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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Asics am 03.11.2020 12:03

Titel: [BY] Staatsbeamter oder Landkreisbeamter
Beitrag von: Asics am 03.11.2020 12:03
Hallo zusammen,

mein Name ist Helmut, ich bin 35 Jahre alt und Beamter der dritten QE in der Finanzverwaltung in Bayern. Ich bin somit Beamter des Freistaates Bayern und im Beamtenrecht nicht wirklich fit. Soweit zu mir.

Ich habe nun die Möglichkeit an ein Landratsamt zu wechseln.

Jetzt meine Frage/Anliegen:

Ist es sinnvoller beim Übernahmegespräch auf eine Ernennung als Landkreisbeamter zu drängen oder ist es sinnvoller Staatsbeamter zu bleiben? Wie sieht es diesbezüglich mit Beförderungsmöglichkeiten, Wartezeiten und sonstigen relevante Gründe (Versetzung, Stellung in der Behörde, etc.) aus?
Ich weiß, es ist alles sehr vage und einen Blick in die Zukunft kann keiner werfen aber eine Einschätzung oder persönliche Erfahrungen als Kreis- bzw. Staatsbeamter am Landratsamt wären toll.

Danke

Helmut 
Titel: Antw:BY Staatsbeamter oder Landkreisbeamter
Beitrag von: Pepper2012 am 03.11.2020 12:10
Hallo Helmut,
schau mal in Art. 1 BayBG:
Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt, soweit es nichts anderes bestimmt, für die Beamten und Beamtinnen des Staates, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
(2) Es gilt nicht für die Beamten und Beamtinnen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihrer Verbände.
Titel: Antw:BY Staatsbeamter oder Landkreisbeamter
Beitrag von: Kleeblatt am 03.11.2020 18:15
Es ist im Prinzip egal. Der Landrat wird seine Beamten einsetzen wie er will, egal ob kommunal oder staatlich.
Gehaltstechnisch gibt es keinen Unterschied.
Titel: Antw:BY Staatsbeamter oder Landkreisbeamter
Beitrag von: Muenchner82 am 04.11.2020 16:51
Das kommt sehr auf das Landratsamt an, aber oftmals ist es leider schon so, dass es als Staatsbeamter am Landratsamt sehr lange dauert mit den Beförderungen, länger als an den Regierungen (und da dauert es teilweise schon lang).
Titel: Antw:BY Staatsbeamter oder Landkreisbeamter
Beitrag von: Asics am 04.11.2020 20:14
Danke für die bisherigen Antworten.
Mir ist schon bewusst, dass auch beim LRA das BayBG Anwendung findet und die Besoldung identisch ist.
Mir geht es aber vor allem im Hinblick auf weitere Beförderungen darum ob man als Kreis- oder Staatsbeamter bessere Chancen hat.

Ich kenne es aus meiner Stadtratstätigkeit, dass Kommunalbeamte durchaus sehr zügig (auch in Endämter) befördert werden.
Daher meine Frage ob es sinnvoll ist auf einen "richtigen" Wechsel zum Landkreis Wert zu legen.
Titel: Antw:[BY] Staatsbeamter oder Landkreisbeamter
Beitrag von: Feidl am 05.11.2020 12:36
Ich kenne es aus meiner Stadtratstätigkeit, dass Kommunalbeamte durchaus sehr zügig (auch in Endämter) befördert werden.
Diese Erfahrung würde ich bestätigen, zumindest bezüglich Landratsämter.