine einschlägige Berufserfahrung gesammelt wird. Das hat ja in vielen Fällen eher Dauerpraktikums-Charakter.
-
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Genau, also beispielsweise wird man bei Einstellung sofort in Stufe 2 eingruppiert, da man durch das Jahr im Bundesfreiwilligendienst bereits ein Jahr Berufserfahrung gesammelt hat ?
Nach Berufserfahrung hattest Du nicht gefragt. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Das wäre überhaupt nur bei Tätigkeiten der Entgeltgruppen 1-4 denkbar, ansonsten nicht. Förderliche Zeiten einer beruflichen Tätigkeit können berücksichtigt werden.
-
Es geht sich um die EG 8. Wird man durch das BFD direkt in Stufe 2 eingestuft ? Bei Besoldungsgruppen ist das so, deswegen bin ich mir nicht sicher, wie das im TVÖD aussieht.
-
Was an den bisherigen Ausführungen ist Dir unklar?
-
Es geht sich um die EG 8. Wird man durch das BFD direkt in Stufe 2 eingestuft ? Bei Besoldungsgruppen ist das so, deswegen bin ich mir nicht sicher, wie das im TVÖD aussieht.
Nein.
Man wird nur in Stufe 2 eingestuft wenn man zum Start einschlägige Berufserfahrung mitbringt.
Da sich die Tätigkeiten im BFD deutlich von den Tätigkeiten einer nach TVÖD E8 eingruppierten Stelle unterscheiden, bringt einem der BFD hier rein garnichts.