Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Marc77 am 24.11.2020 15:33
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Hallo zusammen,
ich habe gelesen, dass es im Dezember für Beamte und Angestellte eine Sonderzulage für die Coronazeit gibt. Erstmal juhu :-)
Für mich wären es wohl 400€. (Entgeltstufe 9a)
Aber weiss jemand, ob dieser Betrag "steuerfrei" ist, und wenn ja muss man den Betrag doch bestimmt wieder im Lohnsteuerjahresausgleich als sonstige Einkünfte angeben richtig?
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Hallo zusammen,
ich habe gelesen, dass es im Dezember für Beamte und Angestellte eine Sonderzulage für die Coronazeit gibt. Erstmal juhu :-)
Für mich wären es wohl 400€. (Entgeltstufe 9a)
Aber weiss jemand, ob dieser Betrag "steuerfrei" ist, und wenn ja muss man den Betrag doch bestimmt wieder im Lohnsteuerjahresausgleich als sonstige Einkünfte angeben richtig?
Tief im Dispo? ;-)
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Nö nur Interessehalber. Wenn man schon zuhause hockt und zum Teil in Quarantäne ist, muss es sich ja auch lohnen. :)
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Steuerfrei, muß nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
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wow, kann ich ja kaum glauben, aber immerhin komplett steuerfrei.
Dafür kommt dann wahrscheinlich nächstes Jahr der Corona-Soli, der alles wieder ausgleicht ;D
Danke dir Spid für die Antwort.
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Hallo zusammen,
ich habe gelesen, dass es im Dezember für Beamte und Angestellte eine Sonderzulage für die Coronazeit gibt. Erstmal juhu :-)
Für mich wären es wohl 400€. (Entgeltstufe 9a)
Aber weiss jemand, ob dieser Betrag "steuerfrei" ist, und wenn ja muss man den Betrag doch bestimmt wieder im Lohnsteuerjahresausgleich als sonstige Einkünfte angeben richtig?
Tief im Dispo? ;-)
Was soll so ein dummer Post ohne jeglichen Sachbezug und Inhalt?
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Nö nur Interessehalber. Wenn man schon zuhause hockt und zum Teil in Quarantäne ist, muss es sich ja auch lohnen. :)
Nur aus Interesse, was bedeutet z, T. in Quarantäne? Nur Stundenweise oder bestimmte Körperteile? 8)
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Für den TE: Aus der Steuerfreiheit folgt auch die Sozialversicherungsfreiheit.
https://www.haufe.de/personal/entgelt/corona-sonderzahlungen-bis-1500-euro-steuerfrei_78_514044.html
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"Um die besonderen Leistungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen in der Corona-Krise zu honorieren, sieht die Tarifeinigung die Zahlung einer Corona-Prämie vor. "
Weiß einer, wie es mit TVöD-Land aussieht?
Nächstes Jahr finden glaub ich Verhandlungsgespräche statt, weiß einer mehr?
thx
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Wo liegt TVÖD-Land?
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Die Corona-Prämie hat mit corona ja eher weniger zu tun sondern ist eher eine Überbrückung bis April, wenn die Tariferhöhung greift. Die "Prämie" kriegen ja auch Leute, die mit Corona gar nichts zu tun haben.
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Wo liegt TVÖD-Land?
Pardon ich meinte: TV-L - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder
in meinem Fall RLP
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Welchen Sinn sollte das machen? Die Sonderzahlung im TVÖD erfolgte anstelle einer Tariferhöhung im laufenden Jahr und wurde so ausgestaltet, um die Steuerfreiheit mitzunehmen.
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Welchen Sinn sollte das machen? Die Sonderzahlung im TVÖD erfolgte anstelle einer Tariferhöhung im laufenden Jahr und wurde so ausgestaltet, um die Steuerfreiheit mitzunehmen.
Das wäre eine Bevorzugung der höheren Entgeltgruppen und erscheint somit im Kontext mit Verdi für völlig unglaubwürdig ;)
Nee, im Ernst. Hätte man besser weglassen können, das Gejammer der Beamten bei uns, solch eine Prämie nicht bekommen zu haben geht einerseits auf den Nerv, andererseits gibt es nunmehr ernsthafte Überlegungen, aufgrund dieser Zahlung bevorzugt Beschäftigte statt Beamte in den Corona-Einsatz zu schicken :P
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Welchen Sinn sollte das machen? Die Sonderzahlung im TVÖD erfolgte anstelle einer Tariferhöhung im laufenden Jahr und wurde so ausgestaltet, um die Steuerfreiheit mitzunehmen.
