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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Markus16 am 02.11.2020 08:33

Titel: krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: Markus16 am 02.11.2020 08:33
Bei meinem Dienstherrn geistern verschiedene Auffassungen darüber herum, ab wann ein Dienstabbruch als Krankheitstag gezählt werden darf/kann.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich sobald ich den Dienst antrete und dann abbreche (auch nach 10 Minuten) der Tag nicht als Krankheitstag gezählt wird. Ich habe im Netz leider nur ein älteres Urteil gefunden. Was ist denn jetzt aktuell?
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: Spid am 02.11.2020 08:34
Beamtenfragen bitte im entsprechenden Unterforum stellen.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: Markus16 am 02.11.2020 08:39
okay. danke für die Info. Werd ich tun.
Wie verhält es sich bei Beschäftigten?
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: WasDennNun am 02.11.2020 08:41
Meines Wissens nach ist das kein Krankheitstag, da ja ein Arbeitsversuch stattgefunden hat.
Belege habe ich grade aber nicht zur Hand.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: Wdd3 am 02.11.2020 09:22
Wie wird der Tag denn bei euch gezählt? Mit Minusstunden?
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: Spid am 02.11.2020 09:23
Inwiefern ergäben sich bei Arbeitsunfähigkeit Minusstunden?
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: MH am 02.11.2020 09:42
Also bei uns darfst du als MA "krank nach Hause gehen", wenn du dich innerhalb von 4 Stunden nach Dienstbeginn "krank" meldest. Es reicht eine Mail an TL und den Personalservice, mit dem Vermerk "Krank nach Hause". Es werden dann deine Stunden im ITZeit angepasst, sodass keine Minusstunden entstehen. Wenn es nach den 4 Stunden geschehen sollte, werden die fehlenden Stunden als Minus gerechnet.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: Wdd3 am 02.11.2020 09:56
Inwiefern ergäben sich bei Arbeitsunfähigkeit Minusstunden?

Markus16 schildert das Dienstabbruch nicht als Krankheitstag gezählt wird. Es besteht also keine AU. Meine Frage ist als was wird er dann gezählt?

Also bei uns darfst du als MA "krank nach Hause gehen", wenn du dich innerhalb von 4 Stunden nach Dienstbeginn "krank" meldest. Es reicht eine Mail an TL und den Personalservice, mit dem Vermerk "Krank nach Hause". Es werden dann deine Stunden im ITZeit angepasst, sodass keine Minusstunden entstehen. Wenn es nach den 4 Stunden geschehen sollte, werden die fehlenden Stunden als Minus gerechnet.

so ist es auch bei uns allerdings auch dann wenn die Krankheit sich erst nach 5 Stunden oder später einstellt.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: shenja am 02.11.2020 10:09
Wenn ich mich im laufe des Tages krank melde, wird mein einstempeln gelöscht und er ganze Tag als Krank ausgewiesen. Finde ich auch gerde bzgl. BEM echt unschön. Ob ich dann eher eine AU brauche habe ich noch nie hinterfragt. Ich versuche grundsätzlich die Tage durchzuziehen und mich nicht im laufe des Tages krank zu melden.
Allerdings ist es in unserem Amt oft so, dass die Kollegen ZA nehmen wenn sie sich im laufe des Tages kranke melden würden. Bei uns gibt es ein Wettbewerb wer am wenigsten Krankheitstage hat. Hat jemand zu viel, wird er quasi immer wieder daran erinnert, dass er häufig krank ist und andere ja nie. Demnach so ein Gruppenzwang. Wirklich sehr unschön bei uns dies bzgl.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: EiTee am 02.11.2020 10:13
Bei uns läuft es so:
Wenn ich Montags den Dienstabbruch melde, bekomme ich, egal wann ich diesen melde, den ganzen Tag gutgeschrieben. Dieser wird nicht als Krankheitstag gewertet.

