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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sachbearbeiterin am 11.11.2020 11:20

Titel: Absenkung Arbeitszeit auf Niveau West - Teilzeitverträge
Beitrag von: Sachbearbeiterin am 11.11.2020 11:20
Der neue Tarifabschluss beinhaltet ja nun endlich (!) auch die stufenweise Absenkung der Wochenarbeitszeit auf Westniveau, die erste Stufe auf 39,5 Std. ab Januar 2022. Was bedeutet das konkret für Teilzeitverträge? Ich arbeite 35,00 Std., werde ich dann auf 34,5 Std. heruntergesetzt oder kann ich weiter 35,0 Std. arbeiten und das Gehalt wird angepasst (von 87,5 % auf 88,61 % vom Grundgehalt)? Oder kann ich mir das dann aussuchen?
Titel: Antw:Absenkung Arbeitszeit auf Niveau West - Teilzeitverträge
Beitrag von: Lars73 am 11.11.2020 11:21
Was steht denn im Arbeitsvertrag zur Regelung Teilzeit? Eine Stundenzahl oder eine Prozentzahl?
Titel: Antw:Absenkung Arbeitszeit auf Niveau West - Teilzeitverträge
Beitrag von: Spid am 11.11.2020 11:23
Wenn im Arbeitsvertrag ein Anteil ausgewiesen ist, ändert sich die Arbeitszeit, ist eine Stundenzahl ausgewiesen, ändert sich der Entgeltanspruch.
Titel: Antw:Absenkung Arbeitszeit auf Niveau West - Teilzeitverträge
Beitrag von: Sachbearbeiterin am 11.11.2020 11:27
Danke "Lars73" und "Spid" für die Antworten. Bei mir wird es dann wohl eine "Entgeltanpassung" :-)