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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Digger am 05.11.2020 16:02
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Hallo,
ich hab per Mail eine Meldebescheingung beantragt und 9 € vorab überwiesen. Jetzt erhielt ich die Antwort per Mail, dass man mir nicht die Meldebescheinigung per Mail ohne Unterschrift und ohne Siegel zuschicken darf und dass das nur schriftlich geht.
Ist dem tatsächlich so? Ich finde jetzt keine Rechtsgrundlage, aus der hervorgeht, dass man eine Meldebescheinigung nicht per Mail ohne Unterschrift und ohne Siegel erhalten darf.
Wo steht das evtl. bitte?
Danke.
Gruß
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§ 18 Abs. 3 BMG
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Danke. Dann liegt das wohl am Pararagraph 10 (3), da ich meinen Reisepass beigefügt habe. Der ist dann wohl nicht ausreichend!?
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Danke. Dann liegt das wohl am Pararagraph 10 (3), da ich meinen Reisepass beigefügt habe. Der ist dann wohl nicht ausreichend!?
Spid-Modus:
Da du per Mail (englisch für: Post) einen Antrag auf Melderegisterauskunft gestellt hast und deinen "Reisepass beigefügt" hast, kommt es darauf an ob die Behörde deine Authentizität als Antragsteller dadurch gewährleistet sieht (§18 (3) BMG i.V.m. §10 (3) BMG). Offenbar ja, denn die Behörde möchte dir ja wieder per Mail (§18 (3) BMG i.V.m. §10 (2) BMG) die Melderegisterauskunft zurückschicken (hoffentlich fügt sie deinen Reisepass bei..).
Ich verstehe das Problem nicht?
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Was auch immer der Spinner-Modus sein soll!?
Ich meinte "E-Mail"!
Und ein Reisepass ist ja kein Ausweisdokument, das in dem 10 (3) BMG genannt ist.
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a) egal ob du eine Kopie (!) von Reisepass, Geburtsurkunde, Ernennungsurkunde, Adelsdiplom deiner Email beilegst - warum sollte dich das denn als berechtigter Antragsteller authentifizieren? Jeder der Zugriff auf diese Dokumente hat, könnte das tun. Dein Kind, deine Eltern, deine Ehefrau, der Einbrecher.
Du solltest der Behörde dankbar sein, dass sie so leichtgläubig ist und dir nur auf die beigefügte Kopie deines Reisepasses hin die Meldebescheinigung zuschicken will.
b) Du solltest dir auch Absatz 2 durchlesen.
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Hmmm ... was würde jetzt aber nun noch gegen den Versand der Meldebescheinigung an meine Meldeadresse sprechen?
Ich wohne in XYZ und das steht auch im Melderegister. Was könnte also noch gegen den Versand der Meldebescheinigung an XYZ sprechen?
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Hmmm ... was würde jetzt aber nun noch gegen den Versand der Meldebescheinigung an meine Meldeadresse sprechen?
Ich wohne in XYZ und das steht auch im Melderegister. Was könnte also noch gegen den Versand der Meldebescheinigung an XYZ sprechen?
In deinem ersten Posting schreibst du "..Jetzt erhielt ich die Antwort per Mail, dass man mir nicht die Meldebescheinigung per Mail ohne Unterschrift und ohne Siegel zuschicken darf und dass das nur schriftlich geht..."
Wenn ich das richtig intepretiere (und das ist das Problem, man muss bei deinen Äußerungen ständig interpretieren weil du dich unklar sowie häppchenweise ausdrückst) bietet dir die Meldebehörde doch genau das an: den schriftlichen/postalischen Versand. Wo ist dein Problem?
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Hallo,
ich hab per Mail eine Meldebescheingung beantragt und 9 € vorab überwiesen. Jetzt erhielt ich die Antwort per Mail, dass man mir nicht die Meldebescheinigung per Mail ohne Unterschrift und ohne Siegel zuschicken darf und dass das nur schriftlich geht.
Wo ist denn das Problem. Solln sie dir doch die Meldebescheinigung schriftlich mit Unterschrift und Siegel zuschicken! Oder brauchst du die Meldebescheinigung unbedingt per mail?
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Ich brauche die per Mail, bin im Ausland.
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Dann ist doch alles gut - nimm das Angebot der Behörde an und lass sie dir per Mail zuschicken.
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Jetzt erhielt ich die Antwort per Mail, dass man mir nicht die Meldebescheinigung per Mail (...) zuschicken darf und dass das nur schriftlich geht.
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Jetzt erhielt ich die Antwort per Mail, dass man mir nicht die Meldebescheinigung per Mail (...) zuschicken darf und dass das nur schriftlich geht.
Diesen Satz verstehe ich nicht. Die Behörde sagt, dass sie die Meldescheinigung nicht postalisch (Englisches Wort dafür: "Mail") verschicken kann, sondern nur schriftlich?
Sowohl (Sendung per..) EMail als auch postalisch sind "schriftlich"! Also eine Behörde die so etwas schreibt, würde ich deutlich auf ihren Fehler hinweisen und fragen, was das soll!
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Vermutlich fehlt es der Behörde an der Möglichkeit mit qualifizierten Zertifikat zu versenden.
Wäre die Behörde denn bereit es ins Ausland per Brief zu senden?
Für was benötigt du die Bescheinigung?
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Jetzt erhielt ich die Antwort per Mail, dass man mir nicht die Meldebescheinigung per Mail (...) zuschicken darf und dass das nur schriftlich geht.
Diesen Satz verstehe ich nicht. Die Behörde sagt, dass sie die Meldescheinigung nicht postalisch (Englisches Wort dafür: "Mail") verschicken kann, sondern nur schriftlich?
Sowohl (Sendung per..) EMail als auch postalisch sind "schriftlich"! Also eine Behörde die so etwas schreibt, würde ich deutlich auf ihren Fehler hinweisen und fragen, was das soll!
Ist eine EMail nicht lediglich textlich und nicht schriftlich?
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Ist eine EMail nicht lediglich textlich und nicht schriftlich?
Ob eine (nicht qualifiziert signierte!) Email der Schriftform (nach §126 BGB) entspricht, mag fraglich sein. Ich halte sie (meine, nicht notwendigerweise im rechtlichen Sinne zutreffende Definition) aber sehr wohl für schriftlich, bzw. ein schriftliches Ausdrucksmittel.
Eine nähere Diskussion um das Wort "schriftlich" kann aber im Kontext dieses Threads dahinstehen, da der Threadersteller mit seinem Gebrauch von "schriftlich" vermutlich "postalisch" meinte.