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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Stefl am 10.11.2020 08:07

Titel: Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: Stefl am 10.11.2020 08:07
Guten Morgen,

ich meine, mal gelesen zu haben, dass Langzeit-Abwesende (sprich Langzeitkranke, Sabbaticals), verpflichtet sind, sich regelmäßig über Neuigkeiten beim AG zu informieren, sofern sie nachher daraus einen Anspruch erheben wollen.

Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?
Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: Wdd3 am 10.11.2020 08:14
Ich denke er hat es verpasst. Der AG  ist nicht verpflichtet seine MA persönlich anzusprechen.
Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: Lars73 am 10.11.2020 08:17
Ich sehe keine unzulässige Benachteiligung. Geht es um einen befristeten Beschäftigten? Die Pflicht nach § 18 TzBfG ist mit Aushang oder Veröffentlichung im Intranet etc. erfüllt. Sonst sehe ich keine Rechtsgrundlagen und insbesondere keine die über die Anforderungen des § 18 TzBfG hinausgehen.
Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: Bastel am 10.11.2020 08:18
Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?

Lächerlich.
Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: RsQ am 10.11.2020 11:35
Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?

Off-topic: Wäre denn der Langzeitkranke für die neue Stelle rechtzeitig fit gewesen?  ;D 8)
Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: ike am 10.11.2020 13:46
Warum soll es eine Benachteiligung für den AN sein, wenn er sich nicht auf die Stelle bewirbt?
Selber schuld.
Ein offenes Verhältnis AG/AN ist sicher wünschenswert, man muss es aber nicht übertreiben.
Alles eine Frage der Reziprozität.
Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: WasDennNun am 10.11.2020 14:06
Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?
Das was ist, er hat es verpasst, weil er sich nicht drum gekümmert hat.
Die anderen Kollegen werden ja auch nicht bei jeder Stelle persönlich angeschrieben, oder?
Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: Spid am 10.11.2020 14:10
Guten Morgen,

ich meine, mal gelesen zu haben, dass Langzeit-Abwesende (sprich Langzeitkranke, Sabbaticals), verpflichtet sind, sich regelmäßig über Neuigkeiten beim AG zu informieren, sofern sie nachher daraus einen Anspruch erheben wollen.

Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?

Ich denke, Gefühlchen sind unbeachtlich.
Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 10.11.2020 14:41
Guten Morgen,

ich meine, mal gelesen zu haben, dass Langzeit-Abwesende (sprich Langzeitkranke, Sabbaticals), verpflichtet sind, sich regelmäßig über Neuigkeiten beim AG zu informieren, sofern sie nachher daraus einen Anspruch erheben wollen.

Fall: Langzeitkranker verpasst interne Stellenausschreibung und fühlt sich benachteiligt. Was denkt ihr?

Ich kann hier ebenfalls keine Benachteiligung erkennen. Is thalt Pech und Gefühle sind unbeachtlich.
Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: FGL am 10.11.2020 14:48
Was hätte denn nach Meinung des Langzeitkranken anders laufen müssen?
Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: BAT am 10.11.2020 15:59
Also ich wurde seinerzeit laufend vom Arbeitgeber über Ausschreibungen, Betriebsfest, etc. per Mail informiert. Halte ich für angemessen.

Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: Organisator am 10.11.2020 16:19
Das halte ich auch für angemessen. Genauso aber auch, es nicht zu tun.
Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: MH am 10.11.2020 16:21
Wenn das einen befristeten Kollegen getroffen hat, der dadurch evtl. eine Festanstellungschance verpasst hat, ärgerlich. Jedoch sehe ich das auch so, dass der AG über solche Dinge nicht informieren muss. Er kann, aber muss nicht. Wenn der AN sich nicht selbst informiert, selbst schuld.

Außerdem: Falls es sich um eine ausgeschriebenen unbefristete Stelle gehandelt haben sollte, hätten sich die zukünftigen Kollegen wohl eher nicht über die Vergabe an jemanden gefreut, der/die Langzeit abwesend ist - warum auch immer.  Das wäre dann fürs Team dasselbe, als wenn die Stelle unbesetzt bliebe - oder nicht?
Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: RsQ am 10.11.2020 17:01
Also ich wurde seinerzeit laufend vom Arbeitgeber über Ausschreibungen, Betriebsfest, etc. per Mail informiert. Halte ich für angemessen.

Ja, das finde ich gut so. Aber was die berufliche Position betrifft: Ein Arbeitgeber soll seinen Mitarbeiter also aktiv darauf hinweisen, wo er künftig beruflich aktiv sein kann? Das wird er sicher machen, wenn er den Mitarbeiter "wegloben" will - aber ansonsten wäre es doch inhaltlich irrsinnig. Man stelle sich mal vor, in der Privatwirtschaft würden die Mitarbeitern regelmäßig die interessanten Stellenangebote der Mitbewerber mitgeteilt ...  8)
Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: BAT am 10.11.2020 17:06
Was heisst soll? Da gibt es doch viele Konstellationen der langen Abwesenheit. Bei mir war es der Zivildienst und ein Vollzeit - A2 - Lehrgang über 11 Monate. Die Investition in diesen Lehrgang soll sich doch für den Arbeitgeber auszahlen. Es liegt also in einigen Konstellationen eher in dessen Interesse einiges zu verkünden.

Zumal es heute einfach ist. In den 90er gab es die Ausschreibungen bei uns noch auf Papier in einer Umlaufmappen, da wurden Veraltungsausschreibungen erst mal so lange unter Fachpersonal wie Ärzten und LMK weitergereicht bis die Frist abgelaufen war, als das beim Verwaltungspersonal ankam ;D
Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: Lars73 am 10.11.2020 17:22
Ja, das finde ich gut so. Aber was die berufliche Position betrifft: Ein Arbeitgeber soll seinen Mitarbeiter also aktiv darauf hinweisen, wo er künftig beruflich aktiv sein kann? Das wird er sicher machen, wenn er den Mitarbeiter "wegloben" will - aber ansonsten wäre es doch inhaltlich irrsinnig. Man stelle sich mal vor, in der Privatwirtschaft würden die Mitarbeitern regelmäßig die interessanten Stellenangebote der Mitbewerber mitgeteilt ...  8)

Naja es geht hier ja vermutlich um interne Ausschreibungen. Z.B. befristete Beschäftigte muss er über Ausschreibungen informieren. Aber dazu reicht z.B. Aushang oder Einstellung ins Intranet. Es ist nicht nötig Maßnahmen zur Information von Abwesenden zu treffen.

Bei uns werden Ausschreibungen des Ministerium und der Behörden im Geschäftsbereiches sowie "befreundeter" EU-Institutionen im Intranet veröffentlicht. Da es wegen der aktuellen Situation Beschäftigte ohne regelmäßigen Zugriff aufs Intranet gibt werden die internen Stellenausschreibungen unserer Behörde derzeitig per E-Mail verteilt. (Zugriff auf E-Mail konnte ist für alle auch über private Geräteausstattung technisch möglich.)

Bei geplanten längeren Abwesenheiten gibt es bei uns ein Kontakthalteprogramm.
Titel: Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
Beitrag von: clarion am 10.11.2020 21:13
Wenn der AG ein Interesse  hätte,  dass der Langzeitkranke sich bewirbt, hätte er wohl für eine  passende Information  gesorgt.