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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Versorger112 am 19.11.2020 08:07

Titel: Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Versorger112 am 19.11.2020 08:07
Hallo, mal eine Frage in die Runde.
Wem steht die LoB zu, oder anders, bekommt man die LoB erst nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit?
Am 01.01.2020 hat ein neuer MA bei uns seinen Dienst angetreten. Nun ist es, wie die Jahre davor soweit, das man seine Selbstbewertungsbogen für die LoB ausfüllen muss. Leider hat dieser neue MA keinen Bogen bekommen, mit dem Hinweis, er müsse ein volles Jahr bei dem AG beschäftigt sein. ist das korrekt, wenn ja, wo finde ich dies?
Danke schon mal im voraus, und bleibt alle gsund.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Spid am 19.11.2020 08:10
In der Dienst-/Betriebsvereinbarung
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: MrRossi am 19.11.2020 08:49
Leistungsentgelt muss jedem Mitarbeiter zugänglich sein. Es ist Entgeltbestandteil und der Anspruch besteht mit dem Eintritt ins AV.
Leistungsbeurteilungen können/müssen kurzfristiger erfolgen auch wenn sie individuell gestaltet werden müssten.
Schade dass noch nicht viele gegen die ganzen "falschen" Vereinbarungen geklagt wurde...
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Spid am 19.11.2020 09:13
Das ist unzutreffend. Es muß grundsätzlich allen Beschäftigten zugänglich sein. Das ist ein erheblicher Unterschied - der eben auch Stichtagsregelungen möglich macht. Das BAG hatte noch über keinen solchen Fall zu entscheiden. In der Literatur wird eine gewisse Bandbreite vertreten, was regelbar ist - von 3-6 Monaten über Probezeit bis hin zu einer Beschäftigung im Vorjahr.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Versorger112 am 19.11.2020 09:47
Schon mal Danke an alle,
werde mir die Dienst/Betriebsvereinbarung ( wenn es eine solche gibt ) einmal anschauen.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Schokobon am 19.11.2020 09:57
Es soll ja Dienststellen geben, in denen PR und AG keine Einigung zur LOB BV erzielen und es deshalb seit Jahren keine LOB für die Beschäftigten gibt.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Spid am 19.11.2020 10:12
Wenn keine BV/DV zustandekommt, ist doch nach PE Nr. 1 zu §18 Abs. 4 TVÖD auszuschütten.
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Beitrag von: Börnie am 19.11.2020 10:53
Ich kenne eine Stadtverwaltung, die hat erst im letzten Jahr ihre DV abgeschlossen. War ein schöner Geldsegen für die Beschäftigten in 2019, da ja seit über 10 Jahren "angespart" wurde und das angesparte Budget dann direkt in 2019 ausgekehrt wurde. In den Arsch beißen gehabt haben dürfen sich nur diejenigen, die vor 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden waren, die haben jahrelang die Röhre geguckt, weil Sie ja nur den Betrag gem. PE Nr. 1 zu §18 Abs. 4 TVÖD erhalten haben...
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Beitrag von: Spid am 19.11.2020 11:09
Und ich kenne Kommunalverwaltungen, die DV geschlossen haben, die eine pauschale Ausschüttung ohne Leistungsbewertung zum Inhalt hatten - mit der Rechtsfolge, daß das keine DV i.S.d. §18 TVÖD ist und dadurch das Anwachsen das Budgets nicht gehemmt wurde.
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Beitrag von: Bastel am 19.11.2020 12:16
Gibts das ganz eigentlich auch beim Bund?
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Beitrag von: Lars73 am 19.11.2020 12:25
Ja, aber mit nur 1%-Volumen und inzwischen ist es Optional.
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Beitrag von: Börnie am 19.11.2020 13:14
Und ich kenne Kommunalverwaltungen, die DV geschlossen haben, die eine pauschale Ausschüttung ohne Leistungsbewertung zum Inhalt hatten - mit der Rechtsfolge, daß das keine DV i.S.d. §18 TVÖD ist und dadurch das Anwachsen das Budgets nicht gehemmt wurde.
Ich kann da noch einen draufsetzen: Ich kenn eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die trotz für Sie auch gültiger Dienstvereinbarung der Trägerverwaltung, welche den Abschluss von Zielvereinbarungen vorsah, jahrelang die Leistungsprämie einfach auch so ausbezahlt hat ohne Zielvereinbarungen abzuschließen und wo genau der gleiche Effekt eingetreten ist (Anwachsen des Budgets und quasi dann "doppelte Auszahlung", nachdem die Beschäftigten die Ansprüche geltend gemacht haben). War ein ziemlich teurer Spaß. Der Leiter dieser Einrichtung durfte danach übrigens auch gehen, und zwar nicht ganz freiwillig und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist...
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Beitrag von: Versorger112 am 19.11.2020 15:16
So, ich noch mal.
Also, nach mehrmaligen Nachfragen wurde mir mitgeteilt, dass Auszahlung welche im Dezember 2020 stattfindet, für das Jahr 2019 wäre. Da war ich ein wenig überrascht. Die DV habe ich nicht gesehen. Ist sowas korrekt, kann man das in einer DV festmachen?
Danke im voraus
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Texter am 20.11.2020 08:00
Ich denke schon, da das Gesamtvolumen auch anhand der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres berechnet wird.

