Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sonnenkind15 am 09.11.2020 12:09
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Hallo, unser Träger (Kommune)
hat uns angewiesen einen Bereitschatsdienst pro Einrichtung für das Wochenende zu stellen.
Dieser Dienst muss telefonisch erreichbar sein und im Falle eines positiven Corona Befunds in die Einrichtung fahren und alles für die Schließung in die Wege leiten.
Bis jetzt sind wir nicht aufgeklärt welche Vergütung bzw. welchen Zeitausgleich wir dafür bekommen.
(Obwohl die ersten Wochenenden schon um sind)
Ist doch tariflich geregelt, oder? Darf der AG hier variieren, sprich selbst bestimmen, was er uns dafür zugesteht?
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Er darf zum Vorteil des AN vom Tarifvertrag abweichen.