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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mellizande am 09.11.2020 13:12
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Hallo zusammen,
im April hat man mir eine höherwertige Tätigkeit bis August 2020 übertragen und ich bekomme auch das Geld dafür.
Diese höherwertige Tätigkeit wurde zwischenzeitlich auch verlängert und läuft bis Dezember. Soweit alles gut.
ABER, kann ich diese Tätigkeit ab Januar ablehnen? Ich möchte diese höherwertige Aufgabe nächstes Jahr nicht mehr erledigen, sondern wieder zurück in mein eigentliches Aufgabengebiet.
Oder kann mein AG mich "zwingen"?
LG
Mellizande
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Nein, zwingen kann man dich nicht.
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Wenn die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit billig ist, kann der AG das einseitig bestimmen.