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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: ParkscheinAutomat am 24.11.2020 15:30
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Guten Tag zusammen,
gemäß der Prüfung der Vergleichbarkeit meines Studiums in der entsprechenden Laufbahngruppe wurde festgestellt, dass die geforderten 50 % der fachlichen Anteile mit 47% knapp verfehlt wurden. Dementsprechend ist keine Verbeamtung möglich, da mein Studium nicht gleichwertig sei.
Gibt es gegebenenfalls noch Möglichkeiten um die 3 % auszugleichen? Kann man sich noch mal immatrikulieren und ein Wahlpflichtmodul zu seinem Studium hinzufügen?
Viele Grüße
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Nach welcher Regelung wird denn eine solche Vergleichbarkeit geprüft?
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Kann man sich noch mal immatrikulieren und ein Wahlpflichtmodul zu seinem Studium hinzufügen?
Da die Prüfung der Vergleichbarkeit auf internen Regelungen basieren dürfte, ist auch das Nachholen entsprechender Prüfungsleistungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Mit Deiner Personalstelle solltest Du Dich über entsprechende Lösungsmöglichkeiten austauschen.
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Um was geht es denn hier überhaupt???
"Aufstieg"?
"Andere Bewerber"?
"Wechsel Tarifbeschäftigter ---> Beamtenstatus"?