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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: cecco2001 am 05.11.2020 18:31
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Hallo zusammen,
ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch bei einer Gemeinde, wo es um eine 9c Stelle ging. Aufgrund des noch fehlenden Bachelor-Abschlusses wurde bei der Thematik Gehalt gemeint, dass der Einstieg mit 8/9a erfolgen würde und nach Einarbeitung bzw. Vorlage des Bachelor eine entsprechende Anpassung auf min. 9b mit Aussicht auf später 9c bestünde. Das Gespräch lief meiner Meinung nach gut und ich soll mich die nächsten Tage melden, ob es für mich passt und ich meine Bewerbung aufrechterhalten möchte. Nun muss ich sagen, dass ich nach einigen Überlegungen finde, dass eine Einstellung mit TVÖD-VKA 8 nicht passend wäre aufgrund des Umfangs der Stelle etc.
Meine Frage in die Runde ist nun, ob ich in meiner Rückmeldung per E-Mail dieses so klar definieren sollte/kann oder ob ich mich dadurch höchstwahrscheinlich disqualifiziere.
Viele Grüße
Cecco
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Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
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Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
Für mich hörte es sich aber so an, als ob sie sich noch nicht sicher sind, welche E-Gruppe sie halt für eine etwaige Weitergabe für die finale Entscheidung durch das Gremium angeben. Daher auch meine Fragestellung ob man das ggf. in eine Antwort-E-Mail formulieren könnte/sollte.
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung wird weder durch Deine Rechtsmeinung noch durch die des AG berührt.
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Demzufolge solltest du nicht eine bestimmte Entgeltgruppe als Voraussetzung für die Arbeit bei der Gemeinde formulieren sondern ein bestimmtes Entgelt.
Im Sinne von: Für Betrag x würde ich für euch arbeiten. Dadurch eröffnetst du dem potentiellen neuen Arbeitgeber die Möglichkeit auch andere Möglichkeiten für das Wunschentgelt zu finden.
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Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
Für mich hörte es sich aber so an, als ob sie sich noch nicht sicher sind, welche E-Gruppe sie halt für eine etwaige Weitergabe für die finale Entscheidung durch das Gremium angeben. Daher auch meine Fragestellung ob man das ggf. in eine Antwort-E-Mail formulieren könnte/sollte.
Die EG ergibt sich aus den auszuübenden Tätigkeiten. Wenn Voraussetzungen in der Person nicht vorliegen, dann erhält man das Entgelt eine EG niedriger.
(im allg. Verwaltungsteil wäre z.B. 9b die Tätigkeiten eines BSCler und wenn man keinen entsprechenden Bsc hat, dann bekommt man halt 9a)
Wenn also der AG meint, dir erst niedrigere Aufgaben zu übertragen um dir später erst höheren zu zugestehen, dann kann er das machen und du kannst genauso formulieren für welche Tätigkeiten du kommen willst und arbeiten willst, respektive (noch einfacher) das machen was Organisator sagt.