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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: kohronaleit am 13.11.2020 11:40
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Hallo,
aus welchen gesetzlichen Grundlagen und evtl. Kommentaren geht hervor, dass eine Schwerbehindertenvertretung eben nicht nur die SBV von internen Schwerbehinderten ist, sondern eben auch von externen schwerbehinderten Bewerbern?
Danke euch.
Viele Grüße
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Ähnlich wie der Betriebsrat hat sie darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden und dass der Arbeitgeber seine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachkommt (§ 178 Abs.1 Satz 2 Nr.1 SGB IX).