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Beitrag von: Börnie am 20.11.2020 08:08
Ist sowas korrekt, kann man das in einer DV festmachen?

Ja, ist möglich. Bei meinem alten Arbeitgeber wurde die Leistungsprämie für das Vorjahr immer erst im Folgejahr mit den Bezügen für den Monat Mai ausgezahlt, dies war in der dortigen Dienstvereinbarung so geregelt. Der § 18 TVöD überlässt den Betriebsparteien hier einen eigenen Handlungsspielraum, wie die leistungsorientierte Bezahlung vor Ort umgesetzt wird.
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Beitrag von: MrRossi am 20.11.2020 09:21
Ich denke schon, da das Gesamtvolumen auch anhand der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres berechnet wird.
Warum sollten die erst 12 Monate später feststehen?
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Spid am 20.11.2020 09:31
Wo wäre das behauptet worden?
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: MrRossi am 20.11.2020 10:10
Wo wäre das behauptet worden?
Im Kontext zur vorangegangenen Fragestellung.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Spid am 20.11.2020 10:11
Nein.
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Beitrag von: MrRossi am 20.11.2020 10:27
So, ich noch mal.
Also, nach mehrmaligen Nachfragen wurde mir mitgeteilt, dass Auszahlung welche im Dezember 2020 stattfindet, für das Jahr 2019 wäre. Da war ich ein wenig überrascht. Die DV habe ich nicht gesehen. Ist sowas korrekt, kann man das in einer DV festmachen?
Danke im voraus
Merke: Zwischen dem Ende 2019 und Dezember 2020 liegen ca. 12Monate.

Ich denke schon, da das Gesamtvolumen auch anhand der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres berechnet wird.


Somit meine rhetorische Frage warum die erst 12 Monate später feststehen sollten.  Der Begriff "auch" als bekräftigende Aussage lässt den Schluss zu, das es garnicht früher zu erwarten wäre die Höhe des Gesamtvolumens früher ermitteln zu können.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Spid am 20.11.2020 10:38
Nein, läßt es nicht. Der Nutzer @Texter hat lediglich einen Sachzusammenhang zwischen der LOB und dem Vorjahr hergestellt, indem er auf die Bildung des Volumens hinwies. An keiner Stelle führte er aus, daß das Volumen erst zu einem bestimmten Zeitpunkt feststehe.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Kryne am 20.11.2020 10:56
So, ich noch mal.
Also, nach mehrmaligen Nachfragen wurde mir mitgeteilt, dass Auszahlung welche im Dezember 2020 stattfindet, für das Jahr 2019 wäre. Da war ich ein wenig überrascht. Die DV habe ich nicht gesehen. Ist sowas korrekt, kann man das in einer DV festmachen?
Danke im voraus

Warum hast du die DV nicht gesehen ? Diese muss doch irgendwie zugänglich sein. Da wird das drinstehen in irgendeiner Art und Weise.

