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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Wilja279 am 26.11.2020 09:17
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Hallo Community!
Ich bin seit August diesen Jahres in E6 I eingruppiert. Bis Ende Juli bestand noch ein Ausbildungsverhältnis (Vergütung nach 2. Ausbildungsjahr wegen Verkürzung der Ausbildung). Wie hoch müsste die Jahressonderzahlung im November sein? Der TVöD spricht von 90%, in der Mitteilung zum neuen Tarifvertrag ist von ca. 85% die Rede.
Vielen Dank im Voraus! :)
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Richtete sich das Ausbildungsverhältnis nach demTVAöD?
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Ja, war nach TVAöD beim selbigen Dienstherrn wie jetzt.
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Den Fall hatten wir bei uns auch.
Du erhälst 5/12 der JSZ der EG 6 I gem §20 TVÖD und 7/12 anteilig vom Ausbildungsverhältnis gem. §14 TVAÖD
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Angestellte haben keinen Dienstherrn.
Der Bemessungssatz beträgt für das Arbeitsverhältnis 79,51% (bzw. 88% davon im Tarifgebiet Ost), Bemessungsgrundlage ist das in August und September gezahlte Entgelt geteilt durch die Zahl der Kalendertage mit Entgeltanspruch und multipliziert mit 30,67. Du multiplizierst Bemessungssatz mit Bemessungsgrundlage und minderst das Ergebnis um 7/12.