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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: haifich am 03.11.2020 21:38

Titel: Wahlberechtigt für Stichwahl?
Beitrag von: haifich am 03.11.2020 21:38
Hallo,

ich bin zum 01.10.2020 in eine Nachbarkommune in Hessen gezogen, in der am 08.11.2020 eine Direktwahl vom Bürgermeister ist. Jetzt hab ich erfahren, dass ich für diese Wahl nicht wahlberechtigt bin, da ich noch keine sechs Wochen am Wahltag in der neuen Kommune wohne. Wie ist das aber mit einer evtl. Stichwahl, die zwei Wochen später stattfinden könnte? Da ich ja dann länger als sechs Wochen in der neuen Kommune wohne, bin ich doch dann wahlberechtigt, oder!?

Danke.

Gruß
Titel: Antw:Wahlberechtigt für Stichwahl?
Beitrag von: ike am 03.11.2020 22:30
Nein, die sechs Wochen sind am 08.11.2020 noch nicht voll.
Da fehlt noch eine halbe Woche.
Titel: Antw:Wahlberechtigt für Stichwahl?
Beitrag von: haifich am 04.11.2020 07:05
Also ist das Datum der Direktwahl auch bei der Stichwahl maßgeblich?