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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: nud am 07.11.2020 11:59
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Hallo zusammen,
leider bin ich bisher nicht fündig geworden, weshalb ich hier auf eure Hilfe hoffe.
Wie ist die Zeitumstellung im TvöD-SuE geregelt und wo genau finde ich den Beleg zur Regelung?
Was ich bisher gefunden habe ist diese Quelle bei Haufe:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/zuschlaege-ausgleich-fuer-sonderformen-der-arbeit-237-zuschlaege-bei-umstellung-auf-sommer-winterzeit_idesk_PI13994_HI1436699.html
Gibt es auch im Tarifvertrag oder an anderer Stelle eine verbindliche Antwort darauf wie die Zeitumstellung bei Mitarbeitern im Schichtdienst zu handhaben ist?
Danke für eure Hilfe :-)
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Es gibt keinen TVÖD-SuE.
Es bedarf keiner gesonderten Regelungen bei der Zeitumstellung. Wozu auch?
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Warum sollte etwas anderes gelten als die real geleisteten Stunden während der Zeitumstellung?
Und warum sollte in einer Entgelttabelle etwas zu Zeitumstellungen stehen, oder überhaupt im Tarifvertrag?
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Danke für euer Feedback. Mein Arbeitgeber (Stadt) ist der Ansicht das bei der Umstellung auf Winterzeit die mehrgeleistete Stunde bei einem Nachtdienst nicht vergütet wird, deshalb bin ich auf der Suche nach einer klar formulierten Regelung. Allem Anschein nach ist es nicht so einfach wie es scheint, im Internet habe ich dazu folgendes gefunden:
Keine klare gesetzliche Regelung
Wer hingegen nach Gesetzesregeln zur Zeitumstellung fürs Arbeitsleben sucht, sucht vergebens. Denn der Umgang mit der Zeitumstellung ist vor allem eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Deren Ergebnis lässt sich allgemeinverbindlich am besten in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festhalten. Natürlich ließe sich der Umgang mit der Zeitumstellung auch individuell im Arbeitsvertrag regeln.
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/zeitumstellung-und-ihre-auswirkung-auf-schichtarbeit_057652.html
Deshalb hätte ich gern gewusst, ob es irgendwo im TvöD etwas dazu gibt.
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Es bedürfte einer Regelung, wenn geleistete Arbeitsstunden nicht zu vergüten wären. Die gibt es nicht. So einfach ist das.
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Stunden sind so zu vergüten wie sie geleistet wurden - wenn 10 Stunden gearbeitet werden, dabei aber die Uhr eine Stunde zurückgedreht wird bleiben es 10 Stunden.
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Danke für euer Feedback. Mein Arbeitgeber (Stadt) ist der Ansicht das bei der Umstellung auf Winterzeit die mehrgeleistete Stunde bei einem Nachtdienst nicht vergütet wird,
Hat er denn die nicht geleistet Stunden bei der Umstellung zur Sommerzeit vergütet?