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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Oli80 am 08.11.2020 11:49
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Grüß Gott,
es steht eine Höhergruppierung aufgrund der Übernahme anderer Tätigkeiten an. Die Stelle ist mit E13 bewertet. Hierbei stellt sich mir die Frage, ob das Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung hat. Aktuelle Eingruppierung E11 S3 somit also 80% Jahressonderzahlung. Heranzogen werden ja Juli-Sep. Wie sieht es aber aus, wenn die Höhergruppierung zum 1. Dezember vorgenommen wird. Würde dann rückwirkend ggf. auf 50% Jahressonderzahlung gekürzt?
Danke :)
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Nein. Maßgeblich ist die Eingruppierung am 01.09. des jeweiligen Jahres, §20 Abs. 3 Satz 2 TV-L.
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Nein. Maßgeblich ist die Eingruppierung am 01.09. des jeweiligen Jahres, §20 Abs. 3 Satz 2 TV-L.
thx :) Das habe ich irgendwie überlesen.