Ergo lege ich meine AU am Freitag vor, wenn die Krankheit den Zeitraum Mo-Do überschreitet.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: WasDennNun am 02.11.2020 12:57
Wenn ich mich im laufe des Tages krank melde, wird mein einstempeln gelöscht und er ganze Tag als Krank ausgewiesen.
Na, dann werdet ihr wahrscheinlich verarscht, und euch fehlt im Zweifel ein Tag Entgeltfortzahlung.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: shenja am 02.11.2020 15:34
Wenn ich mich im laufe des Tages krank melde, wird mein einstempeln gelöscht und er ganze Tag als Krank ausgewiesen.
Na, dann werdet ihr wahrscheinlich verarscht, und euch fehlt im Zweifel ein Tag Entgeltfortzahlung.

Danke für die Info. Bisher war die Entgeltfortzahlung bei mir nie ein Thema, deshalb hatte ich sowas nicht auf dem Schirm. Bei uns im Team gibt es auch keine Angestellten, die über 6 Wochen krank waren. Das trifft tatsächlich nur auf die Beamten bei uns zu. Von daher kann ich auch keinen fragen ob es da mal Schwierigkeiten gab.

Angeblich würde das bei uns im System nicht anders gehen. Ist vermutlich zu kompliziert gewesen für unser Personalamt. Ich kenne das von anderen Zeiterfassungssystemen auch anders. Vielleicht frage ich das mal bei unserem Personalrat nach. Kann ja irgendwie nicht sein.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: WasDennNun am 03.11.2020 06:37
Wenn ich mich im laufe des Tages krank melde, wird mein einstempeln gelöscht und er ganze Tag als Krank ausgewiesen.
Na, dann werdet ihr wahrscheinlich verarscht, und euch fehlt im Zweifel ein Tag Entgeltfortzahlung.

Danke für die Info. Bisher war die Entgeltfortzahlung bei mir nie ein Thema, deshalb hatte ich sowas nicht auf dem Schirm. Bei uns im Team gibt es auch keine Angestellten, die über 6 Wochen krank waren. Das trifft tatsächlich nur auf die Beamten bei uns zu. Von daher kann ich auch keinen fragen ob es da mal Schwierigkeiten gab.

Angeblich würde das bei uns im System nicht anders gehen. Ist vermutlich zu kompliziert gewesen für unser Personalamt. Ich kenne das von anderen Zeiterfassungssystemen auch anders. Vielleicht frage ich das mal bei unserem Personalrat nach. Kann ja irgendwie nicht sein.
Was nicht gehen, den nächsten Tag auf Krank schalten und den Tag an dem man geht auf Vollearbeitszeit?
Und Beamte haben das Problem nicht, die kennen kein Lohnfortzahlung.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: shenja am 03.11.2020 08:18
Ja, angeblich soll das nicht gehen. Ich weiß natürlich, dass das geht aber die Dienstanweisung ist eine andere.
Ich weiß natürlich auch, dass Beamte keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben.
In meiner Verwaltung herrscht nur Chaos.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: WasDennNun am 03.11.2020 16:34
Und Ärger machen muss man ja erst, wenn man den Tag mit Folgen abgezogen bekommt, sprich man also nur 41 Tage Lohnfortzahlung hat anstelle von 42.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: Wdd3 am 04.11.2020 08:01
Aus der Lohnfortzahlung fällt man erst nach 42 Tagen AU mit der gleichen Erkrankung. Dies wird von den Kassen an die AG gemeldet. Wenn keine schriftliche AU vorliegt kann dies nicht passieren. Somit ist es egal wie es in Dienstplan geführt ist.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: WasDennNun am 04.11.2020 08:33
Aus der Lohnfortzahlung fällt man erst nach 42 Tagen AU mit der gleichen Erkrankung. Dies wird von den Kassen an die AG gemeldet. Wenn keine schriftliche AU vorliegt kann dies nicht passieren. Somit ist es egal wie es in Dienstplan geführt ist.
Das mag so sein, ein AG kann aber ja erstmal stumpf nach seinem Gusto nach 42 Tagen die Zahlung einstellen, egal ob gleiche Erkrankung oder nicht, da der AG ja darüber keine Information hat.
Und dann muss halt der AN sich darum kümmern, seinen Anspruch durchzusetzen.
u.A. darauf hinweisen, dass er noch keine 42 Tage AU hat.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: WasDennNun am 04.11.2020 08:42
Davon ab, wenn man 2 Tage ohne AUB ist und dann durch den Arzt entsprechend lange die AU bescheinigt bekommt, dann zählen die 2 Tage nicht?
Wieso nicht? Man ist doch Arbeitsunfähig, nur ist es schwieriger den Nachweis zu erbringen, ob es zwei Krankheiten oder eine ist.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: Spid am 04.11.2020 08:45
Der AG ist nicht auf die Berechnung der Krankenkasse angewiesen noch wäre er an diese gebunden.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: Wdd3 am 04.11.2020 13:43
Aus der Lohnfortzahlung fällt man erst nach 42 Tagen AU mit der gleichen Erkrankung. Dies wird von den Kassen an die AG gemeldet. Wenn keine schriftliche AU vorliegt kann dies nicht passieren. Somit ist es egal wie es in Dienstplan geführt ist.
Das mag so sein, ein AG kann aber ja erstmal stumpf nach seinem Gusto nach 42 Tagen die Zahlung einstellen, egal ob gleiche Erkrankung oder nicht, da der AG ja darüber keine Information hat.
Und dann muss halt der AN sich darum kümmern, seinen Anspruch durchzusetzen.
u.A. darauf hinweisen, dass er noch keine 42 Tage AU hat.

