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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Alpha1 am 24.11.2020 14:11
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Hallo Leute, ich habe mal eine Verständnisfrage:
Ich lese oftmals die Argumentation, dass man umfassende Fachkenntnisse nur durch ein Studium erlangen kann.
Warum ist dann im Teil 2 Abschnitt 11der EGO gültig ab 01.01.2021 in der EG10 FG 1 explizit ein abgeschlossener Hochschulabschluss gefordert, in FG 2 ein Beschäftigter der EG 9b …
9b erfordert jedoch umfassende Fachkenntnisse.
Dann müsste doch schon ab 9b ein abgeschlossener Hochschulabschluss gefordert sein.
Das wiederum würde doch die E10 FG 1 hinfällig machen?
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Für das Lesen unzutreffender Argumentationen bist Du ganz allein verantwortlich. Warum man dann noch Schlußfolgerungen daraus ziehen möchte, bleibt mir ein Rätsel.