Das wäre eine Bevorzugung der höheren Entgeltgruppen und erscheint somit im Kontext mit Verdi für völlig unglaubwürdig ;)
Nee, im Ernst. Hätte man besser weglassen können, das Gejammer der Beamten bei uns, solch eine Prämie nicht bekommen zu haben geht einerseits auf den Nerv, andererseits gibt es nunmehr ernsthafte Überlegungen, aufgrund dieser Zahlung bevorzugt Beschäftigte statt Beamte in den Corona-Einsatz zu schicken :P
Die unteren EGs bekommen doch viel mehr als die oberen. Ist doch alles wie immer!
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Es ging nur um die Steuerfreiheit, die wirkt sich in den oberen Gruppen halt grundsätzlich mehr aus.
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Es ging nur um die Steuerfreiheit, die wirkt sich in den oberen Gruppen halt grundsätzlich mehr aus.
Überforder das Verdi Klientel bitte nicht. ::)
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Wo liegt TVÖD-Land?
Pardon ich meinte: TV-L - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder
in meinem Fall RLP
TV-L Nein! Auch wenn das in RLP echt viele meiner Kollegen denken, dass wir die Sonderzahlung bekommen würden.
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wow, kann ich ja kaum glauben, aber immerhin komplett steuerfrei.
Woher die Freude???
Das ist doch letztendlich alles Etikettenschwindel.
Als wenn dieser "Bonus" nicht längst eingepreist worden ist beim (m.M.n. eher dürftigen!) Tarifabschluss (Stichwort: Zeitverzug der linearen Entgelterhöhung; vulgo: Nullsummen-Monate).
Lasst euch nicht verarschen Leute!
Sie haben Recht...
wir werden das (alle!) früher oder später zurückzahlen:
ob durch Soli-Ersatz zur Krisenbekämpfung, EK-Steuer-Erhöhung, Realsteueranpassung zur Subventionierung der chronisch unterfinanzierten - in gewissen Bereich aber konsumtiv überspendablen - Heimatkommunen etc. etc. etc.
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Welcher Soli-Ersatz? Den gibt es weiterhin. Auch in der vierten Dekade nach dem Fall der Mauer... ;)
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...ab Januar für 90 % dann nicht mehr...
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Mal abwarten was dann als "Soli" kommt. Vielleicht ein Zuschlag für die Förderung Strukturschwacher Regionen. Eine Art Soli-Gelsenkirchen :)
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...ab Januar für 90 % dann nicht mehr...
Diese Zahlen beziehen sich lediglich auf den Soli für Einkommen aus Arbeit.
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...ab Januar für 90 % dann nicht mehr...
Diese Zahlen beziehen sich lediglich auf den Soli für Einkommen aus Arbeit.
Besteht nicht noch die Chance, dass der Soli für 2020 für nichtig erklärt wird? Wäre eine schöne Steuernachzahlung ;)
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Da wäre ich nicht allzu optimistisch.
Da besteht eher die Chance, dass das übrig bleibende Konstrukt (Soli als "Reichensteuer" und Altersvorsorgesteuer) vom BVerfG kassiert wird
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Besteht nicht noch die Chance, dass der Soli für 2020 für nichtig erklärt wird? Wäre eine schöne Steuernachzahlung ;)
Hat das Finanzgericht in Niedersachsen ja schon vor Jahren. Aber dieser Auffassung schließe ich mich nicht an. Das dürfte alles politischer Spielraum sein.
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Diese Zahlen beziehen sich lediglich auf den Soli für Einkommen aus Arbeit.
..über welchen Soli sprechen wir denn hier?
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Diese Zahlen beziehen sich lediglich auf den Soli für Einkommen aus Arbeit.
..über welchen Soli sprechen wir denn hier?
Derzeit über Herrn Strombergs Soli - Ersatz, welcher keiner sein kann, weil der bisherige Soli nicht abgeschafft ist. Selbst für die Putzfrau SäuberungsmechanikerXInnen nicht, die hat auch nur Freigrenzen (oder waren das beträge?).
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https://www.steuerzahler-rheinland-pfalz.de/2020/10/02/soli-klage-jetzt-vor-dem-bundesfinanzhof/
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Diese Zahlen beziehen sich lediglich auf den Soli für Einkommen aus Arbeit.
..über welchen Soli sprechen wir denn hier?
Nur über den Soli, der auf steuerpflichtiges Erwerbseinkommen erhoben wird.
Warum ich als Privatier mit einem bescheidenen Einkommen aus Kapitalerträgen von sagen wir mal 25.000 pA weiter Soli zahle, ist eine ganz andere Frage.
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Warum ich als Privatier mit einem bescheidenen Einkommen aus Kapitalerträgen von sagen wir mal 25.000 pA weiter Soli zahle, ist eine ganz andere Frage.