Gaaaanz mieser AG der sowas tut, kenne ich nur aus der fW.

Davon ab, wenn man 2 Tage ohne AUB ist und dann durch den Arzt entsprechend lange die AU bescheinigt bekommt, dann zählen die 2 Tage nicht?
Wieso nicht? Man ist doch Arbeitsunfähig, nur ist es schwieriger den Nachweis zu erbringen, ob es zwei Krankheiten oder eine ist.

Man muss sich doch nicht rückwirkend AU schreiben lassen. Die ersten 3 Tage kann man sich selbst diagnostizieren.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: Spid am 04.11.2020 13:48
Nein, ein AG, der schlicht alles richtig macht.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: Wdd3 am 04.11.2020 13:51
Woraus schließt du das solch ein AG schlicht alles richtig macht?
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: Spid am 04.11.2020 13:56
Weil er in einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis nur das leistet, was er zu leisten hat und sich Ansprüche vom Gläubiger belegen läßt - also genau das, wie man sich in einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis verhält.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: Wdd3 am 04.11.2020 14:04
Schlicht alles ist sehr viel globaler als sich Ansprüche belegen zu lassen. Schlicht alles richtig zu machen beinhaltet die Aussage absolut fehlerfrei zu sein in allen Bereichen. Das ist es was du einem dir wahrscheinlich unbekannten AG bescheinigst.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: Spid am 04.11.2020 14:16
Und welches Fehlverhalten wäre geschildert worden? Wenn die Antwort lautet, es sei keines geschildert worden, so hat der AG in Ermangelung eines fehlerhaften Verhaltens schlicht alles richtig gemacht.
Titel: Antw:krankheitsbedingter Dienstabbruch
Beitrag von: WasDennNun am 04.11.2020 14:25
Gaaaanz mieser AG der sowas tut, kenne ich nur aus der fW.

..

Man muss sich doch nicht rückwirkend AU schreiben lassen. Die ersten 3 Tage kann man sich selbst diagnostizieren.
Nein, muss man nicht, man kann es ja einfach so darstellen wie es idR ist: Krank ohne AUB und dann stellt man fest, dass es was dauerhaftes ist und bekommt seine AUb vom Arzt. Die ersten 3 Tage gehören natürlich zu dieser AU dazu.

Ein gaaaanz mieser AN, der sich Entgeltfortzahlung erschleicht, wenn er bei gleichbleibender Erkrankung die ersten Tag als eine nicht im Zusammenhang stehende betrügerisch darstellt.