Bei uns steht z.B. drin, dass man mindestens 6 Monate dabei sein muss um eine Auszahlung zu erhalten.

Das jemand der am 01.01.2020 schon angefangen hat in 2020 keine LOB Auszahlung bekommt, empfinde ich als sehr befremdlich, weshalb ich mir an seiner Stelle die entsprechende DV ganz genau anschauen würde.

Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: MrRossi am 20.11.2020 11:29
Der Sachzusammenhang war garnicht Teil der Fragestellung, die zeitliche Lage der Auszahlung als inhaltlicher Teil einer DV schon.
Wenn die Frage abzielte auf die zeitliche Lage, wie zu erkennen, wie steht denn die Beantwortung
Ich denke schon, da das Gesamtvolumen auch anhand der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres berechnet wird.
in Zusammenhang, wenn nicht eben über den Zeitpunkt der Berechnung?

PS: Wobei das Auszahlungsvolumens 2019 sowieso aus den Entgelten 2018 gebildet wird/wurde.
 
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Spid am 20.11.2020 12:15
Die Frage war, ob dies so zulässig in einer DV geregelt sein könne. Mithin kommt der Bewertung, ob ein Sachzusammenhang besteht, erhebliche Bedeutung zu. Nach einem Auszahlungszeitpunkt war hingegen nicht gefragt.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: MrRossi am 20.11.2020 12:34
Und wie steht zu der von Dir angenommenen Fragestellung ob das in einer DV zulässig sei, die gegebene Antwort: Ich denke schon, da dasGesamtvolumen auch anhand der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres berechnet wird. ?
Es ist absolut unbedeutend. Daher unterstelle ich das der Verfasser nur auf die zeitliche Lage abzielte. 
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Spid am 20.11.2020 12:46
Es ist nicht die von mir angenommene Fragestellung, es ist die Fragestellung:
Ist sowas korrekt, kann man das in einer DV festmachen?

Und der Sachzusammenhang ist dafür eben nicht unbedeutend. Den Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsparteien sind Grenzen gesetzt, da die LOB grundsätzlich allen Beschäftigten zugänglich sein soll. Die Begründung für Stichtage oder sonstige Regelungen, die zum Ausschluß eines Teils der Beschäftigten führt, kann u.a. über einen Sachzusammenhang erfolgen.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: MrRossi am 21.11.2020 09:39
Was bitte ist nach deiner Auffassung die Fragestellung konkret?
Nach meiner, ob in einer DV geregelt werden kann die Auszahlung 12 Monate nach Ende des Beurteilunszeitraumes zu leisten.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Spid am 21.11.2020 09:46
Ob in der DV geregelt werden kann, daß die Zahlung in 2020 auf 2019 bezogen wird. Zum Beurteilungszeitraum hat der TE sich nicht eingelassen, er hat sich auch nicht zur Natur des Bezugs geäußert.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: MrRossi am 23.11.2020 10:57
Wenn die Zahlung für das Jahr 2019 ist sollte das sinngemäß nach dem Ende des Beurteilungszeitraumes sein.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Spid am 23.11.2020 11:02
Ist das so? Schließlich kann sich die Aussage eben so gut darauf beziehen, daß die Bemessungsgröße für die 2020er-Zahlung die Summe der 2019er-Entgelte ist.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Zodt am 17.12.2020 11:01
Hallo Zusammen,

ich muss mich jetzt hier mal kurz einklinken, da eine Kollegin wie auch ich anscheinend die A*-Karte gezogen haben.
Ich, Diensteintritt 01.01.2020
Kollegin, Diensteintritt 01.03.2020

in der Dienstvereinbarung des Arbeitgeberts (Kommune) steht:
"LP wird in der Regel gewährt, wenn der Beschäftigte zu Beginn des einjährigen Bewertungszeitraums (01.10. des Vorjahres), im Bewertungszeitraum mindestens 6 Monate gearbeitet hat und im Rahmen einer Leistungsbewertung festgestellt wird, dass blablablabla irrelevant."

Das Personalamt nimmt die Formulierung "Beginn des einjährigen Bewertungszeitraums 01.10. VJ" als Grund, dass uns beiden diese nicht zusteht.

