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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: onecaress am 11.11.2020 17:57
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Ich brauche mal eure Hilfe.
Wie viele Tage dürfen zwischen den Nächten liegen um die große Zulage zu erhalten? Bei uns kursieren Aussagen von 31, 33 oder 36 Tagen. Keiner kann mir so richtig Auskunft geben.
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§ 7 Sonderformen der Arbeit
1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmä-ßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. 2Wechselschichten sind wechselnde Ar-beitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindes-tens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
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Die Monatsfrist beginnt mit dem Ende der vorhergehenden Nachtschicht. Endete also die Nachtschicht am 04.10.2020, so muß die Heranziehung spätestens am 04.11.2020 erfolgen, um anspruchswahrend zu sein.
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Das heißt es können mal 30 Tage, oder 31 oder auch nur 28. Je nachdem wieviele Tage der Monat hat. Die Aussage. Tariftext mit nach Ablauf eines Monats ist da schon etwas "schwammig" und sehr auslegungswürdig.
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..der § 7 Abs. 1 spricht von "durchschnittlich längstens" nach Ablauf eines Monats...danach dürfte es auch mal zu zeitlichen Überschreitungen kommen, wenn der "Durchschnitt" (hier wären ggfls. die letzten 12 Monate anzusetzen) längstens 1 Monat ergäbe...
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Sicher. Mir ging es um die Monatsfrist. Da der Schichtplanturnus für den Durchschnitt heranzuziehen ist, könnten es bei einem Kalenderjährlichen Turnus 2020 auch 1,1,1,1,1,1,354,1,1,1,1,1,1 Tage sein.
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...wobei bei diesem Beispiel schon die 354 reichen würde :D