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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: DaisyDuck am 24.11.2020 11:48
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Hallo,
ich war seit mehreren Jahren in einer Behörde des TV-L tätig. Zum 01.10.2020 wechselte ich den AG, ebenfalls im TV-L. Habe ich trotz AG-Wechsel Anspruch auf eine Jahressonderzahlung?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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Ja, wenn das aktuelle Arbeitsverhältnis am 01.12. noch fortbesteht.
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Vielen Dank für die Info.
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Nachtrag: Durch den AG-Wechsel wurde ich von der EG 8 in die 9b eingruppiert.
Ich habe heute meine Bezügemitteilung für November erhalten auf der mir 75,31% Jahressonderzahlung (also nach EG 9b) angerechnet wurden. Ist das so korrekt?
Außerdem wurde die Jahressonderzahlung zu 3/12 berechnet. Wieso?
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Ja.
Weil Du in diesem Kalenderjahr nur 3 von 12 Monaten bei Deinem aktuellen AG gewesen sein wirst.