1. ich nehme mal das 5. Wort "Regel", was für mich heißt, dass auch davon abgewichen werden kann.
2. werden somit unsere 10 Monate Arbeit nicht belohnt?
3. ist tatsächlich der Stichtag 01.10. relevant? Im Gegenzug hätte ich ja einen Anspruch, wenn ich am 01.10. 2019 angefangen und am 02.07. wieder gekündigt hätte.

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

Gruß
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Lars73 am 17.12.2020 11:08
1. Aber nur wenn diese in der Dienstvereinbarung geregelt sind.
2. Weil die Dienstvereinbarung es ggf. so vorsieht.
3.  Dass kann man ohne vollständige Kenntnis der relevanten Regelungen der Dienstvereinbarung nicht einschätzen. Zumindest der wiedergegebene Text ist nicht eindeutig. Steht es dort tatsächlich genau so oder wurden Dinge geändert/weggelassen. (Hier "wenn der Beschäftigte zu Beginn des einjährigen Bewertungszeitraums (01.10. des Vorjahres)" habe ich den Eindruck, dass etwas fehlt.)
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Zodt am 17.12.2020 11:20
Zunächst einmal danke für die zügige Rückantwort!

zu 1.
Es ist nirgends etwas bzgl. Ausßahmeregelungen oder Abweichungen niedergeschrieben.


zu 2. / 3.
Das Zitierte ist der tatsächliche Wortlaut.
Ab meinem "blabla" geht es darum, dass die Leistung erbracht wurde und Führugnskräfte Zielvereinbarungen treffen könnne.
ZV gibt es nicht und unsere beiden Bewertungen sind sehr gut ausgefallen, was auch dies ausschließt.

Ich fände es schlichtweg nicht korrekt, wenn lediglch aufgrund des Eintrittsdatums uns diese verwehrt wird, da wir beide weit über die Mindestzugehörigkeit von 6 Monaten im Bessesungszeitraum unseren Dienst sowie die Leistung erbracht haben.

Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: was_guckst_du am 17.12.2020 11:38
...Ich finde die Regelung eindeutig (auch wenn ich sie als PR so nicht unterschrieben hätte)...

... "In der Regel" bezieht sich dabei auf die Gewährung von LOB (die Leistung kann ja auch so sein, dass kein LOB gezahlt wird) und nicht auf den Stichtag 01.10....alle die nach dem 01.04 eingestellt werden, können erst beim übernächsten LOB teilnehmen (offensichtlich war man der Meinung, dass nur voll Eingarbeitete auch Leistung i.Sv. LOB bringen können ;))

Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Lars73 am 17.12.2020 11:46
Es ist nicht verboten Stichtagsregelungen in solchen Dienstvereinbarungen zu treffen. Zwar gibt es in der Literatur mehr oder weniger kritische Stimmen dazu. Aber entsprechende Urteile sind mir nicht bekannt geworden. (Im Kern muss man sich halt einen Personalrat wählen der bessere Vereinbarungen aushandelt.)

An der Vereinbarung ist etwas unklar was zum 1.10. erfüllt sein muss. Aber ob man auf der Basis klagen will...


Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Zodt am 17.12.2020 11:53
@was_guckst_du

eindeutig im Sinne von wir gehen leer aus?

Das Erreichen einer Mindestpunktzahl ist separat als Erfüllungsgrundlage zur Auszahlung der LoB aufgeführt.

@Lars73

ich möchte deswegen auch nicht klagen, aber sehr wohl ins Gespräch gehen da es für mich unverhältnismäßig und unlogisch erscheint. (unfair ebenso aber das ist eben nur meine subjektive Meinung ;))
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: was_guckst_du am 17.12.2020 12:42
..Ja...wenn man nach dem reinen Wortlaut geht, der aber irgendwie "verquastet" ist...
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: was_guckst_du am 17.12.2020 12:49
"LP wird in der Regel gewährt, wenn der Beschäftigte zu Beginn des einjährigen Bewertungszeitraums (01.10. des Vorjahres), im Bewertungszeitraum mindestens 6 Monate gearbeitet hat und im Rahmen einer Leistungsbewertung festgestellt wird,

...passt irgendwie nicht zusammen...
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Spid am 17.12.2020 12:50
@was_guckst_du

eindeutig im Sinne von wir gehen leer aus?

