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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: wisma am 09.11.2020 10:36
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Hallo zusammen,
mein jetziger Arbeitsvertrag (TVöD, EG13, Stufe 4) läuft am Ende des Jahres aus. Ich habe noch Überstunden und Urlaubstage übrig, die ich aufgrund der bis Jahresende andauernden Übergabe jedoch nicht mehr abfeiern kann.
Werden die Überstunden am Ende der Vertragslaufzeit zu 100% ausgezahlt oder verfallen diese?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
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Handelt es sich um (angeordnete) Überstunden oder nur um Plusstunden im Gleitzeitkonto? Was steht ggf. in der Dienstvereinbarung zum Gleitzeitkonto zu Plusstunden beim ausscheiden?
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Überstunden sind auszuzahlen, sofern sie nicht ausgeglichen werden. Urlaub ist abzugelten.
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Hallo zusammen,
mein jetziger Arbeitsvertrag (TVöD, EG13, Stufe 4) läuft am Ende des Jahres aus. Ich habe noch Überstunden und Urlaubstage übrig, die ich aufgrund der bis Jahresende andauernden Übergabe jedoch nicht mehr abfeiern kann.
Werden die Überstunden am Ende der Vertragslaufzeit zu 100% ausgezahlt oder verfallen diese?
Vorsichtshalber solltest du einen Urlaubsantrag stellen, der dann wg. betriebliche blabla nicht genehmigt wird. Diese Tage werden dann ausgezahlt.
Hast du direkt danach einen Anschluss AV? Oder gehst du zunächst in die ALG?
Bei letzteren wird dir solange kein ALG bezahlt wie du noch Urlaubstage hast.
Bei den Überstunden kommt es halt darauf an, ob es tatsächlich Überstunden oder nicht Gleitzeit ist und von dir fälschlicherweise als Überstunden bezeichnet wurden..
Überstunden sind es nur, wenn sie vom AG angeordnet sind, und idR müssen diese auch vom PR genehmigt werden.
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Die fehlende Zustimmung des PR wirkt sich nicht darauf aus, ob es Überstunden waren, wenn diese auf Anordnung des AG geleistet worden sind.
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Vielen Dank für die Antworten.
Es handelt sich um Plusstunden auf dem Gleitzeitkonto. Diese wurden also nicht vom Arbeitgeber angeordnet. Für einen Urlaubsantrag ist es derzeit leider zu spät. Verstehe ich es richtig, dass die Überstunden und die Urlaubstage dennoch ausgezahlt werden?
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Überstunden sind - sofern sie nicht ausgeglichen wurden - auszuzahlen und bestehende Urlaubsansprüche abzugelten. "Plusstunden" auf dem Arbeitszeitkonto, die nicht vom AG angeordnet wurden, sind keine Überstunden. Ein Urlaubsantrag kann jederzeit gestellt werden.
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Überstunden sind - sofern sie nicht ausgeglichen wurden - auszuzahlen und bestehende Urlaubsansprüche abzugelten. "Plusstunden" auf dem Arbeitszeitkonto, die nicht vom AG angeordnet wurden, sind keine Überstunden. Ein Urlaubsantrag kann jederzeit gestellt werden.
Sprich, wenn ich die "Plusstunden" (keine verordneten Überstunden in dem Sinne) nicht nehme, verfallen diese und der Urlaub wird ausgezahlt?
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Überstunden sind - sofern sie nicht ausgeglichen wurden - auszuzahlen und bestehende Urlaubsansprüche abzugelten. "Plusstunden" auf dem Arbeitszeitkonto, die nicht vom AG angeordnet wurden, sind keine Überstunden. Ein Urlaubsantrag kann jederzeit gestellt werden.
Sprich, wenn ich die "Plusstunden" (keine verordneten Überstunden in dem Sinne) nicht nehme, verfallen diese und der Urlaub wird ausgezahlt?
Ja.
Wie du dein Gleitzeitkonto organisierst ist dein "Problem".
Bei einigen AG verfallen jedes Quartal/Jahr diese Stunden, ohne ein Anrecht auf Auszahlung.
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Bei einem Zeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto, das nicht aus Überstunden besteht, kommt es darauf an, was dazu wirksam vereinbart worden ist.