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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Atb am 05.11.2020 13:09
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Es handelt sich um einen befristeten Vertrag ohne Sachgrund, der jährlich verlängert wird.
Der Geschäftsführer drängt mich alle paar Jahre dazu, die Anzahl meiner Stunden zu reduzieren, obwohl ich das nicht möchte. Muss ich das wirklich machen?
Danke
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Nein.
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Sachgrundlos kann doch max. 2 Jahre befristet werden?
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Genau, wenn das schon mehr als 2 Jahre bei dir so ist stehst du in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis.
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Bei Abschluss eines neuen Vertrags kann der Arbeitgeber eine geänderte Stundenumfang anbieten.
Im laufenden Vertrag kann der Stundenumfang nur einvernehmlich geändert werden.
Hinsichtlich der Wirksamkeit der Befristung kommt es darauf an ob es wirklich ein sachgrundlos befristeter Vertrag ist (nur weil kein Sachgrund im Vertrag steht muss dies nicht so sein). Wie lang bestehen schon Verträge mit dem Arbeitgeber?
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Bei Abschluss eines neuen Vertrags kann der Arbeitgeber eine geänderte Stundenumfang anbieten.
Seit Oktober 2016....
Im laufenden Vertrag kann der Stundenumfang nur einvernehmlich geändert werden.
Hinsichtlich der Wirksamkeit der Befristung kommt es darauf an ob es wirklich ein sachgrundlos befristeter Vertrag ist (nur weil kein Sachgrund im Vertrag steht muss dies nicht so sein). Wie lang bestehen schon Verträge mit dem Arbeitgeber?