Das Erreichen einer Mindestpunktzahl ist separat als Erfüllungsgrundlage zur Auszahlung der LoB aufgeführt.

@Lars73

ich möchte deswegen auch nicht klagen, aber sehr wohl ins Gespräch gehen da es für mich unverhältnismäßig und unlogisch erscheint. (unfair ebenso aber das ist eben nur meine subjektive Meinung ;))
Welchen Sinn sollten „Gespräche“ machen, wenn man nicht Verhandlungspartner der inredestehenden Vereinbarung ist? Sofern sie nicht unwirksam ist, kann man sich den Mund fusselig reden, es hat überhaupt keine Wirkung. Dann doch besser in einen Döner beißen als verbal defäkieren.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Spid am 17.12.2020 12:51
"LP wird in der Regel gewährt, wenn der Beschäftigte zu Beginn des einjährigen Bewertungszeitraums (01.10. des Vorjahres), im Bewertungszeitraum mindestens 6 Monate gearbeitet hat und im Rahmen einer Leistungsbewertung festgestellt wird,

...passt irgendwie nicht zusammen...

Es handelt sich um eine Aufzählung: zu Beginn des Bewertungszeitraums gearbeitet, im Bewertungszeitraum 6 Monate gearbeitet und Leistungsfeststellung.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Schmitti am 17.12.2020 14:44
Mal allgemein zum Leistungsentgelt: Der Landesrechnungshof RLP hat sich in seinem diesjährigen Kommunalbericht mit der Anwendung des § 18 TvÖD in den rheinland-pfälzischen Kommunen beschäftigt.
Das Ergebnis ist einerseits zwar kaum überraschend, andererseits überrascht die Kreativität, mit der die Verwaltungen dort Blödsinn machen, dann aber doch ;-)

https://rechnungshof.rlp.de/de/veroeffentlichungen/kommunalberichte/kommunalbericht-2020/nr-2-leistungsentgelte-nach-18-tvoed/

Mein Favorit ist die Auflistung der Zielvereinbarungen auf Seite 64, besonders die für den stellv. Abteilungsleiter  :D
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Spidersangel am 17.12.2020 15:07
Schön auch der Passus tarif- und gesetzwidrig.
Aber solange den Verantwortlichen keine Strafen in Aussicht gestellt werden und alles vertuscht wird, wird sich auch nicht's daran ändern.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: mj23 am 17.12.2020 16:05
Mein Favorit ist die Auflistung der Zielvereinbarungen auf Seite 64, besonders die für den stellv. Abteilungsleiter  :D

Das ist ja fantastisch!
:-D
In einigen (vielleicht auch vielen) Bereichen in der öffentlichen Verwaltung ist das festlegen von "smarten" Zielen sicher nicht einfach, aber sowas festzuschreiben wäre mir schon sehr peinlich!
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Pukki am 17.12.2020 16:07
Der stellvertretende AL ist tatsächlich der Oberknaller in der Auflistung. Wobei ich die Spaziergänger auch gut finde  ;D
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Bastel am 18.12.2020 09:47
Der stellvertretende AL ist tatsächlich der Oberknaller in der Auflistung. Wobei ich die Spaziergänger auch gut finde  ;D

Diese Sachen darf man keinem normalen Menschen zeigen. Wobei der Shitstorm auf Facebook wäre bestimmt sehr amüsant.
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Pukki am 18.12.2020 10:16
Möglicherweise auch heilsam. Immerhin ist der Kommunalbericht öffentlich, wer sich also informieren wollen würde, könnte dies auch tun. Tun aber die meisten offenbar nicht so wirklich...
Titel: Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Beitrag von: Spidersangel am 18.12.2020 10:28
Straftäter, welchen nachträglich Amnestie zugemauschelt wird.
Gab es schon mal, früher hieß das Ablassbriefe und............................Aber, ich schweife ab.

Ich kann nur für mich sprechen.
Ich nehme dieses Verhalten nicht mehr ungesühnt hin, wenn es mich betrifft.