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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Atb am 05.11.2020 13:04
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Hallo ich arbeite bei meiner NGO unter einem TV L - West Vertrag.
Verträge sind immer auf ein Jahr befristet (ohne Sachgrund), es gibt keinen Betriebsrat.
An wen kann ich mich bei Mobbing wenden, wenn der AG nicht tätig wird?
Kündigung ist leider keine Option.
Danke
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Mobbing ist rechtlich unbeachtlich. Es bedarf einer konkreten Rechtsverletzung.
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Hallo ich arbeite bei meiner NGO
Such dir einen anständigen AG.
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Du könntest einen Betriebsrat gründen (soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen).
Es kommt darauf an was genau mit Mobbing gemeint ist. Je nach Art der Rechtsverstöße kann ggf. Klage erhoben werden oder Anzeige erstatte werden. Ob man dann dauerhaft da bleiben kann/möchte ist aber nicht gesichert.
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Hallo ich arbeite bei meiner NGO unter einem TV L - West Vertrag.
Soweit ich weiß, seit 2019 gibt's keinen Unterschied zwischen West- jnd Osttarif.
Oder geht es um was anderes?
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Dann ist Dein Wissen begrenzt und falsch.
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Hallo ich arbeite bei meiner NGO unter einem TV L - West Vertrag.
Soweit ich weiß, seit 2019 gibt's keinen Unterschied zwischen West- jnd Osttarif.
Oder geht es um was anderes?
Wo bist du die letzten 30 Jahre gewesen? Die Angleichung ist Thema seit dem Beitritt der Ostgebiete.
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Dann ist Dein Wissen begrenzt und falsch.
Und dein Wissen ist unbegrenzt und immer korrekt??!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Oder fühlst du dich als King weil die ganze Arbeitszeit hier verbringst? 😂😂
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Und das ändert jetzt was an der ungenügenden Qualität Deiner Ausführungen?
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Und das fragt mich der Mensch ungenügender Qualität 😆
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Oh, meine Qualität genügt - und das hat jetzt was mit der ungenügenden Qualität Deiner Ausführungen zu tun?