Bei Dividenden reicht weit weniger als ein fünfstelliger Anlagebetrag um weiterhin Soli-Pflichtig zu sein, zudem bot das Jahr 2020 aufgrund seiner Hysterie einen idealen Nährboden für Aktienspekulationen im vierstelligen Bereich auch für den kleinen Mann. ;)
Man kann sich natürlich auch mit E-Bikes und Leasing befassen. :o
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Warum ich als Privatier mit einem bescheidenen Einkommen aus Kapitalerträgen von sagen wir mal 25.000 pA weiter Soli zahle, ist eine ganz andere Frage.
Bei Dividenden reicht weit weniger als ein fünfstelliger Anlagebetrag um weiterhin Soli-Pflichtig zu sein, zudem bot das Jahr 2020 aufgrund seiner Hysterie einen idealen Nährboden für Aktienspekulationen im vierstelligen Bereich auch für den kleinen Mann. ;)
Man kann sich natürlich auch mit E-Bikes und Leasing befassen. :o
Ja, 802 Euro p.A. reichen beim Single schon, um das böse Wort mit einem Betrag von 1 Cent hinterlegt auf dem Steuerbescheid zu haben.
Das von mir gewählte Beispiel löst allerdings mit rd. 330 Euro eine Soli-Pflicht aus, die bei dem genannten bescheidenen Einkommen recht deutlich spürbar ist. Letztlich ging es aber um die Antwort auf die Frage, welche Soli-Zahler mit den 90% gemeint waren und wer darüber hinaus noch Soli zahlt.
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Hä???
Was willst Du denn aussagen? Das die Solipflicht bei 25.000 Kapitalerträgen pA bei einem Mensch mit bescheidenem Einkommen irgendwas auswirkt? Finde den Widerspruch ;)
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Da gibt es noch einen anderen Superspartipp.
Einfach keinen Freistellungsauftrag erteilen und die Anlage KAP ausfüllen.
Dann gibt es bis zu einem Euro geschenkt, da das Finanzamt nicht runden kann.
Bezahlte Kapitalertragsteuer in Höhe von xx,01 Euro wird aufgerundet auf den nächsten vollen Euro.
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Alle meine Spenden und Parteibeiträge enden mit 0,01 €. Das sollte Legion sein.
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ich mache schon seit über 10 jahren keine steuer mehr
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ich mache schon seit über 10 jahren keine steuer mehr
Also ich fahre zwar morgen zum Kaffee holen nach Holland, aber so ganz konnte ich die deutschen Steuern nicht vermeiden ;)
Edit zu den Parteibeiträgen: die werden glaube hälftig von der Steuerlast abzogen, aufgerundet wird da nicht...
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Mal abwarten was dann als "Soli" kommt. Vielleicht ein Zuschlag für die Förderung Strukturschwacher Regionen. Eine Art Soli-Gelsenkirchen :)
Wobei Gelsenkirchen es nötig hätte, der Osten ist ja aufgehübscht mit dem Soli und der Westen verrottet.
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Hallo,
ich bin seit Juni 2020 iRd TVöD VKA angestellt. Bekomme EG6. Dh, ich erhalte von meinem AG 600 € zusätzlich - steuer- und SV-frei mit der Auszahlung des Dezembergehalts bis 31.12.20?
Danke.
LG
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Hallo,
ich bin seit Juni 2020 iRd TVöD VKA angestellt. Bekomme EG6. Dh, ich erhalte von meinem AG 600 € zusätzlich - steuer- und SV-frei mit der Auszahlung des Dezembergehalts bis 31.12.20?
Danke.
LG
Das kommt auf deine wöchentliche Arbeitszeit an.
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Hallo,
ich bin seit Juni 2020 iRd TVöD VKA angestellt. Bekomme EG6. Dh, ich erhalte von meinem AG 600 € zusätzlich - steuer- und SV-frei mit der Auszahlung des Dezembergehalts bis 31.12.20?
Danke.
LG
Das kommt auf deine wöchentliche Arbeitszeit an.
Vollzeit 39 h
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Dann: Ja
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Hallo zusammen,
kann mir einer sagen, ob auf diese Prämie ein Rechtsanspruch besteht? Ich arbeite momentan bei der Lebenshilfe Wuppertal. Ich bin als pädagogische Fachkraft in E8 eingestellt. Damit habe ich, wenn ich alles richtig verstanden habe, einen Anspruch auf 600€ Corona Prämie.
Heute hat es von der Wohnstättenleitung eine Rundmail gegeben, nach der uns nur 400€ ausgezahlt werden. Dies wurde in der Mail auch nicht begründet, außer dass es in Absprache mit dem Tarifpartner und dem Betriebsrat geschehen sei. Ich bin nun ein bisschen irritiert, da überall steht, dass die unteren Lohngruppen die vollen 600€ bekommen.
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Was steht denn zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag?
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Die Frage verstehe ich nicht ganz... wir werden nach TVÖD VKA West bezahlt. Auf meiner Gehaltsabrechnung steht Stufe 8/4. Also wird der Tarif voll angewendet, würde ich sagen. Ich glaube nicht dass es da Abweichungen gibt.
