Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Intruder1984 am 06.11.2020 19:37

Titel: Stellenbeschreibung passt nicht mehr zum Aufgabenumfang
Beitrag von: Intruder1984 am 06.11.2020 19:37
Hallo,
Kann man einen Antrag auf Neubewertung einer Stelle stellen, wenn man erheblich mehr Aufgaben wahrnimmt, als die Stelle eigentlich festlegt? Meine Stelle ist neu in Hessen und es gibt keine Orientierungsgrundlage. Wie ist das zu bewerten? Danke.
Titel: Antw:Stellenbeschreibung passt nicht mehr zum Aufgabenumfang
Beitrag von: Spid am 06.11.2020 19:38
Stellen sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Titel: Antw:Stellenbeschreibung passt nicht mehr zum Aufgabenumfang
Beitrag von: Intruder1984 am 06.11.2020 19:45
Danke, aber was bedeutet das genau und welche Handlungsmöglichkeiten entstehen daraus?
Titel: Antw:Stellenbeschreibung passt nicht mehr zum Aufgabenumfang
Beitrag von: Spid am 06.11.2020 20:00
Der AG wird Dir in irgendeiner Form eine auszuübende Tätigkeit zugewiesen haben. Daraus ergibt sich Deine Eingruppierung. Weichst Du von dieser auszuübenden Tätigkeit ab, ist das ein abmahnwürdiger Tatbestand. Wenn Du Dich mit einem anderen - bspw. einem übergriffigen Vorgesetzten - zu dieser Unbotmäßigkeit verschworen hast, würden hier gleich beide abgemahnt. Wenn der AG wollte, daß Du etwas anderes als bisher tätest, würde er das veranlassen. Eine gute Handlungsoption wäre es, das unbotmäßige Verhalten zu beenden.
Titel: Antw:Stellenbeschreibung passt nicht mehr zum Aufgabenumfang
Beitrag von: WasDennNun am 07.11.2020 07:48
Schreibe deine ausgeübten Tätigkeiten auf, lass dir das vom Vorgesetzten bestätigen und frage dann die Personalstelle ob dies deine neuen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Solltest du nicht zeitnah eine Antwort erhalten, dann weise deinen Chaf darauf hin, dass du diese Dinge nicht machen darfst, da du noch keine Bestätigungen  hast.

Denn merke: Die wenigsten Chefs halten sich daran, dass sie nicht alles anweisen dürfen.