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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: DaisyDuck am 24.11.2020 11:48
		
			
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				Hallo,
 
 ich war seit mehreren Jahren in einer Behörde des TV-L tätig. Zum 01.10.2020 wechselte ich den AG, ebenfalls im TV-L. Habe ich trotz AG-Wechsel Anspruch auf eine Jahressonderzahlung?
 
 Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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				Ja, wenn das aktuelle Arbeitsverhältnis am 01.12. noch fortbesteht.
			
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				Vielen Dank für die Info.
			
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				Nachtrag: Durch den AG-Wechsel wurde ich von der EG 8 in die 9b eingruppiert.
 
 Ich habe heute meine Bezügemitteilung für November erhalten auf der mir 75,31% Jahressonderzahlung (also nach EG 9b) angerechnet wurden. Ist das so korrekt?
 
 Außerdem wurde die Jahressonderzahlung zu 3/12 berechnet. Wieso?
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				Ja.
 
 Weil Du in diesem Kalenderjahr nur 3 von 12 Monaten bei Deinem aktuellen AG gewesen sein wirst.