Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: mj23 am 04.11.2020 14:51

Titel: Vorbermerkungen Entgeltordnung VKA Nr. 7 Abs. 3 "vierten Monats"
Beitrag von: mj23 am 04.11.2020 14:51
Hallo zusammen,

eigentlich ist die Regelung in Nr. 7 Abs 3 der Vorbermerkungen zur Entgeltordnung VKA ja eindeutig. Dennoch bin ich gerade am Zweifeln. Wann ist der "... Erste des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung"?

Beispiel: Übertragung der Aufgaben zum 01.01. Zulage ab

a) 01.05. (Februar ist der erste Monat nach Beginn der Beschäftigung, Mai entsprechend der Vierte)
b) 01.04. (Der erste Monat ist der ist der Januar, der vierte damit der April)

Was ist nun richtig? Und warum wird der Januar bei b) mitgezählt, sollte es die richtige Lösung sein? Bzw. worauf bezieht sich dann das "nach"?

Für den Beginn zum 15.01. müsste dann auch 01.04. bzw. 01.05. gelten, wie im zuvor genannten Beispiel, richtig?
Titel: Antw:Vorbermerkungen Entgeltordnung VKA Nr. 7 Abs. 3 "vierten Monats"
Beitrag von: Spid am 04.11.2020 15:03
Da steht ja nicht "voller Monat", deshalb b).

Titel: Antw:Vorbermerkungen Entgeltordnung VKA Nr. 7 Abs. 3 "vierten Monats"
Beitrag von: mj23 am 04.11.2020 15:12
Da steht ja nicht "voller Monat", deshalb b).

Danke Spid!