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Es handelt sich um einen getrennten Tarifvertrag. Die Sonderzahlung wegen Corona ist nicht im TVöD selbst geregelt.Deshalb kommt es auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an. (Oder auf beidseitige Tarifbindung.)
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Ok. Habe den Vertrag gerade nicht zur Hand. Was müsste dann im Vertrag stehen? Wir haben eine Passage zur Jahressonderzahlung, aber an einen Absatz zu solchen Boni meiner Erinnerung nach nicht.
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So etwas wie "Auf das Arbeitsverhältnis findet der TVÖD in der mit der VKA vereinbarten Fassung in der jeweils gültigen Fassung sowie diesen ergänzende oder ablösende Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung Anwendung".
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Dies ist die Standardklausel die beim Bund verwendet wird:
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD), den besonderen Regelungen für die Verwaltung (TVöD – Besonderer Teil
Verwaltung), dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den
TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) und den diese ergänzenden,
ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des Bundes
jeweils geltenden Fassung.
Im kommunalen Bereich muss dann Bund entsprechend ersetzt sein.
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Solche Klauseln kann ich in unserem Arbeitsvertrag nicht finden. Höchstens welche, die für mich als Laien dasselbe sagen. Das muss also nichts bedeuten. Hilft es, wenn ich den Vertrag hier für alle zur Verfügung stelle?
-update
"Der nachfolgende Tarifvertrag basiert auf der durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleitungsbereich Pflege und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände TVöD-B vom 1. August 2006 in der Fassung vom 1.11.2011."
Passt das?
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Es genügt, die Bezugnahmeklausel im Wortlaut wiederzugeben.
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Habe oben noch ergänzt.
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Zwischen welchen Tarifvertragsparteien wurde denn dieser „nachfolgende Tarifvertrag“ geschlossen?
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Verdi und der Lebenshilfe Wuppertal.
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Wenn es einen Haustarifvertrag gibt, der Anwendung auf das Arbeitsverhältnis findet, ist es eben nicht der TVÖD der Anwendung auf das Arbeitsverhältnis findet - und dann findet auch der TV zur Sonderzahlung keine Anwendung.
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Das liegt über meinem rechtlichen Verständnis, ob das ein Haustarifvertrag ist. Das habe ich bislang anders wahrgenommen und es würde auch anders kommuniziert. Bislang ist die Lebenshilfe mit allen TVÖD Lohnerhöhungen mitgezogen. Wenn sie dazu nicht verpflichtet worden wäre, hätte sie das gar nicht gemacht. Daher kommt diese Einschätzung nun für mich überraschend.
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Du hast doch selbst ausgeführt, daß ein Tarifvertrag zwischen der Lebenshilfe Wuppertal und Verdi geschlossen worden sei.
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Es kommt darauf an wie der Tarifvertrag genau aussieht. Denkbar ist ja ein gleitenden Bezug auf die Entgelttabelle TVöD in der jeweils gültigen Fassung auch auch an Anerkennungstarifvertrag. Aus dem Text des Tarifvertrags wird sich ergeben was genau Anwendung findet.
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@spid
Ja. Und das war bei mein damaligen Kenntnisstand gleichbedeutend mit einem "richtigen" Tarif Vertrag. Das war anscheinend ein Irrtum. Aber ich bin ja auch Pädagoge und kein Rechtsexperte :D
Ich verlinke heute Abend die PDF mit unserem Tarif Vertrag. Dann kann vielleicht für endgültige Klarheit gesorgt werden :)
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Ein Haustarifvertrag ist ein richtiger Tarifvertrag.
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Ja klar. Haustarif ist auch Tarif. Aber wenn es sich bewahrheitet, dass unser Tarif an den TVöD nur angelehnt ist, dann haben leider eine Art "TVöD light" und es dämmert mir, dass wir keinen rechtsverpflichtenden Anspruch auf diese Prämie haben.
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Ok, hier der Link zu unserem Arbeitsvertrag:
https://www.transfernow.net/nCWNcG122020
Bitte um Info wenn es nicht klappt. Vielleicht wird man nun schlauer. ;)
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Das ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein Tarifvertrag. Sofern Du beim genannten AG beschäftigt und Mitglied bei der genannten Gewerkschaft bist, findet er Anwendung auf Dein Arbeitsverhältnis, ansonsten ist maßgeblich, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Sofern er Anwendung findet, sehe ich nicht, daß er zur Anwendung des TV zur Coronasonderzahlung führte. §15 A) Abs. 4 bezieht sich auf Einmalzahlungen im Tarifbereich TVÖD-B, die Sonderzahlung ist in eigenen TV ausgelagert. Das schließt auch die Wirkung über §39 aus. In §36 ist der RV zur Sonderzahlung nicht genannt.