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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Stefl am 10.11.2020 08:07
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Guten Morgen,
ich meine, mal gelesen zu haben, dass Langzeit-Abwesende (sprich Langzeitkranke, Sabbaticals), verpflichtet sind, sich regelmäßig über Neuigkeiten beim AG zu informieren, sofern sie nachher daraus einen Anspruch erheben wollen.
Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?
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Ich denke er hat es verpasst. Der AG ist nicht verpflichtet seine MA persönlich anzusprechen.
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Ich sehe keine unzulässige Benachteiligung. Geht es um einen befristeten Beschäftigten? Die Pflicht nach § 18 TzBfG ist mit Aushang oder Veröffentlichung im Intranet etc. erfüllt. Sonst sehe ich keine Rechtsgrundlagen und insbesondere keine die über die Anforderungen des § 18 TzBfG hinausgehen.
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Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?
Lächerlich.
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Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?
Off-topic: Wäre denn der Langzeitkranke für die neue Stelle rechtzeitig fit gewesen? ;D 8)
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Warum soll es eine Benachteiligung für den AN sein, wenn er sich nicht auf die Stelle bewirbt?
Selber schuld.
Ein offenes Verhältnis AG/AN ist sicher wünschenswert, man muss es aber nicht übertreiben.
Alles eine Frage der Reziprozität.
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Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?
Das was ist, er hat es verpasst, weil er sich nicht drum gekümmert hat.
Die anderen Kollegen werden ja auch nicht bei jeder Stelle persönlich angeschrieben, oder?
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Guten Morgen,
ich meine, mal gelesen zu haben, dass Langzeit-Abwesende (sprich Langzeitkranke, Sabbaticals), verpflichtet sind, sich regelmäßig über Neuigkeiten beim AG zu informieren, sofern sie nachher daraus einen Anspruch erheben wollen.
Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?
Ich denke, Gefühlchen sind unbeachtlich.
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Guten Morgen,
ich meine, mal gelesen zu haben, dass Langzeit-Abwesende (sprich Langzeitkranke, Sabbaticals), verpflichtet sind, sich regelmäßig über Neuigkeiten beim AG zu informieren, sofern sie nachher daraus einen Anspruch erheben wollen.
Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?
Ich kann hier ebenfalls keine Benachteiligung erkennen. Is thalt Pech und Gefühle sind unbeachtlich.
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Was hätte denn nach Meinung des Langzeitkranken anders laufen müssen?
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Also ich wurde seinerzeit laufend vom Arbeitgeber über Ausschreibungen, Betriebsfest, etc. per Mail informiert. Halte ich für angemessen.
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Das halte ich auch für angemessen. Genauso aber auch, es nicht zu tun.
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Wenn das einen befristeten Kollegen getroffen hat, der dadurch evtl. eine Festanstellungschance verpasst hat, ärgerlich. Jedoch sehe ich das auch so, dass der AG über solche Dinge nicht informieren muss. Er kann, aber muss nicht. Wenn der AN sich nicht selbst informiert, selbst schuld.
Außerdem: Falls es sich um eine ausgeschriebenen unbefristete Stelle gehandelt haben sollte, hätten sich die zukünftigen Kollegen wohl eher nicht über die Vergabe an jemanden gefreut, der/die Langzeit abwesend ist - warum auch immer. Das wäre dann fürs Team dasselbe, als wenn die Stelle unbesetzt bliebe - oder nicht?
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Also ich wurde seinerzeit laufend vom Arbeitgeber über Ausschreibungen, Betriebsfest, etc. per Mail informiert. Halte ich für angemessen.
Ja, das finde ich gut so. Aber was die berufliche Position betrifft: Ein Arbeitgeber soll seinen Mitarbeiter also aktiv darauf hinweisen, wo er künftig beruflich aktiv sein kann? Das wird er sicher machen, wenn er den Mitarbeiter "wegloben" will - aber ansonsten wäre es doch inhaltlich irrsinnig. Man stelle sich mal vor, in der Privatwirtschaft würden die Mitarbeitern regelmäßig die interessanten Stellenangebote der Mitbewerber mitgeteilt ... 8)
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Was heisst soll? Da gibt es doch viele Konstellationen der langen Abwesenheit. Bei mir war es der Zivildienst und ein Vollzeit - A2 - Lehrgang über 11 Monate. Die Investition in diesen Lehrgang soll sich doch für den Arbeitgeber auszahlen. Es liegt also in einigen Konstellationen eher in dessen Interesse einiges zu verkünden.
Zumal es heute einfach ist. In den 90er gab es die Ausschreibungen bei uns noch auf Papier in einer Umlaufmappen, da wurden Veraltungsausschreibungen erst mal so lange unter Fachpersonal wie Ärzten und LMK weitergereicht bis die Frist abgelaufen war, als das beim Verwaltungspersonal ankam ;D
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Ja, das finde ich gut so. Aber was die berufliche Position betrifft: Ein Arbeitgeber soll seinen Mitarbeiter also aktiv darauf hinweisen, wo er künftig beruflich aktiv sein kann? Das wird er sicher machen, wenn er den Mitarbeiter "wegloben" will - aber ansonsten wäre es doch inhaltlich irrsinnig. Man stelle sich mal vor, in der Privatwirtschaft würden die Mitarbeitern regelmäßig die interessanten Stellenangebote der Mitbewerber mitgeteilt ... 8)
Naja es geht hier ja vermutlich um interne Ausschreibungen. Z.B. befristete Beschäftigte muss er über Ausschreibungen informieren. Aber dazu reicht z.B. Aushang oder Einstellung ins Intranet. Es ist nicht nötig Maßnahmen zur Information von Abwesenden zu treffen.
Bei uns werden Ausschreibungen des Ministerium und der Behörden im Geschäftsbereiches sowie "befreundeter" EU-Institutionen im Intranet veröffentlicht. Da es wegen der aktuellen Situation Beschäftigte ohne regelmäßigen Zugriff aufs Intranet gibt werden die internen Stellenausschreibungen unserer Behörde derzeitig per E-Mail verteilt. (Zugriff auf E-Mail konnte ist für alle auch über private Geräteausstattung technisch möglich.)
Bei geplanten längeren Abwesenheiten gibt es bei uns ein Kontakthalteprogramm.
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Wenn der AG ein Interesse hätte, dass der Langzeitkranke sich bewirbt, hätte er wohl für eine passende Information gesorgt.